RRB Nr. 274/2012
Strassen, Wallisellen, 001 Neue Winterthurerstrasse, zusätzliche Ausgaben
21 marzo 2012Tedesco5 min
Source zh.ch
Strassen, Wallisellen, 001 Neue Winterthurerstrasse, zusätzliche Ausgaben
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. März 2012
274. Strassen (Wallisellen, 001 Neue Winterthurerstrasse,
Erwägungen
Ausgabenerhöhung) Mit RRB Nr. 817/2011 wurde das Projekt für die Erstellung eines separaten Busstreifens, einer Rad-/Gehwegverbindung und von Mittel- inseln, den Ausbau der Bushaltestellen, die Sanierung der Fahrbahn und der Entwässerung sowie die Anpassung der Beleuchtung an der 001 Neuen Winterthurerstrasse festgesetzt und Ausgaben von insgesamt Fr. 6 000 000 bewilligt. Bei der Ausführung sind nicht vorhersehbare Zu- satzaufwendungen ersichtlich geworden, was gegenüber der bewilligten Ausgabe Mehrkosten von Fr. 530 000 verursacht. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: Weitere bestehende Strassenrandabschlüsse (Randsteine) auf der südlichen wie auf der nördlichen Strassenseite sind schlecht fundiert und instabil. Diese müssen deshalb auf einer Länge von etwa 500 m anbetoniert werden, damit sie stabil und standfest bleiben. Im Weiteren entstanden höhere Setzungen des Untergrunds während der Grundwasserabsen- kung für den Bau der Entwässerungsleitung an der Grenze zum Moor (von nationaler Bedeutung). Durch das Entfernen der Spundwände wurde mehr Fahrbahnfläche beschädigt. Um Unfälle zu vermeiden, mussten die so entstandenen Risse in der Fahrbahn sicherheitshalber sofort geschlossen werden. Anstelle eines Streifens, wie im Projekt vor- gesehen, müssen nun zwei Fahrstreifen (zusätzliche Aufwendungen für Sanierung Kofferung und Tragschicht) von der Kriesbachstrasse bis Höhe Einmündung im Langacker instand gestellt werden. Auch im Teilstück von der Einmündung Langacker bis zur SBB-Unterführung wurde bei der Sanierung der bestehenden Kanalisation mehr Fahrbahn- belag beschädigt. Hier bedarf es ebenfalls zusätzlicher Aufwendungen für die Sanierung der Tragschicht. Um die nahtlose Erneuerung der Neuen Winterthurerstrasse mit dem Projekt Hofkreuzung sicherzu- stellen, soll der Perimeter in Richtung Hofkreuzung leicht erweitert werden. Infolge der Wintereinflüsse wurde die Oberfläche des beste- henden nördlichen Radwegs durch wilde Netzrisse auf einer Länge von rund 140 m beschädigt. Die geplante Oberflächensanierung des nörd- lichen Radwegs soll um die gleiche Länge ergänzt werden. Damit die Neue Winterthurerstrasse den zukünftigen Verkehrsanforderungen ent- spricht und an das Netz der Regionalen Verkehrssteuerung angeschlos- sen werden kann, soll eine zusätzliche Rohrblockanlage auf der Länge des gesamten Perimeters erstellt werden. Für den Bau der Entwässe-
rungsanlage musste im Bereich der bestehenden Altlast ein Graben er- stellt werden. Die Analyse des ausgehobenen Materials ergab, dass dieses stärker belastet war als im geologischen Bericht vorhergesagt wurde. Deshalb muss für die Entsorgung des belasteten Materials mit Mehrkosten gerechnet werden. Auch müssen für die Strassenentwäs- serung verschiedene Schachtdeckel entfernt und versetzt werden. Die Aufwendungen für die Signalisation der Umleitungen sowie für die Ver- kehrsführung durch die Baustelle werden wegen des geänderten Bau- volumens und des entsprechenden Bauvorgangs umfangreicher. Um die geplante Verkehrsführung umsetzen zu können, müssen zusätzliche Schutzinseln abgebrochen und wieder instand gestellt werden. Es wer- den mehr Umstellungen des Verkehrs benötigt, da der Fahrbahnbelag halbseitig eingebracht werden muss. Dies führt zu höheren Kosten als im Kostenvoranschlag angenommen. Die vorliegend zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Ver- teilung der Ausgaben wie folgt: Bewilligte Ausgaben- Zur Verfügung Ausgabe erhöhung stehende (in Franken) Ausgabensumme Erwerb von Grund und Rechten 0 – 0 Bauarbeiten 4 225 000 530 000 4 755 000 Nebenarbeiten 810 000 – 810 000 Technische Arbeiten 965 000 – 965 000 Total 6 000 000 530 000 6 530 000 Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen neu die folgenden Kosten: Bewilligte Ausgaben- Zur Verfügung Ausgabe erhöhung stehende (in Franken) Ausgabensumme Staatsstrassen, Neubau 950 000 250 000 1 200 000 Staatsstrassen, Erneuerung 1 390 000 280 000 1 670 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt 2 130 000 – 2 130 000 Staatsstrassen, Anteil öV 475 000 – 475 000 Staatsstrassen, Beleuchtung 105 000 – 105 000 Fahrradanlagen 505 000 – 505 000 Fussgängeranlagen 445 000 – 445 000 Total 6 000 000 530 000 6 530 000 Für die Mehrkosten von Fr. 530 000 sind eine neue und eine gebun- dene Ausgabe zu bewilligen, die sich wie folgt aufteilen: Fr. 250 000 für Staatsstrassen als neue Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 280 000 für die Erneuerung Staatsstrassen als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung.
In der Staatsbuchhaltung wird der Betrag von Fr. 530 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 280 000 280 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 250 000 250 000 Staatsstrassen (federführend) Total 280 000 250 000 530 000 Das Vorhaben verursacht zusätzliche jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 21 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (3%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Erneuerung Staatsstrassen 53 280 000 4 000 2,5 7 000 Staatsstrassen 47 250 000 4 000 2,5 6 000 Zwischentotal 8 000 13 000 Total 530 000 21 000 Der Betrag ist im Budget 2012 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Erstellung eines separaten Busstreifens, einer Rad-/Geh- wegverbindung und von Mittelinseln, den Ausbau der Bushaltestellen, die Sanierung der Fahrbahn und der Entwässerung sowie die Anpassung der Beleuchtung an der 001 Neuen Winterthurerstrasse, Gemeinde Wal- lisellen, werden zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nr. 817/2011 von insgesamt Fr. 6 000 000 zusätzliche Ausgaben von Fr. 530 000 zulas- ten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, wie folgt bewilligt: 1. zur neuen Ausgabe von Fr. 2 480 000 eine zusätzliche neue Aus- gabe von Fr. 250 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 2 730 000, und 2. zur gebundenen Ausgabe von Fr. 3 520 000 eine zusätzliche gebun- dene Ausgabe von Fr. 280 000 zulasten der Investitionsrechnung, insge- samt Fr. 3 800 000. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 6 530 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi