RRB Nr. 301/2021
Kantonsspital Winterthur, Beteiligung an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG, Genehmigung
24 marzo 2021Tedesco4 min
Source zh.ch
Kantonsspital Winterthur, Beteiligung an der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2021
301. Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesundheits-
Erwägungen
und Impfzentrum WIN AG (Genehmigung)
Ausgangslage Im Januar 2020 reichte ein Winterthur Konsortium, bestehend aus der Medbase AG und dem Kantonsspital Winterthur (KSW), ein Konzept zum Betrieb eines Impfzentrums im Grossraum Winterthur ein. Die Ge- sundheitsdirektion beschloss, dieses Angebot anzunehmen und teilte dies am 25. Januar 2021 mit. Die Gesundheitsdirektion hat im Rahmen ihrer Besprechung des Konzeptes zum Betrieb des Impfzentrums Winterthur vom Konzept der gemeinsamen Aktiengesellschaft, die von der Medbase AG und dem KSW gegründet werden soll, zustimmend Kenntnis genom- men. Der Spitalrat des KSW hat an seiner Sitzung vom 2. März 2021 beschlos- sen, dass sich das KSW mit 50% an der in Gründung begriffenen Aktien- gesellschaft «Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG» beteiligt. Gemäss § 6 Ziff. 2 des Gesetzes über das Kantonsspital Winterthur (LS 813.16) erfordern Beteiligungen des KSW an anderen Unternehmen die Zustim- mung des Regierungsrates.
Zweck der Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG Gemäss den vorliegenden Statuten bezweckt die Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG die Erbringung spezifischer Gesundheitsversor- gungsleistungen, insbesondere den Betrieb eines Impfzentrums, und alle damit zusammenhängenden und den Zweck direkt oder indirekt unter- stützenden Tätigkeiten. Im Aktionärbindungsvertrag werden weitere möglichen Zusammenarbeitsfelder beschrieben, die über den Betrieb eines Impfzentrums hinausgehen: «a) Erbringung von qualitativ hochstehenden und zweckmässigen Leis- tungen durch die Zusammenarbeit des Grundversorgers MEDBASE mit den Fachbereichen des KSW im Interesse und zum Nutzen des Pa- tienten. b) Förderung der integrierten medizinischen Versorgung unter Ein- bezug von ambulanten wie stationären Dienstleistungen.»
Diese weiteren Tätigkeiten stehen nicht im Zusammenhang mit der vom Kanton Zürich durchzuführenden Impfkampagne. Die Genehmi- gung soll daher mit der Auflage verbunden werden, dass sich das KSW nur insoweit beteiligen darf, als die AG ihre Tätigkeit auf den Betrieb eines Impfzentrums beschränkt. Würde sich eine Ausweitung der Zusam- menarbeit später als nötig erweisen, müsste das KSW eine Bewilligung des Regierungsrates beantragen, wobei eine solche nur infrage käme, wenn eine erweiterte Kooperation mit dem Zweck der Impfung der Bevölke- rung zusammenhängen würde.
Zeitliches Vorgehen Nach der Genehmigung durch den Spitalrat des KSW am 2. März 2021 haben die Medbase AG und das KSW eine Absichtsvereinbarung unter- zeichnet, welche die Kooperation und die Strukturierung der gesell- schaftsrechtlichen Transaktionen regelt. Demnach gründet die Medbase AG mit einem Aktienkapital von Fr. 100 000, liberiert zu 50%, am 16. März 2021 eine Aktiengesellschaft. Das KSW gewährt der neu gegründeten Aktiengesellschaft ein Darlehen von Fr. 50 000. Die Gesellschaft wird nachfolgend bis zum 6. April 2021 alle für den Betrieb des Impfzentrums notwendigen Aufbaumassnahmen vornehmen und rechtlichen Verpflich- tungen eingehen. Unter dem Vorbehalt, dass der Regierungsrat antrags- gemäss die Beteiligung des KSW an der Gesellschaft genehmigt, wird das KSW möglichst zeitnah sein Darlehen von Fr. 50 000 in eine Betei- ligung von 50% an der Gesellschaft wandeln, um mit der Medbase AG die neue Gesellschaft steuern zu können.
Begründung für die beantragte Genehmigung Es ist den Impfzentren überlassen, wie sie sich hinsichtlich des Auf- baus und des Betriebs organisieren. Im Fall des Impfzentrums Winter- thur haben sich die Partner für die Gründung einer Gesellschaft ent- schieden, was im vorliegenden Fall nachvollziehbar ist. Oberstes Ziel ist, die Impfkampagne sicherzustellen und gute Rahmenbedingungen für den Betrieb der Impfzentren zu schaffen. Damit die Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG am 6. April 2021 ihre operative Tätigkeit auf- nehmen kann, ist die vom Spitalrat des KSW beschlossene Beteiligung von 50% an der in Gründung begriffenen Aktiengesellschaft «Gesund- heits- und Impfzentrum WIN AG» zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Beteiligung des Kantonsspitals Winterthur an der Gesellschaft «Gesundheits- und Impfzentrum WIN AG» wird genehmigt, soweit sie sich auf die Leistungserbringung im Zusammenhang mit dem Impfzen- trum Winterthur gemäss Leistungsvereinbarung mit der Gesundheits- direktion beschränkt.
II. Mitteilung an den Spitalrat des Kantonsspitals Winterthur und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli