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Decisione

RRB Nr. 31/2021

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Rickenbach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

20 gennaio 2021Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. Januar 2021

31. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Rickenbach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Gemeinde- ordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat kons- titutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Gemeindege- setz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Rickenbach haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach be- schlossen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und ent- hält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis da- hin geltende Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Rickenbach aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Ricken- bach am 29. November 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird ge- nehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Rickenbach, Hauptstrasse 9, 8545 Rickenbach, den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli