RRB Nr. 2101/2009
Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Pflegezentrum Rotacher Dietlikon, Anstaltsvertrag, Genehmigung
23 dicembre 2009Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Gemeinsame Anstalt Pflegezentrum Rotacher Dietlikon, Anstaltsvertrag, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009
2101. Gemeindewesen (Gemeinsame Anstalt, Pflegezentrum Rotacher in Dietlikon)
Erwägungen
1. Nach Art. 98 Abs. 1 der Kantonsverfassung und § 15 b des Gemein- degesetzes (GG) können politische Gemeinden zur gemeinsamen Er- füllung ihrer Aufgaben Anstalten errichten. Gemäss § 15 b Abs. 4 GG unterliegt der Vertrag zur Schaffung einer gemeinsamen Anstalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Regierungsrat prüft den Anstaltsvertrag auf seine Rechtmässigkeit. Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel des An- staltsvertrags werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Dietlikon, Wallisellen und Wangen- Brüttisellen sind übereingekommen, unter dem Namen Pflegezentrum Rotacher eine gemeinsame Anstalt zu errichten. Das Pflegezentrum Rotacher hat die stationäre und ambulante Pflege pflegebedürftiger Menschen und die Bereitstellung eines Angebots für betreutes Wohnen zum Zweck. Die Stimmberechtigten der drei Trägergemeinden haben dem Anstaltsvertrag in je gesonderten Urnenabstimmungen am 17. Mai 2009 zugestimmt. Die Bezirksräte Bülach und Uster haben bestätigt, dass gegen die Urnenabstimmungsbeschlüsse keine Rechtsmittel er- griffen wurden. Der Anstaltsvertrag regelt insbesondere Art und Um- fang der auf die Anstalt übertragenen Aufgaben, die Finanzierung die- ser Aufgaben, die Organisation der Anstalt und die ihr übertragenen Befugnisse sowie die Aufsicht der Trägergemeinden über die Anstalt. Damit enthält der Anstaltsvertrag die wesentlichen Regelungsgegen- stände für die Errichtung einer gemeinsamen Anstalt. Die Bestimmun- gen des Anstaltsvertrags geben, soweit ersichtlich, zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen. Da die An- stalt Pflegezentrum Rotacher ihren Sitz in Dietlikon hat, untersteht sie der Aufsicht des Bezirksrats Bülach.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Anstaltsvertrag Pflegezentrum Rotacher wird genehmigt.
II. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Diet- likon, Bahnhofstrasse 60, 8305 Dietlikon, Wallisellen, Postfach 544, 8304 Wallisellen, Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, Postfach, 8306 Brüt- tisellen, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi