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Decisione

RRB Nr. 2144/2009

Zürcher Stiftung für Behindertentransporte ProMobil, Subvention 2010

23 dicembre 2009Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009

2144. Zürcher Stiftung für Behindertentransporte ProMobil

Erwägungen

(Subvention) Der Kanton Zürich verfügt mit der 2000 durch die Volkswirtschafts- direktion und die Sicherheitsdirektion gegründeten Zürcher Stiftung für Behindertentransporte ProMobil über eine sinnvolle und zweck- mässige Dachorganisation für den Transport von mobilitätsbehinderten Personen. Diese Dachorganisation wurde gestützt auf § 13a der Verord- nung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr vom 14. De- zember 1988 (Angebotsverordnung, LS 740.3) eingesetzt, um ein behin- dertengerechtes Transportangebot zu gewährleisten, bis der behinder- tengerechte Zugang zu den Einrichtungen und zu den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs sichergestellt ist. Voraussichtlich ab 2014 wird der öffentliche Verkehr über ein behindertengerechtes Grobnetz verfügen. ProMobil ist für die Bestellung und Finanzierung des Verkehrsan- gebotes zuständig. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) richtet der Dachorganisation in einem bestimmten Umfang Subventionen aus. Die Transportleistungen betreffen Freizeitfahrten und werden von Behinder- tentransportdiensten sowie vom Transportgewerbe erbracht. Anspruchs- berechtigt sind Personen, die wegen ihrer Behinderung das Angebot des öffentlichen Verkehrs gemäss dem Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 6. März 1988 (LS 740.1) nicht oder nur einge- schränkt nutzen können (mobilitätsbehinderte Personen) und deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die finanziellen Rahmenbedingungen von ProMobil waren von Be- ginn an eng. Wegen der beschränkten Mittel wurde die Fahrberechti- gung an gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen gebunden. Zudem wurde die jährliche Fahrtenzahl beschränkt. Bis 2005 betrug das Jahresbudget von ProMobil rund 12 Mio. Franken. Bestritten wurde es durch die erwähnte Subvention des ZVV (6 Mio. Franken), den Beitrag des Bundes (3,5 Mio. Franken), durch Beiträge der Stadt Zürich und verschiedener Gemeinden sowie durch Fahreinnahmen. Mit der Revi- sion der IV-Gesetzgebung entfiel ab Ende 2004 der Bundesbeitrag. Pro- Mobil musste deshalb den Selbstbehalt der Anspruchsberechtigten, der zusätzlich zum ZVV-Tarif zu entrichten war, erhöhen, die Fahrtenzahl weiter senken und ein Kostendach pro Jahr und Person einführen. Aus- serdem waren zunehmend Defizite in der Betriebsrechnung aus den Reserven zu finanzieren.

Diese Massnahmen zur Kostendeckung genügen seit 2009 nicht mehr, um damit die anfallenden Defizite zu begleichen. Die soziale Integra- tion mobilitätsbehinderter Menschen soll aber weiterhin im bisherigen Umfang gewährleistet werden können. Daher hat die Sicherheitsdirek- tion im Rahmen einer Leistungsvereinbarung für den sich abzeichnen- den Fehlbetrag 2009 eine Defizitgarantie bzw. Subvention von höchs- tens Fr. 400 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2009 an die Sicherheitsdirektion, Kantonales Sozialamt, hat ProMobil das Budget für 2010 und die Finanz- planung für die Folgejahre eingereicht. Die Kostenunterdeckung be- trägt demnach für 2010 Fr. 961 000 und für 2011 Fr. 1 026 000. ProMobil beantragt dem Kanton Zürich, das Defizit für 2010 zu übernehmen und dazu eine entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen Kantonalem Sozialamt, ZVV und ProMobil abzuschliessen. Gemäss den eingereich- ten Unterlagen beträgt der Aufwand von ProMobil für 2010 insgesamt rund 9,5 Mio. Franken Auf der Ertragsseite verbleibt ein Defizit von – wie erwähnt – rund 1 Mio. Franken. Diese Kostenunterdeckung ist aus- gewiesen und durch den Kanton zu tragen. Das Kantonale Sozialamt ist zu beauftragen, mit ProMobil eine entsprechende Leistungsvereinba- rung abzuschliessen. Der erforderliche Betrag von 1 Mio. Franken ist im Budget 2010 ent- halten und ist der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, Konto 3636 3 00000, Subventionen an private Organisationen ohne Er- werbszweck, zu belasten. Um die Finanzierung auch zukünftig sicherzustellen, soll gemäss der Vorlage 4635 (Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «SOS für TIXI») eine besondere Rechtsgrundlage für den individuellen Trans- port von mobilitätsbehinderten Personen im Gesetz über Invalidenein- richtungen für erwachsene Personen vom 1. Oktober 2007 (IEG, LS 855.2) geschaffen werden. Bis zum Inkrafttreten ist gemäss Festlegung in der Weisung zur Vorlage 4635 im Rahmen von jährlichen Leistungsverein- barungen der Sicherheitsdirektion (Kantonales Sozialamt) mit Pro- Mobil die erforderliche Defizitdeckung zu gewährleisten. § 19 IEG bildet die gesetzliche Grundlage für die vorliegende Sub- ventionierung von ProMobil (vgl. Weisung des Regierungsrates zur Vor- lage 4394 vom 18. April 2007). Es handelt sich als Übergangslösung um eine neue und einmalige Ausgabe, sofern die Gesetzesrevision auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt werden kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Zürcher Stiftung für Behindertentransporte ProMobil wird für das Betriebsjahr 2010 bis zur Höhe der tatsächlichen Kostenunterde- ckung eine Subvention von höchstens Fr. 1 000 000 zugesichert. Sie geht zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantona- les Sozialamt.

II. Die Sicherheitsdirektion (Kantonales Sozialamt) wird beauftragt, unter Einbezug des Zürcher Verkehrsverbundes mit ProMobil eine Leis- tungsvereinbarung abzuschliessen.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an ProMobil, Zürcher Stiftung für Behindertentrans- porte, Gasometerstrasse 9, Postfach, 8031 Zürich (E), sowie an die Finanz- direktion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi