Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 293/2018

Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2015-2019, Ergänzungswahl

28 marzo 2018Tedesco5 min

Source zh.ch

Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Amtsdauer 2015-2019, Ergänzungswahl

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. März 2018

293. Kantonsspital Winterthur, Spitalrat, Ergänzungswahl

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit dem Gesetz über das Kantonsspital Winterthur (KSWG, LS 813.16) ist das Kantonsspital Winterthur (KSW) auf den 1. Januar 2007 als An- stalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlich- keit geschaffen worden. Die oberste Führungsverantwortung des Spitals obliegt dem Spitalrat (§§ 9 f. KSWG). Dieser setzt sich aus sieben bis neun Mitgliedern zusammen (§ 9 Abs. 1 KSWG) und wird vom Regierungsrat gewählt (§ 8 Ziff. 6 KSWG); die Wahl ist durch den Kantonsrat zu geneh- migen (§ 7 Ziff. 4 KSWG).

B. Aufgaben des Spitalrates und Anforderungsprofil Der Spitalrat legt im Rahmen seiner strategischen Führung die Unter- nehmensstrategie und die Geschäftsfelder des KSW fest und verfügt über die wichtigsten Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er ist verantwortlich für die Umsetzung der Eigentümerstrategie des Re- gierungsrates und die Erfüllung der staatlichen Leistungsaufträge. Er schliesst Leistungsvereinbarungen mit den zuständigen Direktionen des Regierungsrates ab, stellt Antrag zum Budget, verabschiedet den Ent- wicklungs- und Finanzplan zur Kenntnisnahme an den Regierungsrat, erstellt die Rechenschaftsberichte und ernennt die Mitglieder der Spital- direktion sowie die Klinik- und Institutsdirektorinnen und -direktoren (§ 10 Abs. 3 KSWG). Aus der Aufgabenstellung nach dem KSWG ergibt sich das Anforde- rungsprofil für das Gremium als Ganzes, für seine Mitglieder und für die Präsidentin oder den Präsidenten. Im Spitalrat sollten idealerweise Kom- petenzen in Gesundheitsfragen und Gesundheitspolitik, in Betriebswirt- schaft und Recht, in strategischer Unternehmensführung sowie in Im- mobilienökonomie und Bauwesen vorhanden sein. Gesamthaft soll der Spitalrat eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -be- urteilung aufweisen. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Zusammen- setzung des Gremiums aus Persönlichkeiten anzustreben, die eine breite Erfahrung in wenigstens einer der genannten Kompetenzen einbringen können. Im Hinblick auf die Änderung des KSWG, welche die Übertra- gung der Liegenschaften des KSW im Baurecht ans KSW vorsieht und zurzeit in der parlamentarischen Beratung ist (Antrag des Regierungs-

rates vom 20. September 2017, Vorlage 5391), hat sich gezeigt, dass die Kompetenz im Bau- und Immobilienwesen in der derzeitigen Zusammen- setzung des Spitalrates zu wenig vertreten ist. Tritt die Änderung des KSWG gemäss Vorlage 5391 in Kraft, wird das KSW die Planung seiner Immobilien mit derjenigen des Regierungsrates zu koordinieren haben. Das bedingt fachliches Knowhow, das dem Spitalrat bis anhin fehlt.

C. Wahl eines zusätzlichen Mitglieds des Spitalrates Aufgrund dieser Sachlage ist es angezeigt, den Spitalrat mit einer Per- son zu ergänzen, die über ausgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrung im Bau- und Immobilienwesen verfügt. Andreas Diesslin, geboren 1966, ist Architekt, Immobilienökonom und Raumplaner. Er schloss das Stu- dium in St. Gallen als dipl. Architekt FH ab, absolvierte dort ein Nach- diplomstudium in Immobilienökonomie / Facility Management, erwarb an der Universität St. Gallen einen Mastertitel in General Management, Leadership (Executive MBA-HSG) und schliesslich an der ETH Zürich ein Diplom in Raumplanung. Andreas Diesslin arbeitete als Architekt und Bauleiter, als leitender Architekt, als selbstständiger Architekt und Immobilienberater (wobei zu seinen Kunden die Städte Winterthur, Wil und St. Gallen gehörten), für die Stadt St. Gallen als Projektleiter, Leiter der Fachstelle Immobilienökonomie und Leiter der Fachstelle Ökologie, für die Stadt Gossau SG als Leiter des Hochbauamtes und Stadtarchitekt, für die Flughafen Zürich AG als Leiter Projektentwicklung und Leiter der Hochbauabteilung sowie stv. Leiter Entwicklung. Seit Mai 2017 ist Andreas Diesslin als selbstständiger Berater von privaten und öffentlichen Bau- herrschaften und als Projektentwickler in St. Gallen tätig. Andreas Diesslin ist aufgrund der verschiedenen beruf‌lichen Statio- nen erfahren in Fragen der Bauökologie, der Energie, der Nachhaltigkeit, der Denkmalpflege, des allgemeinen Rechts und besonders des Submis- sionsrechts sowie im Umgang mit politischen Behörden. Zudem verfügt er über grosse Erfahrung im Management von Klein- und Grossprojek- ten und in der Führung von bis zu 80 Personen. Mit diesen Voraussetzungen ist Andreas Diesslin bestens für das Amt des Spitalrates des KSW qualifiziert. Er kann dort eine Kompetenz ein- bringen, die bisher nicht in angemessenem Umfang vertreten ist. Mit sei- ner Wahl würde der Spitalrat neu aus acht Mitgliedern bestehen, denn die übrigen sieben Mitglieder – Dr. Franz Studer (Präsident), Barbara Brüh- wiler, Prof. Dr. Markus Furrer, Dieter Keusch, Dr. Barbara Meili, Nicolas Galladé und Kurt Roth (vgl. RRB Nr. 1139/2014) – werden die Amtsdauer beenden.

D. Amtsdauer Die derzeitige Amtsdauer endet am 30. Juni 2019 (RRB Nr. 1139/2014). Bis zu deren Ablauf ist Andreas Diesslin als Mitglied des Spitalrates des KSW zu wählen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglied des Spitalrates des Kantonsspitals Winterthur wird für den Rest der Amtsdauer 2015–2019 gewählt: – Andreas Diesslin, geboren 1966, Wil

II. Diese Wahl steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.

III. Mitteilung an Andreas Diesslin, Alpsteinweg 16, 9500 Wil, den Spi- talrat des Kantonsspitals Winterthur sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli