RRB Nr. 235/2009
Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens, Weiterführung, Zusatzkredit
11 febbraio 2009Tedesco15 min
Source zh.ch
Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens, Weiterführung, Zusatzkredit
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Februar 2009
235. Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens (Projektstand und weiteres Vorgehen)
Erwägungen
1. Ausgangslage und Zielsetzung Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 48/2007 die Finanzdirektion beauftragt, das Projekt «Optimierung des kantonalen Beschaffungs- wesens» durchzuführen. Das Projekt zielt darauf hin, eine nachhaltige Senkung der gesamten Beschaffungskosten zu erreichen, und umfasst alle nicht strategischen oder besonderen Sachmittel und Dienstleistun- gen, die durch den Kanton beschafft oder finanziert werden. Das Projekt umfasst alle Direktionen und die Staatskanzlei. Die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten (z. B. Universität Zürich, Universitätsspital Zürich, Kantonsspital Winterthur) sind eingeladen, im Projekt von Beginn weg mitzuarbeiten. In einer späteren Phase sol- len sich interessierte Behörden und die Rechtspflege ebenfalls am Pro- jekt beteiligen können. Die in den Erwägungen des RRB Nr. 48/2007 aufgeführten Grund- lagenarbeiten sind im Wesentlichen abgeschlossen und die Umsetzung einzelner Massnahmen kann gezielt vorangetrieben werden. Im Hin- blick auf die weiteren Arbeiten sollen der Stand des Projekts «Optimie- rung des kantonalen Beschaffungswesens» festgehalten, das weitere Vorgehen festgelegt und ein Zusatzkredit beschlossen werden. In der kdmz erfolgte infolge Pensionierung des bisherigen Geschäfts- leiters ein personeller Wechsel auf den 1. September 2008. Damit ver- bunden erfolgte ebenfalls ein Wechsel in der Leitung des Projektaus- schusses. Die vorliegende Übersicht über den Stand des Projekts soll daher im Sinne einer Standortbestimmung auch dazu dienen, die Arbei- ten auf einer transparenten Grundlage weiterzuführen.
2. Bisherige Projektarbeiten
2.1 Vorgehen Bei den bisherigen Projektarbeiten erfolgten in einem ersten Schritt vertiefte Analysen über das Beschaffungswesen im Kanton Zürich, um nähere Anhaltspunkte für das weitere Vorgehen zu gewinnen. In weite- ren Schritten wurden die wichtigsten Handlungsfelder ermittelt, Priori- täten festgelegt sowie Grundlagen für die Umsetzung einzelner Mass- nahmen erarbeitet.
Der Projektausschuss als oberstes Projektorgan mit je einer Vertre- tung der Staatskanzlei, jeder Direktion sowie einer Vertretung der Uni- versität Zürich führte bis Ende August 2008 drei Sitzungen durch. Das externe Projektcontrolling erstellte in diesem Zeitraum vier Berichte zuhanden des Projektausschusses. Die externe Projektleitung führte zusätzlich zur operativen Projekt- führung einen grossen Teil der inhaltlichen Arbeiten durch, vor allem auch Analysen mit Bezug zu einzelnen Sachkonten und Leistungser- bringern. Sie wurde dabei fallweise durch Mitglieder des Projektaus- schusses und weitere Stellen des Kantons Zürich unterstützt.
2.2 Bisher vorliegende Ergebnisse Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind im Zwischenbericht «Pro- jekt Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens» vom Mai 2008 ausführlich dokumentiert. Dieser wurde vom Projektausschuss zur Kenntnis genommen. Zusätzlich sind zahlreiche Dokumente mit Analyse- ergebnissen vorhanden, vor allem mit Bezug zu einzelnen Sachkonten, Kreditoren und Buchungskreisen. Vertiefte Analysen erfolgten für die Sachgruppe 31 (Erfolgsrech- nung; Sachaufwand) und die Sachgruppe 506 (Investitionsrechnung; Mobilien, Maschinen, Fahrzeuge). Damit verbunden wurden die nach- folgenden Materialgruppen/Sachgruppen gebildet, die für das vorlie- gende Projekt von Bedeutung sind. Deren Betrag bewegt sich bei rund 0,9 Mrd. Franken bzw. bei 70% des gesamten Beschaffungsvolumens von rund 1,2 Mrd. Franken. Materialgruppen (in Mio. Franken) RE 2006 RE 2007 Büromaterial 11,6 11,1 Publikationen 26,7 28,1 Fachliteratur 2,8 2,6 Lehrmittel 20,1 22,5 Büromaschinen 3,6 4,6 Maschinen, Geräte, Fahrzeuge 43,0 40,4 Informatik, Hard- und Software 159,3 145,8 Kleider und Wäsche 5,3 3,0 Übrige Mobilien 17,5 15,1 Heizung, Strom, Wasser, Abwasser, Unterhalt 172,4 151,3 Betriebsmaterial 124,3 128,0 Lebensmittel 25,4 13,8 Benützungskosten, Übriger Sachaufwand 79,1 73,1 Dienstleistungen Dritter 192,9 173,0 Bemerkung: In der Erfolgsrechnung 2007 sind im Unterschied zur Erfolgsrechnung 2006 die Sachgruppen 31 und 506 des Universitätsspitals Zürich und des Kantonsspitals Winterthur nicht mehr enthalten.
Für jede Materialgruppe/Sachgruppe sind umfangreiche und detail- lierte Auswertungen vorhanden, mit Angaben zur Anzahl Belege, zu einzelnen Kreditoren und zu Verbuchungen in den verschiedenen Buchungskreisen. Zudem liegen Aussagen über Einsparpotenziale sowie Ansätze für das weitere Vorgehen zur Optimierung von Material- gruppen/Sachgruppen vor. Im Weiteren liegt als Zwischenergebnis ein Verfahren für eine direk- tionsübergreifende, koordinierte Beschaffung von Personen- und Liefer- fahrzeugen vor (Bestandteil der Materialgruppe Maschinen, Geräte, Fahrzeuge). Die Analysen von Grosskreditoren zeigen, dass verwaltungsweite Koordinationen zu einem grossen Teil fehlen und ein hohes Potenzial für Volumenbündelungen besteht. Die Analysen von Kleinkreditoren zeigen zudem, dass bei rund einem Viertel der Lieferanten ein Jahres- volumen von weniger als Fr. 250 abgewickelt wird, was zu einem sehr hohen Bearbeitungsaufwand führt und aus einer betriebswirtschaft- lichen Sicht fragwürdig ist. Die Grundlagenarbeiten ergeben zusammenfassend das folgende Bild: – Die Beschaffungen betragen gemäss Staatsrechnung 2006 rund 1,2 Mrd. Franken, bezogen auf die Sachgruppe 31 (Erfolgsrechnung; Sachaufwand) und die Sachgruppe 506 (Investitionsrechnung; Mobi- lien, Maschinen, Fahrzeuge), mit jährlich über 450 000 Belegen und über 50 000 Kreditoren. Diese Kenngrössen zeigen ein grosses Be- schaffungsvolumen mit sehr vielen unterschiedlichen Beschaffungs- prozessen. – Die Beschaffungen von ausgewählten Sachgütern sind in mehreren Verordnungen und Regierungsratsbeschlüssen geregelt. Diese Rege- lungen decken jedoch nur einen Teil der Beschaffungen ab. Das deu- tet darauf hin, dass bei vielen Beschaffungen übergreifende Synergie- potenziale bestehen. – Einzelne Organisationen verfügen zwar über fundierte Beschaffungs- kompetenzen und gut ausgestaltete Beschaffungsprozesse. In weiten Teilen der Verwaltung fehlen jedoch solche und der Fokus ist oft nur auf die Einkaufspreise ausgerichtet. Dies weist darauf hin, dass mit bestmöglichen Beschaffungsprozessen deutliche Verbesserungen er- zielt werden können. – Die Aufbereitung und Analyse von Daten mit Bezug zu den Beschaf- fungen ist mit Schwierigkeiten und einem sehr grossen Aufwand ver- bunden (u. a. Vielfalt der Informatiksysteme, unterschiedliche Ver- buchungspraxis für gleiche oder ähnliche Sachmittel, Mehrfacherfas- sungen von Lieferanten). Dies erschwert eine vollständige Übersicht über die Beschaffungspraxis.
– Der vorliegende Zwischenbericht weist Optimierungspotenziale in der Grössenordnung von insgesamt mehreren Millionen Franken aus. Dieser Betrag kann wegen der eingeschränkten Datengrundlage zwar nur sehr grob abgeschätzt werden. Viele Indizien deuten jedoch auf ein erhebliches Optimierungspotenzial hin. Die Analysen im Zwischenbericht «Projekt Optimierung des kanto- nalen Beschaffungswesens» vom Mai 2008 beruhen weitestgehend auf den Rechnungsdaten 2006. Eine zusätzliche Analyse und Auswertung der Rechnungsdaten 2007 bestätigt die darin gemachten Aussagen. Die bei Projektbeginn vorgelegenen Einschätzungen der Optimie- rungspotenziale sind bei den bisherigen Projektarbeiten erhärtet wor- den. Diese können gemäss Zwischenbericht insbesondere durch folgen- de Massnahmen verwirklicht werden: Volumenbündelung, Aushandeln von gemeinsamen Einkaufskonditionen, Standardisierung von Produk- ten und Prozessen, Straffung der Kreditoren und Verminderung der Klein- und Kleinstkreditoren. Der Zwischenbericht sieht vor, dass für eine umfassende Optimie- rung des kantonalen Beschaffungswesens mehrere Aufgaben bearbeitet werden sollen. Dazu zählen zusätzlich zu den «Materialgruppen/Sach- gruppen» auch die Aufgabengebiete «Beschaffungsprozesse» und «Kre- ditoren» sowie Massnahmen zur Sensibilisierung für die Thematik Beschaffung.
2.3 Projektfortschritt im Vergleich mit der Planung gemäss RRB Nr. 48/2007 Der bisherige Projektfortschritt ist im Vergleich mit der Planung ge- mäss RRB Nr. 48/2007 durch erhebliche Abweichungen gekennzeich- net, insbesondere durch einen starken Terminverzug von rund einem Jahr und eine Kostenüberschreitung von Fr. 59 000, Stand Ende August 2008. Die geplanten Ergebnisse liegen zudem nur teilweise vor. Die Abweichungen sind vor allem darauf zurückzuführen, dass breit angelegte und aufwendige Arbeiten zur Aufbereitung und Analyse von Daten durchgeführt wurden, verbunden mit einem grossen zeitlichen Aufwand und erheblichen Kostenfolgen. Zudem wurde im Projektver- lauf eine Verlagerung von Arbeitsschwerpunkten vorgenommen. Gemäss RRB Nr. 48/2007 sollte beim Staatshaushalt 2007 und 2008 mittels Sofortmassnahmen eine angemessene finanzielle Entlastung er- zielt werden. Konkrete Massnahmen mit tatsächlichen und nachvollzieh- baren finanziellen Entlastungen sind zurzeit ausstehend. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 48/2007 einen Objektkredit von Fr. 300 000 bewilligt. Bis Ende August 2008 sind externe Kosten von ins- gesamt Fr. 359 000 angefallen. Der Objektkredit war somit Ende August 2008 um insgesamt Fr. 59 000 überschritten.
Bei der Fortsetzung des Projekts muss sichergestellt werden, dass die- ses straff geführt wird und klare Prioritäten gesetzt werden. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass es im Gleichgewicht «Ziele/Ergeb- nisse – Termine – Kosten» gehalten wird. Das bisher geplante, breit an- gelegte Vorgehen zur Umsetzung soll entsprechend angepasst werden.
2.4 Gesamtwürdigung Die Grundlagenarbeiten des vorliegenden Projekts sind im Wesent- lichen abgeschlossen und das weitere Vorgehen ist in den Grundzügen geklärt. Zum heutigen Zeitpunkt liegen genügend fundierte Grund- lagen vor, um die weiteren Arbeiten auf einer soliden Basis weiterzu- führen und Prioritäten zu setzen. Bei den bisherigen Projektarbeiten sind erhebliche Abweichungen gegenüber der ursprünglichen Projektplanung entstanden. Die Risiken und der Handlungsbedarf sind jedoch erkannt. Damit bestehen gute Voraussetzungen, um die Umsetzung des Projekts erfolgreich voran- treiben zu können.
3. Weiteres Vorgehen
3.1 Zielsetzungen Die im RRB Nr. 48/2007 aufgeführte Zielsetzung, eine nachhaltige Senkung der gesamten Beschaffungskosten zu erreichen, soll unver- ändert weiter verfolgt werden. Zugleich sollen eine hohe Qualität der Beschaffungen sichergestellt und insbesondere auch die Risiken bei Beschaffungen minimal gehalten werden. Die Arbeiten sollen breit abgestützt und mit einer hohen Intensität vorangetrieben werden und weiterhin im Rahmen einer Projektorgani- sation erfolgen. Bei diesen Arbeiten ist auch die spätere Überführung von Aufgaben in die Linienorganisation zu klären, unter Beachtung der geltenden Zuständigkeiten und bereits bestehender Gremien. Gemäss RRB Nr. 48/2007 ist es ausdrücklich nicht die Zielsetzung dieses Pro- jekts, eine zentrale Beschaffungsstelle für die gesamte kantonale Ver- waltung zu schaffen.
3.2 Vorgehen und Aufgabengebiete Die Arbeiten zur Umsetzung umfassen wie bisher vorgesehen die Aufgabengebiete «Materialgruppen», «Beschaffungsprozesse» und «Kre- ditoren», die aufeinander abgestimmt durchgeführt werden. Zudem werden Massnahmen zur Sensibilisierung für die Thematik Beschaffung getroffen, insbesondere im Rahmen von Informationsanlässen.
3.2.1 Materialgruppen Bei allen Materialgruppen, die bei den bisherigen Arbeiten analysiert worden sind, wird zuerst beurteilt, ob und in welchem Umfang sie wei- ter zu bearbeiten sind und ob entsprechende Teilprojekte ausgelöst werden sollen. Diese Arbeiten werden schrittweise durchgeführt und auf ausgewählte Materialgruppen fokussiert. Das Vorgehen sieht vor, dass der Projektausschuss die Vorgehens- prioritäten festlegt. Zu den Beurteilungskriterien zählen insbesondere bereits bestehende Regelungen für Beschaffungen, die zeitliche Umsetz- barkeit, die Einschätzung des Optimierungs- bzw. Einsparpotenzials sowie der zu erwartende Nutzen für mehrere Organisationseinheiten. In einem ersten Schritt werden für die folgenden Materialgruppen einzelne Teilprojekte ausgelöst: – Büromaterial – Publikationen – Lehrmittel (ohne Informatik) Zudem werden die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur koordinier- ten Beschaffung von Personen- und Lieferfahrzeugen abgeschlossen (Teil der Materialgruppe Maschinen, Geräte, Fahrzeuge). In weiteren Schritten wird für die anderen Materialgruppen geklärt, ob und in welchem Umfang Teilprojekte ausgelöst werden sollen. Die Durchführung der Teilprojekte erfolgt nach einer einheitlichen Grundstruktur. Dabei werden aus einer breiten Perspektive Lösungen geprüft (u. a. verwaltungsübergreifende Organisation und Abläufe, Standardisierung Beschaffungsprozesse, Volumenbündelung, Straffung Lieferantenstamm). Vor der Auslösung der Teilprojekte werden jeweils die Zielsetzungen, der Projektumfang, das Vorgehen, die Meilensteine und die Projektor- ganisation festgelegt. Zudem werden eine geeignete Systematik und konkrete Verfahren festgelegt, damit die finanziellen Verbesserungen später nachvollziehbar aufgezeigt werden können.
3.2.2 Beschaffungsprozesse In diesem Aufgabengebiet werden Grundsätze für optimierte Be- schaffungsprozesse erarbeitet, die alle wesentlichen Prozessschritte und Funktionen umfassen (z. B. Bedarfsklärung, Bestellung, Lieferung, Fakturierung, Datenmanagement), sowie damit verbundene organisato- rische Fragen geklärt. Im Weiteren werden Hilfsmittel erstellt (u. a. Wei- sungen, Mustervorlagen für Verträge), abgestimmt auf das Handbuch «Öffentliches Beschaffungswesen Kanton Zürich».
3.2.3 Kreditoren Mit Bezug zu den Keditoren werden vor allem Lösungen für Gross- kreditoren (z. B. Überprüfung und Neuverhandlung bestehender Ver- träge) sowie Kleinkreditoren (z. B. Bündelung und Verminderung der Anzahl Lieferanten) erarbeitet. In diesem Zusammenhang sind auch submissionsrechtliche Fragen zu klären.
3.2.4 Übergreifende Fachfragen Übergreifende Fachfragen werden jeweils in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen des Kantons Zürich geklärt. Dies betrifft aus heutiger Sicht vor allem die folgenden Themen: – Submissionsrecht (u. a. Beurteilung von Lösungsansätzen aus der Sicht des Submissionsrechts) – Informatik (u. a. Koordination mit der Informatikstrategie, Klärung von Schnittstellen zwischen Informatiksystemen zur Datenaufberei- tung) – E-Government (u. a. Koordination mit der E-Government-Strategie, Koordination von Lösungen mit Bezug zu E-Procurement, E-Pay- ment usw.) – Buchführung (u. a. Klärung von Fragen mit Bezug zum Kontenplan und Verbuchungen, Klärungen mit Bezug zu finanziellen Auswertun- gen und Berichterstattungen)
3.3 Meilensteine Die Projektplanung zielt darauf hin, das gesamte Projekt innerhalb von drei Jahren durchzuführen. Die tatsächliche Dauer wird davon ab- hängen, wie schnell die einzelnen Teilprojekte ausgelöst und umgesetzt werden können. Es sind die folgenden Meilensteine geplant: – Januar 2009: Detailplanung für 2009, Auslösung der Teilprojekte «Büro- material», «Publikationen» und «Lehrmittel (ohne Informatik)», Auslösung von Arbeiten in den Aufgabengebieten «Beschaffungs- prozesse» und «Kreditoren» – Mai 2009: Auslösung weiterer Teilprojekte – September 2009: Auslösung weiterer Teilprojekte – Dezember 2009: Auslösung weiterer Teilprojekte, Detailplanung für 2010 und Folgejahre, Berichterstattung zuhanden Regierungsrat – Dezember 2010 und Folgejahre: Jährliche Berichterstattung zuhan- den Regierungsrat
3.4 Projektorganisation Die Projektorganisation wird im Vergleich mit den Festlegungen im RRB Nr. 48/2007 in einer leicht angepassten Form weitergeführt. Diese sieht die folgenden Gremien vor: – Der «Projektausschuss» bildet wie bisher das oberste Projektorgan. Er legt die Ziele der einzelnen Aufgabengebiete fest, erteilt Aufträge an die Teilprojekte, trifft wichtige Entscheide und genehmigt die Zwi- schenergebnisse. Er berichtet zuhanden der Finanzdirektion regel- mässig über den Projektfortschritt. Im Projektausschuss sind die ein- zelnen Direktionen, die Staatskanzlei sowie fallweise auch die selbst- ständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten vertreten. Er wird durch den Geschäftsleiter kdmz geleitet. Der Projektausschuss tagt in der Regel alle zwei Monate. – Anstelle der bisherigen externen Projektleitung wird neu ein «Kern- team» eingesetzt. Dieses steuert und koordiniert das Projekt im Auf- trag des Projektausschusses. Es nimmt zudem das Reporting sowie auch fachliche Aufgaben wahr (u. a. Vorbereitung der Projektaufträge für Teilprojekte, Bearbeitung von übergreifenden Fachfragen). Im Kernteam sollen mindestens drei bis vier Personen aus verschiede- nen Direktionen vertreten sein, die noch zu bestimmen sind. Die Lei- tung des Kernteams wird ebenfalls zu bestimmen sein. Das Kernteam tagt in der Regel alle zwei Wochen. Die bisherige externe Projekt- leitung wirkt neu im Kernteam mit, um ihr Fachwissen einzubringen und die Kontinuität sicherzustellen. Im Hinblick auf diese neue Rolle wurden deutlich tiefere Honoraransätze ausgehandelt. – Die «Teilprojekte» planen und steuern ihre Arbeiten selbstständig gemäss der Projektaufträge und sind für die Ergebnisqualität verant- wortlich. Das Reporting einschliesslich jährlicher Einsparungen sowie Anträge zuhanden des Projektausschusses erfolgen jeweils über das Kernteam. Die personelle Besetzung wird individuell je Teilprojekt zu klären sein. In Abweichung vom bisherigen Vorgehen wird auf den Einsatz eines «externen Projektcontrollings» verzichtet. Die Überwachung der Ziel- erreichung, Termine und Kosten sowie die laufende Risikobeurteilung erfolgen durch den Projektausschuss, wobei die Informationen durch das Kernteam aufbereitet werden.
3.5 Information und Kommunikation Der Projektausschuss informiert im Rahmen von Informationsver- anstaltungen regelmässig über Projektergebnisse. Er führt auch Anläs- se für den verwaltungsweiten Erfahrungsaustausch durch.
3.6 Berichtswesen Der Projektausschuss berichtet zuhanden der Finanzdirektion regel- mässig über den Projektfortschritt. Die Berichterstattung der Finanz- direktion an den Regierungsrat erfolgt jährlich, jeweils per Ende Jahr.
3.7 Aufwand und Mittelbedarf Die Kosten für die bisherigen Projektarbeiten betragen bis Ende August 2008 insgesamt Fr. 359 000. Die Kosten von September 2008 bis Ende Dezember 2009 betragen gemäss heutiger Planung rund Fr. 210 000, einschliesslich einer Reserve von rund 10%. Damit ergibt sich ein gesamter Mittelbedarf von Fr. 569 000 bis Ende Dezember 2009. Weitere Mittel, die ab 2010 erforderlich sein sollten, würden im Verlauf 2009 budgetiert. Der Regierungsrat hat mit RRB Nr. 48/2007 einen Objektkredit von Fr. 300 000 bewilligt. Für die Umsetzung ist somit ein Zusatzkredit von Fr. 269 000 erforderlich. Davon entfallen Fr. 109 000 auf 2008 und Fr. 160 000 auf 2009. Die für 2008 erforderlichen zusätzlichen Mittel waren im Budget 2008 der Leistungsgruppe Nr. 4700, Drucksachen und Material, teilwei- se eingestellt. Der darüber hinausgehende Betrag konnte im Rahmen des Budgetkredites 2008 kompensiert werden. Die für 2009 erforderli- chen Mittel sind im Budget 2009 der Leistungsgruppe Nr. 4700, Druck- sachen und Material, eingestellt.
4. Bezug zu MH06 und KEF Die Grundlage für dieses Projekt bildet der «Massnahmenplan Haus- haltsgleichgewicht 2006», den der Regierungsrat mit RRB Nr. 1664/2004 festgelegt hat. Gemäss Bericht des Regierungsrates an den Kantonsrat über den mittelfristigen Ausgleich der Laufenden Rechnung (Massnah- menplan Haushaltsgleichgewicht 2006) vom 27. September 2005 soll im Beschaffungswesen im Rahmen eines eigenen Projekts eine Entlastung von 20 Mio. Franken jährlich ab 2007 erzielt werden. Der KEF 2008–2011 weist die entsprechenden Massnahmen in der Leistungsgruppe Nr. 1991, Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 06, Querschnittsmassnahmen, aus. Darin sind Einsparungen von 8 Mio. Franken im 2008, 15 Mio. Franken im 2009, 18 Mio. Franken im 2010 und 20 Mio. Franken im 2011 aufgeführt. Gemäss KEF 2009–2012 wird diese Leistungsgruppe nach Abschluss der Sanierungsprogramme nicht mehr weitergeführt. Die Mittel für die daraus hervorgegangenen Projekte werden von der Finanzdirektion budgetiert. Im KEF 2009–2012 sind die ursprünglich geplanten Einspa- rungen nicht mehr eingestellt.
Die Grundlagenarbeiten des vorliegenden Projekts sind im Wesent- lichen abgeschlossen und die Umsetzung einzelner Teilprojekte kann eingeleitet werden. Damit wird die im Massnahmenplan Haushalts- gleichgewicht 2006 aufgeführte Massnahme betreffend «Beschaffungs- wesen» erfüllt.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, das Projekt «Optimierung des kantonalen Beschaffungswesens» gemäss den Erwägungen weiterzu- führen.
II. Die Finanzdirektion lädt die Direktionen des Regierungsrates, die Staatskanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte und die selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten ent- sprechend dem Projektfortschritt jeweils ein, Vertretungen für die Mit- wirkung in den Projektgremien zu melden.
III. Für die Durchführung der Projektarbeiten wird zum Objektkre- dit gemäss RRB Nr. 48/2007 ein Zusatzkredit von Fr. 269 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4700, Drucksachen und Material, bewilligt; die gesamte verfügbare Kreditsumme beträgt damit Fr. 569 000.
IV. Die im Rahmen des Massnahmenplans Haushaltgleichgewicht 2006 durchgeführte Querschnittsmassnahme «Optimierung des kanto- nalen Beschaffungswesens» wird abgeschlossen.
V. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates, die Staats- kanzlei, die Verwaltungskommission der obersten kantonalen Gerichte (c/o Obergericht des Kantons Zürich) und die Finanzkontrolle.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi