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Decisione

RRB Nr. 24/2010

Fonds für Kranke der Psychiatrischen Klinik Hard, Aufhebung

13 gennaio 2010Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Januar 2010

24. Fonds für Kranke der Psychiatrischen Klinik Hard (Aufhebung)

Erwägungen

Mit RRB Nr. 3159/1980 wurden Zweck und Verfügungsrechte des Fonds für Kranke der Psychiatrischen Klinik Hard (8745) festgelegt. Der Fonds soll für hilfs- und betreuungsbedürftige stationäre und ambulan- te Kranke sowie für die Unterstützung von Angehörigen von Kranken verwendet werden. Zudem kann der Fonds zur Deckung nicht ander- weitig gedeckter Schäden, die Kranken von andern zugefügt werden, herangezogen werden. Mit RRB Nr. 105/1999 wurde der Fondszweck erweitert, indem die Fondserträge auch für die Entlöhnung von Patien- tenberaterinnen und -beratern, welche die Interessen der stationär und ambulant behandelten Patientinnen und Patienten wahren, verwendet werden können. Mit Beschluss vom 28. Oktober 2009 hat der Regierungsrat per 31. De- zember 2009 das Psychiatriezentrum Hard (PZH) und die Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) zu einer Klinik zusammengefasst und die Amtsstelle Psychiatriezentrum Hard aufgehoben (ABl 2009, 2215). Die aus der Zusammenlegung des PZH und der ipw entstehende neue Ins- titution wird ab 1. Januar 2010 weiterhin als Amtsstelle Integrierte Psychiatrie Winterthur (ipw) geführt. Dabei werden Teilbereiche des Standorts Embrach bis auf Weiteres als Aussenstation für die stationäre Versorgung benötigt. Analog zum PZH besteht für Kranke der ipw ein Fonds (8740). Der Zweck des Fonds für Kranke der ipw ist identisch mit jenem des PZH (RRB Nrn. 3159/1980 und 105/1999). Mit dem Zusammenschluss der beiden Kliniken steht der Fonds für Kranke der ipw ab dem 1. Januar 2010 auch den Patientinnen und Patienten in der Aussenstation Embrach zur Verfügung. Der Fonds für Kranke der ipw erfüllt somit ab 1. Januar 2010 vollumfänglich die Aufgaben des Fonds des PZH. Mit der Auf- hebung des PZH ist der Fonds für Kranke des PZH (8745) aufzuheben und das Vermögen in den Fonds für Kranke der ipw (8740) überzu- führen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Fonds für Kranke der Psychiatrischen Klinik Hard (8745) wird rückwirkend auf den 1. Januar 2010 aufgehoben und das Fondsvermö- gen in den Fonds für Kranke der ipw (8740) übergeführt.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi