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Anfrage Esther Guyer, Zürich, betreffend AP 14/17 Kostenfolgen und Kompensation, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 357/2014

Sitzung vom 18. März 2015

253. Anfrage (AP 14/17 Kostenfolgen und Kompensation) Kantonsrätin Esther Guyer, Zürich, hat am 15. Dezember 2014 folgende Anfrage eingereicht: Die Revision der eidgenössischen Landwirtschaftsgesetzgebung führt bei den Landwirtschaftsbetrieben zu einem deutlich erhöhten adminis- trativen Aufwand. Da der Kanton und die Gemeinden Vollzugsaufgaben im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung wahrnehmen ist davon auszugehen, dass sich der Aufwand für die Umsetzung von Kontrollen und Projekten deutlich erhöht hat. Im Rahmen der Sparbemühungen des Kantons fragt sich, wie diese zusätzlichen Kosten für die Landwirt- schaft bei der Landwirtschaft kompensiert werden können. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um Beantwor- tung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die dem Kanton anfallenden Kos- ten ein für die Umsetzung der AP 14/17 (in Stellenprozenten und im Sachaufwand, zum Beispiel bei der Anpassung des Agriportals)?

2. Wie hoch schätzt der Regierungsrat die dem Kanton zusätzlich anfal- lenden Folgekosten ein im Bereich der Vollzugsaufgaben (in Stellen- prozenten und im Sachaufwand, zum Beispiel beim Agriportal)?

3. Das Bundesamt für Landwirtschaft betreibt das Internetportal Agate. Verschiedene Kantone führen ihre Kantonssysteme auf diesem Inter- netportal. Führt der Kanton sein Kantonssystem auch auf Agate oder ist dies noch vorgesehen? Wenn ja, mit welchen Folgekosten?

4. Die Beratung des Strickhofs hat die Landschaftsqualitätsprojekte (LQP) gecoacht. Trifft es zu, dass für das Coaching der LQP Beiträge des Bundes vorgesehen sind? Wurden für das Coaching der LQP ent- sprechend Vollkosten verrechnet? Wenn nein, wieso nicht?

5. Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass der Kanton seine Mehrbelas- tungen durch eine Reduktion der Beiträge Strukturverbesserungsmass- nahmen kompensieren soll, namentlich in den Bereichen, wo Über- schüsse produziert werden (zum Beispiel Milch)?

6. Der Kanton übernimmt für den Zürcher Bauernverband das Inkasso seiner Mitgliederbeiträge, indem diese gleich von den Direktzahlun- gen abgezogen werden. Wie hoch wird diese Leistung für den Zürcher Bauernverband abgegolten und wie werden die Vollkosten für diese Leistung berechnet (in Stellenprozenten und Sachaufwand, zum Bei- spiel beim Agriportal)?

7. Die Zahl der Berufsschülerinnen am Strickhof für Obstfachmann/-fach- frau EFZ und Geflügelzüchter/-in werden in der Grundbildung zusam- men mit 26 ausgewiesen. Mit welcher Kostensenkung kann gerechnet werden, wenn diese Lehrgänge an eine andere Landwirtschaftsschule abgetreten werden (in Stellenprozenten und Sachaufwand)?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Esther Guyer, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Der grösste Anteil bei den personellen und infrastrukturellen Mehr- aufwendungen ist nur bedingt auf die Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14/17) zurückzuführen, sondern ergibt sich aus der Pflicht zur Einführung eines geografischen Informationssystems gemäss Bundesgesetz vom 5. Oktober 2007 über Geoinformation (SR 510.62). Diese Pflicht wurde in Art. 165e des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) übernom- men. Anlässlich des Vernehmlassungsverfahrens zur AP 14/17 hat der Kan- ton auf den sich daraus ergebenden zusätzlichen Aufwand hingewiesen (RRB Nr. 826/2011). In dieser Vernehmlassung wurde auch auf den Mehr- aufwand durch die neue Beitragskategorie Landschaftsqualitätsbeiträge aufmerksam gemacht. Die durch die AP 14/17 bedingten weiteren An- passungskosten im Agriportal sind als vernachlässigbar zu bezeichnen. Agriportal ist eine gemeinschaftliche IT-Lösung von zwölf Kantonen und deckt rund 50% der Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz ab. Dank dieser Verbundlösung können die Kosten tief gehalten werden. Der zusätzliche Arbeitsaufwand für die Umsetzung der Landschafts- qualitätsbeiträge wurde vom Amt für Landschaft und Natur (ALN) auf 200 Stellenprozente geschätzt. Diese Stellen wurden mit RRB Nr. 761/ 2014 bewilligt, mit Budgetbeschluss des Kantonsrates vom 15. Dezember 2014 jedoch wieder gestrichen. Durch interne personelle Verschiebun- gen im ALN kann sich nun eine Person in der Abteilung Landwirtschaft

ausschliesslich den Aufgaben im Zusammenhang mit Landschaftsquali- tätsbeiträgen widmen. Der Mehraufwand wird zum Teil auf Kosten an- derer Aufgaben bewältigt. Überdies ist mit einem weiteren Überhang an Arbeitsstunden im ALN zu rechnen. Die zusätzlichen Folgekosten erklären sich ebenfalls vor allem mit der Einführung des geografischen Informationssystems, da Pflege und Unter- halt der Daten mehr IT-Leistung und komplexere webbasierte Systeme verlangen. Es ist mit 50 zusätzlichen Stellenprozenten zu rechnen. Auch dieser Mehraufwand wird auf Kosten anderer Aufgaben durch ALN-in- terne Verschiebungen von Stellenprozenten abgedeckt. Geografische In- formationssysteme haben im Kanton eine hohe Priorität, weil sie die Da- tensysteme der Zukunft sind. Beim Agriportal werden sich die Kosten in der bisherigen Grössenordnung bewegen. Zu Frage 3: Der Kanton betreibt seine Agraradministration im Verbund mit elf weiteren Kantonen. Um kostengünstige Lösungen zu erarbeiten, wird gemeinsam entschieden, wann welche Änderungsschritte angezeigt sind. Bezüglich der Einbindung von Agriportal in Agate gibt es eine mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) abgesprochene Terminplanung mit einer kantonsweisen Umstellung in der Periode 2016/2017. Es werden gegenwärtig verschiedene Varianten geprüft. Da in diesen Systemen auch die Auszahlungsdaten der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter er- sichtlich sind, sind die Sicherheitsanforderungen sehr hoch. Die Initial- kosten können im vorhandenen IT-Budget integriert werden. Zu Frage 4: Im Kanton Zürich wurden von regionalen bäuerlichen Trägerschaf- ten sechs Landschaftsqualitätsprojekte eingereicht, welche die ganze Kantonsfläche abdecken. Die Erarbeitung eines Projektes löste Kosten von Fr. 50 000 bis Fr. 70 000 aus. Für das Coaching konnten pro Projekt Fr. 20 000 vom Bund an die Projektträgerschaften ausbezahlt werden. Es lag in der Verantwortung der Trägerschaften, die Restkosten durch Dritt- mittel (u. a. durch die Gemeinden) zu decken. Der Arbeitsaufwand für die Projekterarbeitung wurde zu einem grossen Teil durch die Träger- schaften geleistet. Der Kanton (Abteilungen Landwirtschaft und Strick- hof des ALN) hat die Projektträgerschaften dabei soweit unterstützt, als es für die Qualitätssicherung gegenüber dem BLW nötig war. Die Umset- zung der Bundesagrarpolitik ist Kernaufgabe des Kantons, weshalb keine Verrechnung der Arbeitsleistungen an die Trägerschaften erfolgte.

Zu Frage 5: Nein. Durch Strukturverbesserungsmassnahmen werden Investitionen von zukunfts- und wettbewerbsfähigen Landwirtschaftsbetrieben unter- stützt. Die Vorgaben richten sich dabei nach Art. 3–6 und 8–10 der Ver- ordnung vom 7. Dezember 1998 über die Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft (SR 913.1). Selbst wenn diese Beiträge gekürzt würden, könnten die frei werdenden Mittel nicht ohne Gesetzesänderung zweck- entfremdet eingesetzt werden. Zu Frage 6: Der Kanton macht nur bei jenen Bewirtschafterinnen und Bewirtschaf- tern das Inkasso für die Mitgliederbeiträge an den Zürcher Bauernver- band, bei denen eine ausdrückliche Bestätigung der Landwirtin oder des Landwirts vorliegt, dass diese Beiträge mit den Direktzahlungen ver- rechnet werden dürfen. Wo das nicht der Fall ist, muss der Zürcher Bau- ernverband selber für das Inkasso besorgt sein. Das Inkasso ist heute programmtechnische Routine und verursacht keinen zusätzlichen Sach- aufwand. Würden die Wartung und die Weitergabe der für dieses Inkasso erforderlichen 3100 E-Mail-Adressen zu einem, mit privaten Dienst- leistern vergleichbaren, Ansatz von Fr. 20 pro Adresse bewertet, liesse sich diese Leistung mit Fr. 62 000 pro Jahr beziffern. Zu Frage 7: Für den Beruf Obstfachmann/Obstfachfrau EFZ wird der Unterricht in Allgemeinbildung und Sport und den Kompetenzbereichen Mechani- sierung, Arbeitsumfeld und regionaler Wahlbereich gemeinsam mit dem Beruf Landwirt/Landwirtin EFZ erteilt. Für die angehenden Obstfach- leute wird nur der Kompetenzbereich Pflanzenbau in separaten Klassen erteilt. Aus bildungsökonomischen Gründen werden Erst- und Zweit- auszubildende hier gemeinsam unterrichtet. Beim Beruf Geflügelzüch- ter / Geflügelzüchterin EFZ wird der Unterricht in den ersten beiden Lehrjahren gemeinsam mit den Lernenden des Berufs Landwirt/Land- wirtin EFZ erteilt. Im dritten Lehrjahr besuchen diese Lernenden die Berufsfachschule «Aviforum» in Zollikofen BE. Die vielen gemeinsamen Unterrichtsteile ermöglichen grosse Synergien zwischen den Berufen im Berufsfeld Landwirtschaft. Auf eine Erhöhung oder Senkung der Lernen- denzahlen kann flexibel reagiert werden, indem mehr oder weniger Un- terricht in separaten Klassen erteilt wird. Kostensenkungspotenziale wer- den laufend genutzt. Für den Berufsfachschulunterricht im Bereich Obst- fachmann/Obstfachfrau EFZ wurde die Baudirektion auf der Grund- lage der Leistungsvereinbarung zwischen der Bildungsdirektion und der

Baudirektion 2013 mit Fr. 164 276 entschädigt. Zusätzlich beteiligt sich die Bildungsdirektion an den Raum- und Sachkosten. Was die Schulung ausserhalb des Kantons betrifft, hätte der Kanton pro lernende Person einen Beitrag von Fr. 8100 auszurichten. Ein Kostensenkungspotenzial durch die Abtretung dieser Berufe an andere Kantone ist für den Kan- ton Zürich somit nicht gegeben.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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