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Decisione

RRB Nr. 223/2023

Strassen Regensdorf, 17 Wehntalerstrasse, gebundene Ausgaben

1 marzo 2023Tedesco3 min

Source zh.ch

Strassen Regensdorf, 17 Wehntalerstrasse, gebundene Ausgaben

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

223. Strassen (Regensdorf, 17 Wehntalerstrasse, Projektierung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Wehntalerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Regensdorf zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Haupt- verkehrsstrasse Nr. 17 geführt. Diese muss auf einer Länge von rund 1,4 km zwischen dem Schlattholz und dem Hardhölzli angepasst werden. Das Gebiet Bahnhof Nord in der Gemeinde Regensdorf wird von einem Industriegebiet zu einem Zentrumsgebiet mit hohem Wohnanteil und hoher Siedlungsqualität transformiert. Dies bietet die Gelegenheit, das Wachstum aktiv zu lenken. Die Areale liegen zwischen Wehntalerstrasse und Althardstrasse sowie den beiden Waldgebieten Hardhölzli und Schlatt, im unmittelbaren Einzugsgebiet des Bahnhofs Regensdorf-Watt. Mit seinen rund 21 Hektaren ist es eines der grössten Entwicklungsge- biete im Kanton Zürich und bietet Platz für mindestens 6500 Einwoh- nende bzw. Arbeitsplätze. Das Tiefbauamt hat mit der Gemeinde Regensdorf eine Vorstudie aus- gearbeitet. In dieser ist unter anderem ein Rückbau der Ostringbrücke vorgesehen. Die Erschliessung der Baufelder erfolgt über die Wehntaler- strasse und die Althardstrasse. Mit der Massnahme kann die städtebau- liche Situation verbessert und die Engstelle auf der Wehntalerstrasse be- hoben werden. Für die Ausarbeitung des Projekts ist eine Ausgaben- bewilligung notwendig.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. Ja- nuar 2023 wie folgt veranschlagt: in Franken Nebenarbeiten 57 500 Technische Arbeiten 3 442 500 Total 3 500 000 Für die Projektierung ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 500 000 ge- mäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungsle- gung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 3 500 000 wie folgt verbucht:

Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 3 500 000 3 500 000 Staatsstrassen Total 100% 3 500 000 3 500 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 101 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Staatsstrassen 3 500 000 13 000 2,5% 88 000 Zwischentotal 13 000 88 000 Total 100% 3 500 000 101 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-82128, Ge- meinde Regensdorf, 17 Wehntalerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung der 17 Wehntalerstrasse in der Gemeinde Regensdorf wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 500 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, be- willigt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli