Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 221/2022

Impulsprogramm Digitale Verwaltung, IP 2.5 Bargeldlose Zahlungsabwicklung, Umsetzung

9 febbraio 2022Tedesco4 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. Februar 2022

221. Impulsprogramm Digitale Verwaltung, IP 2.5 Bargeldlose

Erwägungen

Zahlungsabwicklung, Umsetzung

Ausgangslage Gemäss § 40 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 (LS 611.1) regelt die Finanzdirektion den Zahlungsverkehr. Im Rah­ men des Impulsprogramms zur Umsetzung der Strategie Digitale Verwal­ tung des Regierungsrates führt die Finanzverwaltung das Projekt IP 2.5 «Bargeldlose Zahlungsabwicklung». Ziel ist es, einheitliche Zahllösungen an allen Verkaufsstellen des Kantons einzuführen und eine einheitliche Kommunikation gegenüber aussen zu ermöglichen. Damit verbunden sind auch einheitliche Systeme und eine einheitliche Steuerung. Die Verwaltungseinheiten legen derzeit individuell fest, welche Zah­ lungsmittel an ihren Verkaufsstellen akzeptiert werden. Es sind 360 Zah­ lungsterminals von drei unterschiedlichen Anbietern im Einsatz, die von den Verwaltungseinheiten individuell beschafft werden. Zudem bestehen sieben Webshops, die aus den gleichen Gründen ebenfalls unterschied­ liche Zahlungsmittel akzeptieren.

Zahlungsmittel Mit Beschluss Nr. 1334/1993 ermächtigte der Regierungsrat die Finanz­ direktion, Rahmenverträge mit Dienstleistern für die Zahlungsabwick­ lung («Acquirer») abzuschliessen. Auf dieser Grundlage erhielt die Pay­ one Switzerland AG 2013 den Zuschlag. Im März 2021 wurde das Unter­ nehmen von der SIX Payment Services AG (Worldline) übernommen, und per 30. September 2022 werden alle Anschlüsse auf das System von Worldline umgestellt. Die Finanzdirektion hat im Dezember 2021 erneut eine Submission eröffnet, um nach Ablauf der Vertragsdauer diese Dienst­ leistungen weiterhin sicherzustellen. Angesichts der grossen Verbreitung in der Schweiz und der zukünftigen technologischen Entwicklung wurden folgende Zahlungsmittel ausgeschrieben, wobei die Lose 2–5 unabhängig voneinander optional bezogen werden können: 1. VISA, VISA Debit, Mastercard, Mastercard Debit und Maestro, 2. American Express, 3. Post­ finance Card, 4. TWINT, 5. Bitcoin und Ether. Die beiden Kryptowäh­ rungen Bitcoin und Ether wurden hinsichtlich ihrer möglichen Entwick­

lung hin zu einer breiteren Akzeptanz ausgeschrieben, wobei die Aus­ schreibung vorsieht, dass die Gutschrift im gesetzlichen Zahlungsmittel Schweizer Franken erfolgt und das Wertschwankungsrisiko beim Acquirer liegt. Auf eine Ausschreibung der bisherigen Zahlmittel JCB und Bon­ card wurde aufgrund von deren geringen bisherigen Nutzung verzichtet.

Zahlungsterminals Gleich wie bei den Zahlungsmitteln ist der Einsatz der Zahlungster­ minals einheitlich auszugestalten, sodass deren Funktionalität mit den Bedürfnissen der gewählten Zahlungsmittel übereinstimmt. Deshalb soll in Zukunft eine auf die Zahlungsmittel abgestimmte einheitliche Beschaf­ fung erfolgen, d. h., die Rahmenverträge werden einheitlich von der Finanz­ direktion ausgeschrieben, und die Verwaltungseinheiten bestellen ihre Zahlungsterminals auf dieser Grundlage. Aus wirtschaftlicher Sicht wird dadurch gleichzeitig die Verhandlungskraft gestärkt. Ebenfalls ein­ heitlich ausgestaltet wird inskünftig die Anbindung der Zahlungstermi­ nals an das SAP-System.

Einheitliche Steuerung Die einheitliche Steuerung erfolgt im Konsolidierungskreis 1. Die Kon­ solidierungskreise 2 und 3 werden eingeladen, sich dem einheitlichen Vor­ gehen anzuschliessen bzw. sich in die Verträge einbinden zu lassen. Die einheitliche Steuerung der Zahlungsmittel an den Verkaufspunkten des Kantons schafft in der Bevölkerung Klarheit und ermöglicht eine einheit­ liche Kommunikation. Künftige Anpassungen der akzeptierten Zahlungsmittel an Verkaufs­ stellen und in Webshops und von deren technischen Anbindung sowie des Beschaffungsprozesses von Zahlungsterminals sollen durch die Finanz­ direktion im eingespielten jährlichen Prozess zur Änderung des Hand­ buchs Rechnungslegung erfolgen, sodass allfällige Veränderungen in den Bedürfnissen oder im Markt detailliert abgeklärt und die Verträge ent­ sprechend angepasst werden können.

Finanzielle Auswirkungen Die Kommissionen und Transaktionsgebühren der Zahlungsmittel und die Kosten für den Kauf sowie für den Wartungsvertrag der Zahlungs­ terminals fallen unverändert bei den einzelnen Verwaltungseinheiten an. Aufgrund der gebündelten Einkaufskraft sind tendenziell günstigere Konditionen zu erwarten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vereinheitlichung der Zahlungsmittel und Zahlungsterminals wird für den Konsolidierungskreis 1 im Sinne der Erwägungen umgesetzt.

II. Künftige Anpassungen der Zahlungsmittel und von deren techni­ schen Anbindungen sowie des Beschaffungsprozesses von Zahlungster­ minals erfolgen im Rahmen der jährlichen Anpassung des Handbuchs Rechnungslegung und werden vertraglich durch die Finanzdirektion nach­ vollzogen. III. RRB Nr. 1334/1993 wird aufgehoben.

IV. Die Konsolidierungskreise 2 und 3 werden eingeladen, sich dem einheitlichen Vorgehen im Sinne von Dispositiv I und II anzuschliessen.

V. Mitteilung an – die Direktionen des Regierungsrates, – die Staatskanzlei, – die Parlamentsdienste, – die Finanzkontrolle, – den Ombudsmann, – die Datenschutzbeauftragte, – die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte, – den Zürcher Verkehrsverbund, – die Universität Zürich, – die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, – die Zürcher Hochschule der Künste, – die Pädagogische Hochschule Zürich, – das Universitätsspital Zürich – das Kantonsspital Winterthur, – die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich, – die Integrierte Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland, – das Forensische Institut Zürich, – das Zentrum für Gehör und Sprache.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Peter Hösli