RRB Nr. 261/2011
Budget 2011, Umsetzung der Verbesserung
9 marzo 2011Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. März 2011
261. Umsetzung der Verbesserung des Budgets 2011
Erwägungen
Der Kantonsrat hat das Budget 2011 am 14. Dezember 2010 festgelegt. Dabei hat er eine Verbesserung von 126 Mio. Franken beschlossen, die durch Aufwandkürzungen bzw. Saldoverbesserungen in den Direk- tionen und in der Staatskanzlei zu erzielen ist. Wo sie erreicht werden sollen, wurde nicht festgelegt. Die Verbesserung von 126 Mio. Franken ist gesamthaft in der Leistungsgruppe Nr. 4950, Verrechnete Zinsen und nicht zugeordnete Sammelposition, eingestellt worden. Von der vorgegebenen Verbesserung von 126 Mio. Franken sind 26 Mio. Franken darauf zurückzuführen, dass die vom Kantonsrat in der Budgetdebatte vorgenommene Kürzung der erwarteten Gewinn- ausschüttung der Zürcher Kantonalbank kompensiert werden soll. Unterdessen hat sich die Erwartung des Regierungsrates erfüllt. Daher sind 26 Mio. Franken bereits wettgemacht und es verbleiben noch 100 Mio. Franken als Verbesserungsvorgabe. Der Auftrag des Kantonsrates zur Saldoverbesserung 2011 ist für den Regierungsrat rechtlich nicht verbindlich, da die unerlässlichen Anga- ben darüber fehlen, in welchen Leistungsgruppen die Kürzungen vor- zunehmen sind. Zudem lässt sich die vorgegebene Saldoverbesserung technisch nicht in der Leistungsgruppe Nr. 4950 umsetzen: Der vom Re- gierungsrat im Budgetentwurf in dieser Leistungsgruppe eingestellte Aufwand und Ertrag kann nicht gesteuert werden, weil es sich vor allem um interne Zinsverrechnungen handelt. Wie schon im Vorjahr strebt der Regierungsrat jedoch an, durch einen restriktiven Haushaltsvollzug der Direktionen und der Staats- kanzlei einen möglichst guten Rechnungsabschluss zu erreichen. Er sieht aber davon ab, Vorgaben zur Saldoverbesserung an die Direk- tionen festzulegen. Im Rahmen der Zwischenberichterstattung zur Rechnung 2011 per Ende April und Ende August 2011 wird überprüft, ob die Vorgabe des Kantonsrates erreicht werden wird.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Durch einen restriktiven Haushaltsvollzug der Direktionen und der Staatskanzlei soll eine wesentliche Saldoverbesserung erreicht werden.
II. Die Finanzdirektion wird beauftragt, den Regierungsrat mit den Zwischenberichten zur Rechnung 2011 über den Stand der angestreb- ten Saldoverbesserung zu informieren.
III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi