RRB Nr. 319/2023
Koordinationsgruppe Jugendgewalt, Wechsel Vorsitz
15 marzo 2023Tedesco2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2023
319. Koordinationsgruppe Jugendgewalt (Wechsel des Vorsitzes)
Erwägungen
Am 12. März 2008 beschloss der Regierungsrat, die Massnahmen im Be- reich der Gewaltprävention und -intervention an Schulen zu verstärken und eine direktionsübergreifende Koordinationsgruppe Jugendgewalt (KGJ) einzusetzen (RRB Nr. 401/2008). In der KGJ vertreten sind die Bildungsdirektion, die Sicherheitsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern sowie weitere Institutionen und Organisationen. Die Leitung der KGJ hat der bei der Bildungsdirektion angesiedelte Beauftragte für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld inne. Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld im Mai 2023 ist der Vorsitz der KGJ neu zu regeln. Für die Übernahme dieser Funktion hat sich die Oberjugendanwaltschaft zur Verfügung gestellt. Die KGJ hat sich im Rahmen einer Konsultativabstimmung an ihrer Retraite vom Juni 2022 für einen Wechsel des Vorsitzes von der Bildungsdirektion zur Oberju- gendanwaltschaft bzw. zur Direktion der Justiz und des Innern ausge- sprochen. Die in der KGJ vertretenen Direktionen sind mit diesem Wech- sel einverstanden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Vorsitz der Koordinationsgruppe Jugendgewalt wird per 1. Mai 2023 von der Oberjugendanwaltschaft, Direktion der Justiz und des In- nern, übernommen.
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicher- heitsdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli