Kinderhaus Tipi und Kindergruppe Fidibus, Ottenbach, Beitragsberechtigung, Erneuerung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009
2120. Kinderhaus Tipi und Kindergruppe Fidibus, Ottenbach
Erwägungen
(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Mit Beschluss Nr. 91/2009 erteilte der Regierungsrat dem Verein für um- fassende Suchttherapie «Die Alternative» eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus in Ottenbach. Mit Eingabe vom 2. November 2009 ersucht die Träger- schaft um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Der Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus beruht auf dem Rahmenkonzept vom Juli 2002. Dieses stellt die ver- bindliche qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton einen Staatsbeitrag leistet. Das Rahmenkonzept wird zurzeit überarbeitet und soll bis Ende September 2010 vorliegen. Gestützt darauf ist die Beitragsberechtigung ab 2011 neu zu überprüfen. Im Sinn einer Übergangslösung ist die bis Ende 2009 befristete Beitragsberechtigung um ein Jahr zu verlängern. Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 in Verbin- dung mit den §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Institu- tionen, die mehr als fünf Minderjährige während mindestens fünf Tagen und Nächten in der Woche zur Erziehung, Betreuung, Beobachtung oder Erholung aufnehmen, für die Dauer von längstens acht Jahren. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 600 000 zu rechnen. Dieser Betrag ist Bestandteil der für die stationäre Jugend- und Familienhilfe im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2010–2013 zur Verfügung stehenden Mittel.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beitragsberechtigung des Vereins für umfassende Suchtthe- rapie «Die Alternative» für den Betrieb des Kinderhauses Tipi und der Kindergruppe Fidibus wird per 1. Januar 2010 erneuert.
II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2010. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft bis 30. September 2010 zusammen mit dem aktualisierten Rahmen- und Feinkonzept einzureichen.
III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kan- tons Zürich.
IV. Die Bildungsdirektion wird ermächtigt, den Staatsbeitrag pro Zürcher Aufenthaltstag festzulegen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an den Verein für umfassende Suchttherapie «Die Alter- native», Peter Burkhard, Gesamtleiter, Unterer Lätten 1, Postfach 20, 8913 Ottenbach (im Doppel für sich und für die Trägerschaft [E]), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi