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Decisione

RRB Nr. 228/2010

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2009, Freigabe

17 febbraio 2010Tedesco4 min

Source zh.ch

Projektantrag im Rahmen des Standardprozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2009, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2010

228. Projektantrag der Sicherheitsdirektion im Rahmen des Standard- prozesses der Immobilienverordnung, 4. Quartal 2009

Erwägungen

A. Standardprozess Nettoinvestitionen Hochbau Die Immobilienverordnung vom 24. Januar 2007 (ImV) regelt die Planung und Steuerung des Bestandes und der Nutzung der Betriebs- liegenschaften des Kantons, die Abwicklung von Nettoinvestitionen im Hochbau, die solche Liegenschaften betreffen, und die Bewirtschaftung der Liegenschaften (§ 1 ImV). Für die Abwicklung von Investitionspro- jekten im Hochbau gilt der Standardprozess, wie er in den §§ 8 ff. ImV beschrieben ist. Der vorliegende Projektantrag hält die Ergebnisse der Projektprüfung und der Nutzwertanalyse fest. Die gegenwärtige Gewich- tung der Kriterien der Nutzwertanalyse wurde mit RRB Nr. 429/2009 festgelegt. Stimmt der Regierungsrat dem Projektantrag zu, wird das Projekt für die Weiterbearbeitung gemäss Standardprozess freigegeben. Über die weitere Entwicklung der Projekte wird gemäss Zuständigkeit nach dem allgemeinen Finanzhaushaltsrecht im Rahmen von Projektierungs- und Objektkreditanträgen, unter Einbezug der Baudirektion (Immobilien- amt), entschieden.

B. Projektantrag: Zürich, Zentrum Altried, Neu-/Umbau und Erweiterung Eterna, Staatsbeitragsvorhaben Ausgangslage Ende der 70er-Jahre wurde an der Ueberlandstrasse 424 das Zentrum Altried für Menschen mit Behinde- rung mit ursprünglich 62 Wohn- und 120 Werkstatt- und Beschäftigungsplätzen in Betrieb genommen. Der Standort hat sich bis heute durch verschiedene Erweiterungen, Umbauten und Teilumnutzungen zu einem Betrieb mit 58 Wohn-, 81 Beschäftigungs-, 48 ge- schützten Werkstatt- sowie 35 Infrastrukturarbeits- plätzen weiterentwickelt. Die Stiftung Altried hat einen Studienauftrag durch- geführt und beabsichtigt auf dem Areal folgende In- vestitionen: Neubautrakt Eterna: fünfgeschossiger Neubau in Mi- nergiebauweise, Anordnung von Wohngruppen, Be- schäftigungsplätze, Administration, Therapiebad, total 35 neue Wohn- sowie 35 neue Beschäftigungsplätze;

Umbau Zentralgebäude: Vergrösserung Betriebskü- che, Esssaal, Lingerie, Personalgarderoben, Aufhe- bung Therapiebad, Sanierung Aussenhülle, Erneue- rung Haustechnik, neue geschützte interne Arbeits- plätze in Küche und Wäscherei; Werkstattgebäude Altried 1 und 2: Abbruch Anbau Werkstattgebäude zugunsten Eterna, verschiedene nicht oder nur teilweise anrechenbare Baumassnah- men (Tiefgarage, Ausbau ehemaliges Schreinerei- gebäude, Umgebungsanpassungen, neue Werkstatt- plätze). Das vorliegende Vorprojekt ist das Ergebnis aus der Weiterbearbeitung des erstprämierten Entwurfes eines mehrstufigen Studienauftragsverfahrens. Die Fachstelle Begutachtung des Hochbauamtes hat die Projekterarbeitung teilweise begleitet und den vor- liegenden Projektstand geprüft. Sie empfiehlt «die- ses komplexe, nicht in allen Bereichen beitragsbe- rechtigte, grundsätzlich aber zweckmässige Projekt weiterbearbeiten zu lassen». Auf der Grundlage der vorliegenden Abschätzung des voraussichtlichen Staatsbeitrages soll das Projekt weiterentwickelt und optimiert werden. Projektziele Die Invalideneinrichtung soll auf die heutigen be- trieblichen Bedürfnisse ausgerichtet, teilweise umge- baut und erneuert und durch einen Neubau erweitert werden. Die Stiftung Altried beabsichtigt. ihr Ange- bot um 35 Wohn-, 58 Beschäftigungs- und 30 geschütz- te Werkstattplätze zu erweitern. Massnahmen Zum jetzigen Zeitpunkt der Planung werden die bei- tragsberechtigten Kosten der Baumassnahmen auf rund Fr. 20 000 000 bis 22 000 000 geschätzt (Investi- tionssumme Fr. 36 272 000). Der entsprechende Staats- beitrag gemäss § 15 des Gesetzes über Invalidenein- richtungen für erwachsene Personen (IEG) wird auf rund Fr. 13 200 000 veranschlagt und ist als gebunde- ne Ausgabe in der Form einer Subvention gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes zu gewähren. Risiken Die Investitionskosten werden neben den Staatsbei- trägen durch ausreichende Vermögenswerte der Stif- tung sowie Spenden gedeckt. Vor der Beitragszu- sicherung durch den Regierungsrat ist ein entspre- chender Finanzierungsnachweis zu erbringen. Es sind keine technischen oder politischen Risiken erkenn- bar.

Tabelle 1: Termine Phase Vorstudie Projektierung Realisierung Jahre 2009 2010 2011–2013

Tabelle 2: Beanspruchung des Investitionsbeitrags gemäss geplantem Baufortschritt, im KEF 2010–2013, Planjahre 2011 bis 2013, eingestellte Beträge: in Franken 2010 2011 2012 2013 nach 2013 Total Investitionsbeitrag – 6 000 000 6 000 000 1 200 000 – 13 200 000

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektantrag im Zusammenhang mit Umbau und Erneuerung bestehender Gebäudeteile sowie dem Neubau Eterna des Zentrums Altried der Stiftung Altried in Zürich wird genehmigt und als Staatsbei- tragsvorhaben für die Phase Projektierung freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicher- heitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi