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Decisione

RRB Nr. 277/2018

Kantonale Volksabstimmung vom 4. März 2018, Ergebnisse, Rechtskraft

28 marzo 2018Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. März 2018

277. Kantonale Volksabstimmung vom 4. März 2018;

Erwägungen

Ergebnisse Rechtskraft Am 4. März 2018 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage statt: Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» (ABl 2015-05-29). Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungs- ergebnisse wurde am 16. März 2018 im Amtsblatt gemeindeweise veröf- fentlicht (ABl 2018-03-16). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffent- lichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hat der Regierungsrat demzufolge als wahllei- tende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volks- abstimmung festzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstim- mung vom 4. März 2018 gemäss den im Amtsblatt (ABl) vom 16. März 2018 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2018-03-16) folgende Vorlage rechts- kräftig abgelehnt haben: Kantonale Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» (ABl 2015-05-29) II. Veröffentlichung im Amtsblatt.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Bildungs- direktion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und das Sta- tistische Amt.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli