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Decisione

RRB Nr. 304/2009

Universität, Gloriastrasse 30/32, Projektierungskredit

25 febbraio 2009Tedesco7 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Februar 2009

304. Universität; Gloriastrasse 30/32 (Projektierungskredit)

Erwägungen

A. Ausgangslage Auf dem Areal Gloriastrasse 30/32 sind heute das Institut für Medi- zinische Mikrobiologie (IMM), das Institut für Medizinische Virologie (IMV) und das Zentrum für Mikroskopie und Bildanalyse (ZMB) der Universität untergebracht. 2009 wird das IMV an den Standort Univer- sität Zürich-Irchel verlegt. An seiner Stelle soll an der Gloriastrasse 30/32 Platz für das Institut für Medizinische Genetik geschaffen werden, das heute noch provisorisch in Schwerzenbach eingemietet ist. Das Gebäude Gloriastrasse 32 wurde 1911/12 durch den Architekten Hermann Fietz erstellt, die Gloriastrasse 30 1958–1961 durch den Archi- tekten Bruno Giacometti. Im Verlauf der Zeit kamen verschiedene Ver- bindungs- und Anbauten hinzu. Der Stadtrat von Zürich entliess 2003 die Gloriastrasse 32 aus dem Inventar schützenswerter Bauten. Gleich- zeitig wurde die Gloriastrasse 30 unter Schutz gestellt und ein Verände- rungsverbot für das Umland auf dem Areal bis 2028 vereinbart. Sowohl die zwei Hauptbauten wie auch die verschiedenen Verbin- dungs- und Anbauten befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Weil feuerpolizeiliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften nur noch beschränkt eingehalten werden können, erteilten die zustän- digen Behörden im Zusammenhang mit der Akkreditierung der Insti- tute nur noch befristete provisorische Betriebsbewilligungen. Im Verlauf der letzten 20 Jahre wurden verschiedene Anläufe genom- men, um die Bauten zu sanieren und teilweise durch Neubauten zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Projektierung eines Laboranbaus an die Gloriastrasse 30 (Projekt Robinson) wurde mit RRB Nr. 542/2002 be- endet. Eine erste Gesamtsanierungsplanung, die unter anderem einen Ersatzneubau anstelle der Gloriastrasse 32 vorsah, wurde 2003 abge- brochen und mit RRB Nr. 662/2008 abgerechnet. Neu sollen die beste- henden Gebäude Gloriastrasse 30/32 etappenweise saniert und an die neuen Bedürfnisse der Institute angepasst werden. Als Ersatz für das marode Hofgebäude soll ein Neubau erstellt werden, wodurch die man- gelhaften Betriebsabläufe verbessert werden können.

B. Neues Belegungskonzept Bereits 2003 hat die Universität den Grundsatzentscheid getroffen, die nicht klinikgebundene Forschung der Medizinischen Fakultät aus Platzgründen nicht mehr, wie bis anhin geplant, in Spitalnähe im Zent-

rum, sondern am Standort Irchel zu konzentrieren. In einem ersten Schritt sollen das Institut für Medizinische Virologie und das Nationale Zentrum für Retroviren 2009 in den Bau Y36 der Universität Zürich- Irchel verlegt und dort u. a. Laboratorien der biologischen Sicherheits- stufe 3 eingebaut werden. Machbarkeitsstudien des Hochbauamtes zeigen, dass die Bedürfnisse des Instituts für Medizinische Mikrobiologie (IMM) und des Instituts für Medizinische Genetik (IMG) vollständig auf dem Areal Gloria- strasse 30/32 abgedeckt werden können. Das IMM ist besonders wegen der Diagnostik auf die Nähe zu den verschiedenen Klinken im Univer- sitätsspital (USZ) angewiesen. Dasselbe gilt für das IMG, dessen Unter- suchungs- und Beratungstätigkeiten für betroffene Familien im USZ und im Kinderspital erfolgen. Der Bedarf des IMM an Laboratorien mit biologischer Sicherheitsstufe 3 konnte bereits an der Gloriastrasse 30, derjenige für Tierhalteräume mit biologischer Sicherheitsstufe 3 an der Universität Zürich-Irchel gedeckt werden (RRB Nr. 59/2003 und RRB Nr. 504/2005). Die Auslagerung des IMV an den Standort Irchel setzt Rochadeflächen an der Gloriastrasse 30 frei. Dies ermöglicht, dass das IMM und das IMG während der Sanierung nur einmal umziehen müs- sen.

C. Projekt Gesamterneuerung Gloriastrasse 30/32 Die bestehenden Gebäude sind schon seit Jahren instandsetzungs- und erneuerungsbedürftig. Vor allem die Haustechnik ist störungsanfällig und erfüllt verschiedene gesetzliche Auflagen nicht mehr. Die Zugänglich- keit für Behinderte ist nicht in allen Gebäudeteilen gewährleistet. Mit dem Instandsetzungs- und Erneuerungsprojekt soll sichergestellt werden, dass der Betrieb der Institute für Medizinische Mikrobiologie und Medizinische Genetik für die nächsten 15–20 Jahre wieder gewähr- leistet werden kann. Dazu gehören bauliche Anpassungen, betriebliche Massnahmen und die Erneuerung der Haustechnik. Auf dem Areal Gloriastrasse 30/32 stehen heute Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 4100 m2 Hauptnutzfläche (HNF). Mit den Instand- setzungs- und Erneuerungsmassnahmen und dem Erstellen des Hof- neubaus können rund 150 m2 zusätzliche HNF gewonnen werden. Das IMM beansprucht rund 2300 m2, das IMG 1300 m2 HNF. Rund 650 m2 HNF sind gemeinsame Flächen für Unterricht, Verwaltung und Neben- nutzungen. Von den 4250 m2 HNF sind rund 2900 m2 Labor- und Prak- tikumsflächen. Die Flächenzahlen der einzelnen Nutzungen werden mit den Baumassnahmen nur unwesentlich verändert. Das Hofgebäude (u. a. ehemalige Tierställe) befindet sich bezüglich Gebäudestatik, allgemeinen Bauzustands und Haustechnikinstallationen in einem sehr schlechten Zustand. Zudem sind die Raumaufteilung und

die Niveaudifferenzen zum Institutsgebäude Gloriastrasse 32 und dem Zwischenbau (Verbindungsbau zum Gebäude Gloriastrasse 30) für die geplante Neunutzung ungeeignet. Aus diesen Gründen soll das Hof- gebäude abgebrochen und durch einen einfachen Zweckbau ohne Unter- kellerung, jedoch mit grosser Bodenbelastbarkeit und entsprechender Haustechnik, für Lager- und Archivnutzung sowie Aufenthaltsraum und Garderoben ersetzt werden. Damit lässt sich gleichzeitig die Hof- situation (Anlieferung, Entsorgung und Personenzirkulation) wesent- lich verbessern.

D. Kosten und Kreditbedarf Die Kostenschätzungen des Hochbauamts rechnen mit einem Kos- tenrahmen für die vorgesehenen Baumassnahmen, einschliesslich Provi- sorien für das ganze Areal Gloriastrasse 30/32, von rund 55 Mio. Fran- ken. Der Finanzbedarf für die Ausarbeitung des Bauprojekts mit Kos- tenvoranschlag setzt sich wie folgt zusammen: Baukostenplan BKP Arbeitsgattung Kosten Fr. 101 Bestandesaufnahmen 30 000 291 Machbarkeitsstudien 230 000 291 Architekt 1 725 000 292 Bauingenieur 205 000 293 Elektroingenieur 295 000 294 HLKS-Ingenieur 410 000 296/297 Spezialisten 185 000 52 Nebenkosten (rund 3% von BKP 29) 110 000 6 Reserve (rund 10% von BKP 29) 310 000 1–6 Kreditbedarf für die Projektierung insgesamt 3 500 000 Aufgrund der Nachkalkulation früherer Umbauten des Hochbau- amts kann in Abhängigkeit zur Grösse, zur Komplexität und zum Instal- lationsgrad erfahrungsgemäss insgesamt mit Honorarkosten zwischen 18 und 25% der Gesamtbaukosten gerechnet werden. Auf der Grund- lage der SIA-Honorarordnungen beanspruchen davon die Phasen Vor- projekt und Bauprojekt einschliesslich Kostenvoranschlag in der Regel ungefähr ein Drittel. Die veranschlagten Projektierungskosten liegen somit im üblichen Rahmen. Diese Honorarkosten BKP 29 und die Reserve BKP 6 von Fr. 3 130 000 sind nach IPSAS dem Sachkonto 5041, Erneuerungsunterhalt Hoch- bauten, der Investitionsrechnung zuzurechnen. Die weiteren, vorausge- henden Kosten für Bestandesaufnahme BKP 101, Machbarkeitsstudien BKP 291 und Nebenkosten BKP 52 von Fr. 370 000 sind der Erfolgsrech- nung, Konto 3131, Planung und Honorare Dritter, zugehörig.

Es ist eine gebundene Ausgabe für die Projektierung von insgesamt Fr. 3 500 000 zu bewilligen. Das Projekt ist in der Realisierungsreihenfolge der Investitionen im KEF 2009–2012 enthalten. Im Planjahr 2010 ist hierfür in der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegen- schaften), ein Betrag von Fr. 4 000 000 eingestellt. Die Finanzierung der Kosten für die Ausarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag von rund Fr. 800 000, die neu nach IPSAS der Investitionsrechnung belastet werden müssen, wird durch die Verschiebung von anderen Pro- jekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Liegenschaften), sichergestellt. Die Vorprojektierungs- und Machbar- keitskosten von Fr. 600 000 gemäss Beschluss der Universitätsleitung vom 19. April 2005 sind in der ausgewiesenen Projektierungssumme von Fr. 3 500 000 enthalten. Es ist festzustellen, dass der erwähnte Beschluss der Universitätsleitung mit der Bewilligung dieses Kredits gegenstands- los wird.

E. Terminablauf Es ist folgender Zeitplan vorgesehen: Vorprojekt Gloriastrasse 32 abgeschlossen Machbarkeitsstudie Gloriastrasse 30 abgeschlossen Bewilligung Projektierungskredit durch Regierungsrat Ende 2008 Bauprojekt mit Kostenvoranschlag Ende 2009 Bewilligung Objektkredit durch Regierungsrat Frühling 2010 Baubewilligung und Baubeginn Herbst 2010 Umzug Institut für Medizinische Mikrobiologie 2013 Umzug Institut für Medizinische Genetik 2015

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung der Instandsetzung der Institutsgebäude Gloriastrasse 30/32 und des Ersatzneubaus des Hofgebäudes wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 500 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 3 130 000 zulasten der Investitionsrechnung und Fr. 370 000 zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 7401, Universität (Beiträge und Lie- genschaften).

II. Die Baudirektion wird beauftragt, ein Bauprojekt mit Kosten- voranschlag mit Aufteilung der Investitionen in gebundene und neue Ausgaben auszuarbeiten.

III. Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Universitätsleitung vom 19. April 2005, mit dem ein Vorprojektierungskredit von Fr. 600 000 be- willigt wurde, gegenstandslos geworden ist.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi