RRB Nr. 263/2019
Bereinigung der Rechnungsabgrenzungen bei der Kantonsapotheke, Berichtigung der Bilanz
20 marzo 2019Tedesco3 min
Source zh.ch
Bereinigung der Rechnungsabgrenzungen bei der Kantonsapotheke, Berichtigung der Bilanz
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. März 2019
263. Kantonsapotheke, Bereinigung der Rechnungsabgrenzungen (Berichtigung der Bilanz)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Offizin (öffentliche Apotheke) der Kantonsapotheke verwaltet ihre Geschäftsaktivitäten mithilfe einer Lagerhaltungs-, Kassen- und Abrech- nungssoftware für Apotheken. Die entsprechende Software verfügt über eine Funktion «offene Scheine». Diese Funktion berechnet den Wert der noch offenen Rezepte, für welche die Patientinnen und Patienten bis zum Rezeptablauf noch Medikamente beziehen können. Diese für die Offizin wichtige Planungsgrösse hat die Kantonsapotheke in der Vergangenheit (seit mehr als zehn Jahren) monatlich als aktive Rechnungsabgrenzung auch in ihrer Buchhaltung berücksichtigt. Da aber weder eine Lieferung noch eine Abnahmeverpflichtung der Patientinnen oder Patienten für diese Rezepte vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine Rechnungs- abgrenzung gemäss Handbuch für Rechnungslegung (HBR; Kap. 3.3.15.3 in Verbindung mit Kap. 3.2.4) nicht erfüllt. Mit dem Rechnungsabschluss 2018 muss dieser systematische Fehler, der 3,2 Mio. Franken ausmacht, korrigiert werden.
B. Vorgehen und Auswirkungen Die Korrektur soll im Buchungskreis der Kantonsapotheke (6150) er- folgsneutral umgesetzt werden. Dabei werden die transitorischen Aktiven in der Bilanz gegen das Eigenkapital ausgebucht. Eine erfolgsneutrale Korrektur ist aus folgendem Grund zulässig: Das HBR 2018 regelt als Ab- weichung zu IPSAS 3 (International Public Sector Accounting Standards) die prospektive Korrektur von Fehlern (Kap. 3.1.4.3 HBR). Begründet wird die Abweichung mit der Verhinderung einer möglichen Umgehung der Ausgabenbewilligungsinstanzen. Der Fehler liegt allerdings nach- weislich mehr als zehn Jahre zurück; daher wird der Zweck der Verhinde- rung einer möglichen Umgehung der Ausgabenbewilligungsinstanzen bzw. der korrekten Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs nicht unter- laufen oder infrage gestellt. Weil der Betrag von 3,2 Mio. Franken für die Leistungsgruppe der Kantonsapotheke erheblich ist und die Beurteilung des Ergebnisses des Geschäftsjahres stark beeinflusst, ist eine erfolgs- neutrale Korrektur angemessen.
Im Geschäftsbericht 2018 wird der Fehler transparent ausgewiesen werden: einerseits im Teil II auf dem Leistungsgruppenblatt der Kan- tonsapotheke (Leistungsgruppe Nr. 6150, Arzneimittelversorgung) und anderseits im Finanzbericht (Teil III) unter «Neuerungen in der Be- richterstattung 2018, Berichtigung Fehler».
C. Finanzkontrolle und Information des Kantonsrates Die Finanzkontrolle ist über die Bereinigung informiert worden und erachtet das Vorgehen als korrekt: die Bereinigung ist mit den gesetz- lichen Grundlagen und den kantonalen Bestimmungen zur Rechnungs- legung (Handbuch für Rechnungslegung) vereinbar. Der Kantonsrat wird im Rahmen des Geschäftsberichts 2018 des Re- gierungsrates über die Bereinigung informiert.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Bilanz der Kantonsapotheke (Buchungskreis 6150) wird per 31. Dezember 2018 wie folgt korrigiert: Die Rechnungsabgrenzungen aus noch offenen Rezepten gemäss Stand per 1. Januar 2018 (3,2 Mio. Fran- ken) werden über die kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (übriges Eigen- kapital) berichtigt. Die Bereinigung erfolgt erfolgsneutral. Die Kantons- apotheke wird verpflichtet, ihre Bilanz entsprechend anzupassen.
II. Die Gesundheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Staatskanz- lei werden beauftragt, die Bilanzanpassung im Geschäftsbericht 2018 transparent auszuweisen.
III. Mitteilung an die Finanzkontrolle, die Finanzdirektion, die Staats- kanzlei sowie an die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli