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Decisione

RRB Nr. 240/2013

Zivilaviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf, Schreiben an den Bundesrat

5 marzo 2013Tedesco7 min

Source zh.ch

Zivilaviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf, Schreiben an den Bundesrat

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2013

240. Einladungsverfahren des Bundes für zivilaviatische Nutzung

Erwägungen

des Flugplatzareals Dübendorf (Schreiben an den Bundesrat) Am 27. Februar 2013 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, aus grundsätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nut- zung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf festzuhalten. Er hat deshalb das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Ener- gie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungs- schutz und Sport (VBS) ein öffentliches Einladungsverfahren für ein zi- viles Flugfeld in Dübendorf durchzuführen. Mögliche Betreiber sollen Angebote für einen Betrieb über einen Zeitraum von 20 Jahren einrei- chen können. Das UVEK wird dem Bundesrat bis spätestens Mitte 2014 über die Ergebnisse des Einladungsverfahrens Bericht erstatten. Das Vorgehen des Bundesrates in dieser Sache ist unverständlich und nicht nachvollziehbar. Es zeugt von wenig Weitsicht, insbesondere mit Blick auf die anspruchsvollen Dossiers Flughafen Zürich und Innovations- park. Unabhängig davon, ob ein Betreiber gefunden wird oder nicht, wird die dringend sicherzustellende Planungs- und Rechtssicherheit für Kan- ton, Region Glattal und die Standortgemeinden erneut für Jahre hinaus- geschoben.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an den Bundesrat: Am 27. Februar 2013 haben Sie sich dafür ausgesprochen, aus grund- sätzlichen Überlegungen vorderhand an einer fliegerischen Nutzung der Piste des Militärflugplatzes Dübendorf festzuhalten. Das Eidgenössi- sche Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössi- schen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ein öffentliches Einladungsverfahren für ein ziviles Flugfeld in Dübendorf durchzuführen. Von der Absicht des Bundesrates, den Flugbetrieb auszuschreiben, haben wir überrascht und mit grossem Unverständnis Kenntnis genom- men. Seit 2010 wurde eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund, dem Kanton, der Planungsregion Glattal und den drei Standortgemeinden

aufgebaut, um gemeinsam Fragen der künftigen Nutzung des Flugplatz- areals Dübendorf zu vertiefen und zu koordinieren. Hinzu kommt, dass wir uns auch dem Bund gegenüber wiederholt dahingehend geäussert haben, dass sie eine zivilaviatische Nutzung von Dübendorf kategorisch ablehnt und an diesem Standort inskünftig einzig eine Helikopterbasis möglich sein soll. Die Flughafen Zürich AG hat den Bund ebenso klar wissen lassen, dass sie als Trägerin eines zivilaviatisch genutzten Flug- platzes Dübendorf auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht infrage kommt. Gleiches gilt selbstredend auch für den Kanton Zürich. Es ist politisch nicht vertretbar, wenn der Kanton Zürich 15 Jahre, nachdem er den Flughafen Zürich in die Selbstständigkeit entlassen hat, einen Flug- platz für die Klein- und die Geschäftsfliegerei betreiben würde, und dann erst noch einen defizitären. Die Verknüpfungen und Abhängigkeiten waren somit vielfältig. Dennoch wurde der Kanton Zürich erst kurz vor dem Beschluss zur Ausschreibung informell informiert, obschon der An- trag eine neue Lösung vorschlägt, die der Haltung des Kantons klar wider- spricht und aufgrund der Studie des Bundes als risikobehaftet und kaum rentabel bezeichnet worden ist. Eine solch kurzfristige und informelle Information wird der Bedeutung des Entscheids für den Kanton Zürich in keiner Weise gerecht. Die Pläne des Bundes zeugen von mangelnder Sensibilität gegenüber der mehrfach geäusserten, gemeinsamen Haltung des Standortkantons, der Region und den Gemeinden, wonach auf eine weitere aviatische Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf verzichtet werden soll. Wir sind weiterhin der Auffassung, dass das Flugplatzareal als strategische Land- reserve für Sondernutzungen mit grösserem Flächenbedarf und von kantonaler oder nationaler Bedeutung, namentlich für die Ansiedlung eines nationalen Innovationsparks, freizuhalten ist. Diese Haltung wird der Kantonsrat mit der derzeit laufenden Richtplanrevision, die dem Bund im Verlauf 2014 zur Genehmigung zugehen wird, nochmals be- kräftigen können. Unverständlich ist für uns auch, dass der endgültige Entscheid über die zukünftige Nutzung trotz klarer und bekannter Grundlagen weiter verzögert werden soll. Aus Ihrer Studie über die Machbarkeit und die Auswirkungen einer militärisch-zivilen Nutzung (Machbarkeitsstudie) geht klar hervor, dass das VBS die Piste nicht mehr weiter betreiben, sondern langfristig höchstens eine Basis für Helikopter aufrechterhalten kann. Weiter wird aufgezeigt, dass ein ziviler Flugbetrieb am Standort Dübendorf kaum rentabel sein wird. Nachdem weder der Kanton Zü- rich noch die Flughafen Zürich AG Interesse an der Übernahme des Betriebes eines Flugplatzes Dübendorf bekunden, bleibt für uns über- dies unergründlich, welche Betreiber für Sie im Fokus einer Ausschrei- bung stehen könnten. Der Bund müsste bereit sein, pro Jahr mehrere

Millionen Franken für einen defizitären Betrieb des Flugplatzes bereit- zustellen. Fraglich ist, auf welcher gesetzlichen Grundlage dies über- haupt geschehen soll. Das öffentliche Einladungsverfahren hat zum Ziel, dass mögliche In- teressenten eine Offerte als Betreiber des Flugplatzes Dübendorf für einen Zeitraum von 20 Jahren einreichen können. In diesem Zusam- menhang möchten wir Sie daran erinnern, dass die planungs- und bau- rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstellung und den Betrieb eines solchen Flugplatzes weder auf Ebene des Bundes (Sachpläne, Betriebs- bewilligung, Betriebsreglement) noch in den nach kantonalem Recht erforderlichen Richt- und Nutzungsplänen bestehen. Das Schaffen sol- cher Rahmenbedingungen dürfte nach den einschlägigen Erfahrungen mit dem Flughafen Zürich mindestens zehn Jahre dauern, wobei der Aus- gang des Verfahrens offen ist. Abgesehen davon, dass ein möglicher Be- treiber unter diesen Umständen kaum in der Lage sein wird, ein realis- tisches Angebot einzureichen, bedeutet das gewählte Vorgehen faktisch, dass die 20-jährige Betriebsdauer frühestens in zehn Jahren zu laufen beginnt und der Bund somit von einer aviatischen Nutzung des Flug- platzareals bis 2043 ausgeht. Nicht nachvollziehbar ist Ihr Entscheid aber auch angesichts der Be- strebungen, mit dem SIL-Objektblatt Flughafen Zürich endlich Planungs- und Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich und sein Umfeld zu schaffen. Der SIL-Prozess dauert mittlerweile schon ein gutes Jahrzehnt, ohne dass die nach Gesetz nötigen Rahmenbedingungen geschaffen worden wären. Es steht zu befürchten, dass mit dem in Aussicht genom- menen Einladungsverfahren für einen zivilen Flugplatz Dübendorf für die Geschäftsfliegerei, Leichtaviatik, Werkfliegerei sowie für «nicht regel- mässigen Charterverkehr» (vgl. Medienmitteilung vom 28. Februar 2013) in unmittelbarer Nachbarschaft des Flughafens Zürich viele Fragen wie- der neu aufgerollt werden müssen. Es wird unumgänglich sein, das SIL- Verfahren anzupassen und wesentliche Verfahrensschritte zu wiederho- len bzw. neu durchzuführen. Dadurch wird die seit Jahren in Aussicht gestellte Rechtssicherheit weiter hinausgeschoben und das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik weiter geschwächt. Ihr Entscheid ist aber auch widersprüchlich bezüglich der Förderung von Forschung und Innovation. Nachdem die eidgenössischen Räte in der Wintersession 2012 das totalrevidierte Forschungs- und Innovations- förderungsgesetz (FIFG) verabschiedet haben, wäre der Weg frei für die Errichtung eines schweizerischen Innovationsparks von internationaler Ausstrahlung auf Teilen des Flugplatzareals von Dübendorf. Ein zentra- ler Auslöser für dieses Projekt war die Überzeugung, dass das Areal des Militärflugplatzes Dübendorf im nationalen Interesse mit einer grossen volkswirtschaftlichen Wertschöpfung genutzt werden soll. Der Kanton

Zürich hat klar seinen Willen bekundet, seinen Teil dazu beizutragen und auf dem Gebiet des Kantons Zürich einen Innovationspark zu er- richten. Wir erwarten deshalb, dass der Bund kurzfristig die nötigen Entscheide trifft, damit im Kopfbereich des Flugplatzareals Dübendorf Flächen für einen Innovationspark im Umfang von 30 bis 50 Hektaren bereitgestellt werden können. Kein anderes Areal des Bundes weist eine solche Nähe zu erstklassigen Forschungseinrichtungen und hervor- ragenden Verkehrsanbindungen auf. Das UVEK wurde beauftragt, den Kanton Zürich bei der Vorberei- tung des Einladungsverfahrens für einen zivilen Flugplatz in Dübendorf einzubeziehen. Angesichts der grossen politischen, raumplanerischen und umweltrechtlichen Auswirkungen der geplanten Betriebsausweitung in Dübendorf erachten wir diesen Schritt als unabdingbar und erwarten deshalb eine unverzügliche Kontaktnahme, um die anstehenden Fragen und das weitere Vorgehen zu klären. Zusammenfassend möchten wir nochmals unserem Befremden Aus- druck geben, welches Ihr Vorgehen bei uns ausgelöst hat. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass mit einem zivilen Flugplatz weder das raumplanerische noch das volkswirtschaftliche Potenzial des Flugplatz- areals Dübendorf ausgeschöpft werden kann. Es wäre unverantwortlich, den Kanton Zürich, die Region Glattal und die drei Standortgemeinden über weitere drei Jahrzehnte im Ungewissen bezüglich der künftigen Nutzung des Flugplatzareals Dübendorf zu lassen. Dies würde in einem der dynamischsten Räume der Schweiz zur Hemmung oder gar Verhin- derung bedeutsamer Entwicklungen führen.

II. Kopie der Zuschrift an das Eidgenössische Departement für Um- welt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie an das Eid- genössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS).

III. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi