RRB Nr. 291/2021
Schweizerischer Spielgruppen-LeiterInnenverband, Bern, Beitragsberechtigung
24 marzo 2021Tedesco4 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2021
291. Schweizerischer Spielgruppen-LeiterInnen-Verband, Bern
Erwägungen
(Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventio- nen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zu- sätzliche Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere An- gebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Er- probung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berück- sichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Schreiben vom 30. September 2020 ersucht der Schweizerische Spielgruppen-LeiterInnen-Verband (SSLV), Bern, um eine Beitragsbe- rechtigung für die Jahre 2021–2024 und um Ausrichtung einer Subven- tion von Fr. 115 000 pro Jahr zugunsten der Kurskostenermässigung für Kursabsolventinnen und -absolventen aus dem Kanton Zürich, welche die Module der IG Spielgruppen Bildung GmbH, Uster, oder den Diplom- lehrgang von SpielgruppenLEAD, Winterthur, in den Jahren 2021–2024 absolvieren. Die IG Spielgruppen Bildung GmbH und SpielgruppenLEAD sind vom SSLV akkreditierte Spielgruppen-LeiterInnen-Ausbildungsinsti- tutionen. Die Ausbildungen der Spielgruppenleiterinnen und -leiter leis- ten einen massgeblichen Beitrag zur Professionalisierung und damit ein- hergehend zur guten Qualität der frühen Förderung von Kindern. Der politisch und konfessionell unabhängige Verein amtet als Dach- verband von Spielgruppenleitenden. Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die fachliche Beratung der Mitglieder, die Förderung der Qualität in Spiel- gruppen sowie die Lancierung von Projekten der Qualitätssicherung im Bereich der frühen Förderung. Zudem unterstützt der Verein die Be- rufsentwicklung und Vernetzung der Mitglieder. Der SSLV verfügt über eine professionelle Struktur, weshalb er für die Teilfinanzierung der Ausbildung von Spielgruppenleitenden im Kanton Zürich die adminis- trative Verantwortung für die entsprechende Abwicklung und Rechnungs- stellung übernimmt.
Kursabsolventinnen und -absolventen aus dem Kanton Zürich sollen zukünftig die erwähnten Bildungsangebote zu ermässigten Preisen be- suchen können. Von 2021 bis 2024 wird die Zusammenarbeit mit dem SSLV aufgebaut. Es soll ein Beitrag von höchstens Fr. 84 000 pro Jahr aus- gerichtet werden, für die Dauer der Beitragsberechtigung ergibt dies eine einmalige Ausgabe von höchstens Fr. 336 000. Mit dieser Subvention können 20% der Kurskosten von einer Teilnehmendenzahl im bisherigen Umfang finanziert werden. Der Dachverband erfüllt die Voraussetzun- gen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen und kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes für die Dauer von vier Jahren als beitrags- berechtigt anerkannt werden. Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Der Betrag ist im Budget 2021 und den Planjahren 2022 bis 2024 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2021–2024 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Schweizerische Spielgruppen-LeiterInnen-Verband, Bern, wird ab 1. Januar 2021 als beitragsberechtigt anerkannt. Die Beitragsberech- tigung gilt bis 31. Dezember 2024. Ein Gesuch um Erneuerung der Bei- tragsberechtigung ist bis zum 31. Dezember 2023 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.
II. Dem Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen-Verband, Bern, wird für 2021 bis 2024 zugunsten einer Kurskostenermässigung von 20% für Kursabsolventinnen und -absolventen aus dem Kanton Zürich eine Subvention von höchstens von Fr. 84 000 pro Jahr, insgesamt höchstens Fr. 336 000, als einmalige gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, zugesichert.
III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an den Schweizerischen Spielgruppen-LeiterInnen- Verband, Geschäftsstelle, Hofmeisterstrasse 7, 3006 Bern (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli