Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 303/2023

Parkschulcampus Kantonsschule Uster, Provisorium, gebundene Ausgabe

15 marzo 2023Tedesco7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023

303. Parkschulcampus Kantonsschule Uster, Provisorium

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Bereits in den letzten zehn Jahren gab es ein Wachstum von über 12%. Daraus folgt eine Zunahme der Anzahl Schülerinnen und Schüler, unter anderem an den Mittelschulen. Die Kantonsschule Uster ist bis zum Bezug der neuen Kantonsschule Glattal in Dübendorf in rund zehn bis zwölf Jahren besonders stark vom Kapazitätsdruck betroffen (vgl. RRB Nr. 1036/2022). Die bestehende Schulrauminfrastruktur der Kantonsschule Uster soll deshalb bis zum Bezug der neuen Kantonsschule in Dübendorf mit einem Provisorium für 200 Schülerinnen und Schüler vorübergehend auf eine Höchstkapazität von 1200 Schülerinnen und Schüler erweitert werden. Da die Spezialinfrastruktur (z. B. Aula, Unterrichtsräume für Natur- wissenschaften und Sport oder Mensa) bereits vorhanden ist, werden mit der Erweiterung in erster Linie Standard-Unterrichtsräume erstellt. Dafür kann ein vorhandenes Bauprovisorium der Kantonsschule Im Lee Winterthur weiterverwendet werden. Dieses war dort während der Gesamtinstandsetzung des Hauptgebäudes im Einsatz. Der einfache Standard des Bauprovisoriums eignet sich in erster Linie für eine kurz- zeitige Standdauer. Für eine Standzeit von mehr als drei Jahren sind, um eine Baubewilligung erhalten zu können, energetische Ertüchtigungs- massnahmen an Fassade und Dach notwendig. Projekt Die bestehende Containeranlage in Winterthur wird zerlegt und nach Uster transportiert. Während bei der Kantonsschule Im Lee die Con- tainer als einzeilige Anlage angeordnet sind, werden sie in Uster in zwei gleich grosse zweistöckige Baukörper aufgeteilt. Die beiden 30 m langen und 15 m breiten Gebäude fügen sich gut in den Parkschulcampus ein. Es sind zwölf Standard-Unterrichtszimmer sowie verschiedene weitere Räume vorgesehen (u. a. Vorbereitungs- und Arbeitsräume für Lehr- personen sowie Schülerinnen und Schüler).

Da die beiden Gebäude über eine gedeckte Passerelle miteinander verbunden sind, können sie mit einem einzigen Lift hindernisfrei er- schlossen werden. Die Gebäudehülle (Dach, Fassaden, Boden) wird zu- sätzlich gedämmt, um die gesetzlichen Energieanforderungen zu erfüllen. Die jeweilige Süd- bzw. Südwestfassade wird durch einen unbeheizten Arbeits- und Aufenthaltstrakt ergänzt. Dieser wird als grösstenteils ver- glaster Holzbau erstellt und dient als thermisch wirksame Pufferzone. Im Winter profitiert der Trakt wie ein Wintergarten von der Erwärmung durch die tiefstehende Sonne. Im Sommer schützen das Vordach und die Zwischendecke die Unterrichtszimmer vor direkter Sonneneinstrahlung und unerwünschter Erwärmung. Auf dem Dach des neuen Arbeits- und Aufenthaltstraktes wird eine 140 m² grosse Photovoltaikanlage erstellt. Auf den gestapelten Containern ist eine solche aus statischen Gründen nicht möglich. Die Wärmeerzeugung erfolgt über Luft/Wasser-Wärme- pumpen. Die bisherigen Wärmepumpen haben das Ende ihrer Lebens- zeit erreicht und werden ersetzt. Das Bauvorhaben wird als Pilotprojekt im Bereich der Kreislaufwirt- schaft und Wiederverwendung von Bauteilen betrachtet, auch im Sinne der Umsetzung der am 25. September 2022 von den Stimmberechtigten an- genommenen Änderung der Kantonsverfassung (KV, LS 101; neuer Art. 106a). Es wird möglichst mit vorhandenen Materialien und Bauteilen gearbeitet, die sich teilweise bereits im Besitz des Kantons befinden. Die Verwendung der bestehenden Containeranlage spart viel CO2 . Die ge- samten Emissionseinsparungen beim Projekt liegen bei schätzungsweise 98 t CO2-eq. Es sollen beispielsweise Fenster, Betonplatten, Aussentüren, Innentüren mit Glaseinsatz, Leuchten oder Fassadenbleche von anderen Liegenschaften übernommen und weiterverwendet werden. Das Schulraummobiliar und die audiovisuelle Infrastruktur entspre- chen dem bei Bildungsbauten der Sekundarstufe II üblichen Standard.

Finanzielles Die Kosten für das Schulraumprovisorium im Parkschulcampus Uster belaufen sich auf Fr. 6 675 000 (Stand Kostenschätzung vom 22. Novem- ber 2022; Preisstand 1. April 2022, 1128,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Investitionskosten BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 163 000 2 Gebäude 4 657 000 3 Betriebseinrichtungen 42 000 4 Umgebung 287 000 5 Baunebenkosten 93 000 6 Reserve 785 000 9 Ausstattung, Kunst am Bau 53 000 Total Baukosten 6 080 000 9 Ausstattung, Mobilien, einschliesslich Reserve 595 000 Total Ausstattung 595 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 6 675 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bau- provisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Be- urteilung der Handlungsfreiheit ist es gemäss Bundesgericht gerecht- fertigt, zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstand- ortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Aus- gabe von insgesamt Fr. 6 675 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 595 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, jene für das Bauprojekt von Fr. 6 080 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. In den Gesamtkosten von Fr. 6 675 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 25. Januar 2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 310 000 enthalten. Ebenso enthalten sind Kosten für die vorzeitige Materialbeschaffung im Sinne der vorstehend beschriebenen Wieder- verwertung von Materialien in der Höhe von Fr. 100 000. Diese wurden mit Verfügung des Immobilienamtes vom 22. Dezember 2022 bewilligt. Die beiden Verfügungen sind bezüglich der Ausgabe aufzuheben.

Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nrn. 8750 und 7301 im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2023 2024 2025 2026

Total Investitionen 1 650 000 670 000 Die zusätzlichen Mittel können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert werden bzw. sind im Budget 2024 und KEF 2024–2027 (Planjahr 2024) einzustellen. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 6 675 000 betragen im ersten Jahr Fr. 740 232, danach jährlich Fr. 687 033. Sie be- stehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkula- torischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2023, Ziff. 3.2.13.10.2, nach der Dauer der voraussichtlichen Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge zehn Jahre. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 771 876 41,5 10 277 188 10 395 287 583 Hochbauten Rohbau 2 947 577 14,2 10 94 758 3 553 98 311 Hochbauten Ausbau 1 099 500 16,5 10 109 950 4 123 114 073 Hochbauten Installationen 1 208 047 18,1 10 120 805 4 530 125 335 Hochbauten 595 000 8,9 10 59 500 2 231 61 731 Ausstattung, Mobilien Hochbauten Kunst am Bau 53 000 0,8 1 53 000 199 53 199 Total 6 675 000 100 715 201 25 031 740 232 Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Hauswartung und die Gebäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt genau feststehen. Der entsprechende Kostenanteil dürfte sich auf jährlich rund Fr. 100 000 belaufen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Schulraumprovisorium der Kantonsschule Uster wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 6 675 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 6 080 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 595 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)

III. Die mit Verfügungen des Immobilienamtes vom 25. Januar 2022 und 22. Dezember 2022 bewilligten Ausgaben für die Projektierung von Fr. 310 000 und die vorzeitige Materialbeschaffung von Fr. 100 000 werden aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli