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Decisione

RRB Nr. 22/2010

Universitätsspital Zürich, Notdampfversorgung, Ausgabe

13 gennaio 2010Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2010

22. Universitätsspital (Notdampfversorgung)

Erwägungen

Das Universitätsspital (USZ) ist für die Aufrechterhaltung des Spital- betriebes auf eine ständige Hochdruck-Dampfversorgung angewiesen. Mit dem Dampf werden 38 Dampfsterilisatoren, 35 Instrumenten- waschmaschinen, 115 Steckbeckenspülautomaten und verschiedene andere Versorgungsanlagen bedient; die erforderliche Dampfleistung beträgt rund 6 t pro Stunde. Die Dampfversorgung des USZ erfolgt über eine Fernleitung ab dem Heizkraftwerk Aubrugg und der Kehrichtverbrennungsanlage Hagen- holz. Die Versorgungssicherheit bei einem revisions- oder störungsbe- dingten Betriebsunterbruch der Ferndampfanlage wird über eine von der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) betriebene Not- dampf-Heizzentrale mit zwei Kesseln gewährleistet. Die ETH hat je- doch entschieden, diese Anlage 2010 stillzulegen; das Universitätsspital muss deshalb selbst eine Notanlage einrichten. Zurzeit steht am Univer- sitätsspital allerdings kein geeigneter Raum zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen, eine provisorische Anlage vor dem Küchentrakt an der Sternwartstrasse in unmittelbarer Nähe zur Dampfeinspeisung «Au- brugg» zu erstellen. Damit können die Umbauten an den Versorgungs- leitungen auf ein Mindestmass beschränkt werden. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus einem ölbefeuerten Dampf- kessel mit einer Sattdampfleistung von 7 t pro Stunde. Zum Schutz vor Witterungseinflüssen und Lärmemissionen wird der Dampfkessel mit einem Gehäuse aus schalldämmenden Elementen versehen. Die Anla- ge ist so konzipiert, dass sie demontiert und an einem anderen Ort wie- der zusammengebaut werden kann. Das Kantonale Hochbauamt hat durch die Ernst Basler + Partner AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kos- ten der Massnahme betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 9. April 2009 Fr. 3 245 000 (Kostenstand 1. April 2008, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 16 000 Gebäude 2 817 000 Umgebung 32 000 Baunebenkosten 30 000 Reserve (rund 12%) 350 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 3 245 000

Gemäss IPSAS verteilen sich die Baukosten und die sich daraus er- gebenden Kapitalfolgekosten wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibungs- Abschreibung Zinsen (3%) satz % Fr. Fr. % Fr. Konto 5041 1 00000 Hochbauten Rohbau 1 25% 803 700 12 060 3% 24 100 Konto 5041 2 00000 Hochbauten Rohbau 2 3% 87 900 1 320 3% 2 600 Konto 5041 3 00000 Hochbauten Ausbau 4% 133 300 2 000 3% 4 000 Konto 5041 4 00000 Hochbauten Installationen 68% 2 220 100 33 300 5% 111 000 Total (einschliesslich MWSt 7,6%) 100% 3 245 000 48 680 141 700 Total Baukosten 3 245 000 Total Kapitalfolgekosten 190 380 Personelle und betriebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projektes erfolgt gemäss Standardprozess der Immobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit Beschluss Nr. 361/ 2008 vom Regierungsrat genehmigt. Für das Vorhaben ist eine Ausgabe von Fr. 3 245 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. a und b des Gesetzes über Control- ling und Rechnungslegung um eine gebundene Ausgabe zwecks Er- neuerung und Anpassung der betriebsnotwendigen Infrastruktur. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340.5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Die notwendigen Mittel für das Vorhaben sind im Budget 2010 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Notdampfversorgung des Universitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 245 000 (Kostenstand: 1. April 2008) be- willigt. Der Betrag erhöht oder vermindert sich entsprechend der Ent- wicklung des Zürcher Baukostenindexes.

II. Die Ausgabe geht zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 6300, Somatische Akutversorgung und Rehabilitation.

III. Die Baudirektion wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge abzuschliessen.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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