RRB Nr. 256/2014
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
5 marzo 2014Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Knonau, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2014
256. Gemeindeordnung (Knonau)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 KV regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Or- gane in der Gemeindeordnung. Die Gemeindeordnungen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Der Regierungsrat prüft die Ge- meindeordnungen auf ihre Rechtmässigkeit (vgl. Art. 89 Abs. 3 KV). Die Genehmigung durch den Regierungsrat hat konstitutive Wirkung, d. h., die entsprechenden Gemeindebeschlüsse werden erst nach der Ge- nehmigung wirksam. Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde sowie der Primar- schulgemeinde Knonau haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 22. September 2013 eine Totalrevision der Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde Knonau und die Auflösung der Primarschulgemein- de Knonau beschlossen. Die Neuerungen traten auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde Knonau vom 29. November 2009 (RRB Nr. 220/ 2010) sowie der Primarschulgemeinde Knonau vom 29. November 2009 (RRB Nr. 221/2010) mit den seitherigen Änderungen aufgehoben. Die Primarschulpflege erhält die Stellung einer Kommission mit selbststän- digen Verwaltungsbefugnissen. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Primarschulpflege nimmt von Amtes wegen im Gemeinderat Einsitz. Die Bestimmungen der totalrevidierten Gemeindeordnung geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu geneh- migen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Knonau am 22. September 2013 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Knonau, Gemeindeverwaltung, Postfach 55, 8934 Knonau, die Primarschulpflege Knonau, Schulhaus- strasse 16, 8934 Knonau, den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi