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Decisione

RRB Nr. 30/2017

Strassen, Wangen-Brüttisellen, 1 Zürichstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

11 gennaio 2017Tedesco4 min

Source zh.ch

Strassen, Wangen-Brüttisellen, 1 Zürichstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2017

30. Strassen (Wangen-Brüttisellen, 1 Zürichstrasse, Sanierung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 11. Januar 2017 (Vorlage 5329) beantragt der Re- gierungsrat dem Kantonsrat, für den Ausbau der Zürichstrasse und des Autobahnanschlusses A1 / A53, den Neubau des Rad- / Gehwegs entlang der Zürichstrasse, die Anpassung und Erneuerung der Beleuchtung so- wie die Anpassung des Anschlusses der Stationsstrasse mit dem Neubau der Lichtsignalanlagen, einen Objektkredit von Fr. 8 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwie- sen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben diesen Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Sanierungs- arbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 4 200 000 für die In- standsetzung des Strassenkörpers und der Entwässerung im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, CRG, LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Inves- titionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 200 000 zu bewilligen. Für das gesamte Bauvorhaben sind Ausgaben von Fr. 15 450 000 not- wendig. Davon entfallen Fr. 3 050 000 auf die Gemeinde Wangen-Brüttisel- len. Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen hat am 13. Juni 2016 den Ge- meindeanteil als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Finanzierung des Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Ge- genstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, erfolgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 12 400 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 34% 4 200 000 4 200 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 33% 4 100 000 4 100 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 7% 800 000 800 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 3% 400 000 400 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50120 00000 17% 2 200 000 2 200 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50130 00000 6% 700 000 700 000 Fahrradanlagen Total 4 200 000 8 200 000 12 400 000 Nach den Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 821/2004, 861/2005 und 5318/2006 und der Verfü- gung der Baudirektion Nr. 1342/2009 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 935 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben auf- zuheben.

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 333 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 50% 4 100 000 31 000 2,5 % 103 000 Fussgängeranlagen 10% 800 000 6 000 2,5 % 20 000 Staatsstrassen 5% 400 000 3 000 5,0 % 20 000 Beleuchtungsanlagen Verkehrseinrichtungen 26% 2 200 000 17 000 5,0 % 110 000 Fahrradanlagen 9% 700 000 5 000 2,5 % 18 000 Zwischentotal 62 000 271 000 Total 100% 8 200 000 333 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10140, Wangen- Brüttisellen, 1 Zürichstrasse aufzunehmen. Die Kostenanteile für Fuss- gängeranlagen, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen, Verkehrseinrichtun- gen, Fahrradanlagen und Staatsstrassen sind umzubuchen. Der Betrag ist im KEF 2017–2020 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Fahrbahn an der 1 Zürichstrasse in Wan- gen-Brüttisellen wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. April 2016)

III. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 1342/2009 sowie die Verfü- gungen des Tiefbauamts Nrn. 821/2004, 861/2005 und 5318/2006 werden unter Vorbehalt der Wirksamkeit der Ausgabenbewilligung gemäss Dis- positiv I aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stations- strasse 10, 8306 Brüttisellen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirt- schaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi