RRB Nr. 291/2023
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Stäfa, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
15 marzo 2023Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023
291. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Stäfa)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeinde- gesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Stäfa haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 die Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Stäfa beschlossen. Die Änderungen umfassen die Einführung der Leitung Bildung.
3. Folgende Bestimmung gibt zu Bemerkungen Anlass: a) In Art. 58 Abs. 4 sieht die Gemeindeordnung vor, dass die Änderun- gen am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Abstimmung über die Ge- meindeordnung fand im November 2022 statt. Die Unterlagen für die Genehmigung konnten daher erst 2023 eingereicht werden, sodass diese nicht vor dem Datum des Inkrafttretens genehmigt werden können. Die Genehmigung des Regierungsrates ist zwar Voraussetzung für das Inkraft- treten der Gemeindeordnung, aber eine rückwirkende Inkraftsetzung ist möglich. Vorliegend sind keine Gründe ersichtlich, die gegen die Zu- lässigkeit einer rückwirkenden Inkraftsetzung der teilrevidierten Ge- meindeordnung auf den 1. Januar 2023 sprechen, zumal die Abstimmung vor dem Inkrafttreten der Statuten stattgefunden hat. b) Im Übrigen geben die Bestimmungen zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Stäfa am 27. November 2022 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Stäfa, Goethestrasse 16, Post- fach 535, 8712 Stäfa, den Bezirksrat Meilen, Dorfstrasse 38, Postfach, 8706 Meilen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli