RRB Nr. 326/2025
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2025, 1. Serie
26 marzo 2025Tedesco22 min
Source zh.ch
Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2025, 1. Serie
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025
326. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2025, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben gewährt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffent- lich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zu- gutekommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirk- samkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Ge- währung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützi- gen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat 2025 bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Ge- meinnützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates). Aus Transparenzgründen wird der vorliegende Be- schluss ebenfalls in der Übersicht dargestellt. RRB Nr. 96/2025* Beitrag an den Verein Einfach Zürich für das Projekt Fr. 1 560 000 «Neue Dauerausstellung ab 2028» RRB Nr. 191/2025 Soforthilfe für die Cholera-Epidemie in Südsudan Fr. 100 000 Total Bisher beschlossene Beiträge Fr. 1 660 000 RRB Nr. 326/2025 Beiträge 2025, 1. Serie Fr. 3 974 000 Total Beiträge 2025 Fr. 5 634 000
Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:
1. Verein Büüli-Fäscht (Büüli-Fäscht 2025) Gesuchsteller/in Der Verein Büüli-Fäscht wurde als Trägerverein für das Büüli-Fäscht am 10. Mai 2023 gegründet. Er führt das in der Regel alle vier Jahre stattfindende «Büüli-Fäscht» durch. Vorhaben Die Stadt Bülach hat als Schirmherrin die Festverantwor- tung für das Büüli-Fäscht übernommen. Als Trägerverein wurde der «Verein Büüli-Fäscht» gegründet. Zwischen der Stadt Bülach und dem Trägerverein wurde eine Leistungs- vereinbarung abgeschlossen. Das Büüli-Fäscht 2025 findet vom 29. bis 31. August 2025 in Bülach statt und soll eine gute Balance zwischen dem traditionellen Stadtfest in Bülach (Fest der Vereine) sein, gleichzeitig aber auch das «neue» Bülach zeigen. Durch die Einbindung von lokalen und regionalen Vereinen, Familien- aktivitäten und besonderen Programmen für verschiedene demografische Gruppen wird das Büüli-Fäscht 2025 zu einem inklusiven Ereignis, das die Vielfalt der Region feiert. Für Bülach ist das Büüli-Fäscht 2025 ein bisher einmaliges Grossvorhaben, das eine überregionale Ausstrahlung ent- wickeln soll. Kosten Fr. 1 008 300 Beantragter Beitrag Fr. 100 000 Weitere Finanzierung Markt- und Festbetrieb Fr. 293 500 Standortgemeinde Fr. 370 000 Sponsoren Fr. 194 800 Andere Fr. 50 000 Gewährter Beitrag Fr. 75 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, ausser dass der gesuchstellende Verein noch über keinen fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügt (§ 2 Abs. 2 VGF), dass gemäss § 3 Abs. 1 lit. a VGF das Vorhaben über die gewöhnliche Tätigkeit der gesuchstellenden Orga- nisation hinausgehen muss, dass Beiträge an Vorhaben ausgeschlossen sind, die wiederkehrend sind (§ 3 Abs. 2 lit. b VGF), und dass gemäss § 3 Abs. 2 lit. d VGF Beiträge an Kongresse, Konferenzen, Tagungen, Seminare und ähnliche Veranstaltungen ausgeschlossen sind. Vorliegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF vom Erfordernis des fünfjährigen Leistungsausweises abgewichen werden, da die Stadt Bülach als Schirmherrin auftritt. Zudem wird der Gemeinnützige Fonds zukünftig auf ent- sprechendes Gesuch hin und beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen gemäss VGF neu an Bezirkshauptorte höchstens alle fünf Jahre einen Beitrag von höchstens Fr. 75 000 für besondere Bezirksanlässe vergeben (Praxis- änderung). Diese Praxis wird vorliegend zum ersten Mal angewendet und bezweckt eine gezielte Unterstützung der Bezirkshauptorte. Gestützt darauf kann auch auf die Erfor- dernisse gemäss § 3 Abs. 1 lit. a VGF sowie § 3 Abs. 2 lit. b und d VGF verzichtet werden.
2. EuroTube Foundation (DemoTube Bauprojekt) Gesuchsteller/in Die im März 2019 gegründete Stiftung mit Sitz in Düben- dorf bezweckt, die nachhaltige Entwicklung von Hoch- geschwindigkeitstransportsystemen mit der Förderung von Forschung und Entwicklung bis hin zum Bau gemein- nütziger Infrastrukturen voranzutreiben. Vorhaben Das Vorhaben sieht die Entwicklung und Errichtung einer weltweit einzigartigen Demonstrationsanlage einer Magnet- schwebebahn unter Vakuumbedingungen namens Demo Tube auf dem Gelände des Innovationsparks in Dübendorf vor. Hintergrund ist der zunehmende Konflikt zwischen den hohen Mobilitätsansprüchen der heutigen Zeit und den zunehmenden negativen Auswirkungen des Verkehrs – insbesondere der sehr emissionsintensiven Luftfahrt – auf Landschaft, Umwelt und Klima. Mit der geplanten Test anlage soll das (auch als HyperLoop bekannte) Hochge- schwindigkeitssystem für den Personenverkehr in einer Vakuumröhre für mittlere Distanzen weiterentwickelt und das Bewusstsein für nachhaltige innovative Ansätze im Fernverkehr gestärkt sowie Neugier und Begeisterung für technische Entwicklungen und Innovationen geweckt wer- den. Mit einem Informationsangebot für z. B. Besucher gruppen oder Schulklassen soll zudem der Dialog über die physikalisch-technischen Fragen nachhaltiger Verkehrs- technologien gefördert werden. Die Baubewilligung für das Projekt, das eine Vakuumschleuse, die Hauptstruktur (eine 120 m lange Röhre mit Fahrbahn) und den magneti- schen Linearantrieb samt Sensorik umfasst, liegt vor. Kosten Fr. 8 902 765 Beantragter Beitrag Fr. 900 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 135 645 Stiftungen und Private Fr. 1 510 000 Standortgemeinde Fr. 150 000 Sponsoren Fr. 1 800 000 Bund Fr. 3 407 120 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 2 lit. f VGF, wonach Beiträge an wissenschaftliche Vorhaben ausgeschlossen sind. Ge- stützt auf § 5 Abs. 3 VGF kann vorliegend ausnahmsweise davon abgewichen werden, da die Stossrichtung des Pro- jekts wichtige Anliegen der kantonalen Politik unterstützt, sich aber ausserhalb der kantonalen Aufgaben bewegt. Ein Erfolg würde der Allgemeinheit dienen. Mit dem Demo- Tube können innovative nachhaltige und zukunftsgerichtete Mobilitätstechnologien für den bis heute sehr umweltbelas- tenden ultraschnellen Fernverkehr interessierten Kreisen aus Hochschulen, produzierenden und forschenden Unter- nehmen, Start-ups, öffentlichen Infrastrukturbetreibenden, Politik und Zivilgesellschaft nähergebracht werden. Mit dem Informationsangebot für Besuchergruppen oder Schulklas- sen werden die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) gefördert und der Dialog über die physikalisch-technischen Fragen klimaneutraler Verkehrstechnologien gefördert. Für das Vorhaben erscheint ein Beitrag von Fr. 500 000 als angemessen.
3. Verein Läbesruum (Umbau Läbesruum – für bessere und mehr Integrationsplätze) Gesuchsteller/in Der 1990 gegründete Verein Läbesruum fördert die soziale und berufliche Integration von Menschen mit unterschied- lichen Ressourcen in verschiedenen Lebenslagen unabhän- gig von ihrer Herkunft. Er bietet dazu eine breite Angebots- palette mit möglichst niederschwelligem Zugang an. Vorhaben Um die steigende Nachfrage nach individueller Förderung zu decken und gleichzeitig eine passende Infrastruktur zu gewährleisten, plant der Verein, den Standort in Ober ohringen baulich zu entwickeln. Das voraussichtlich zwei Jahre dauernde Projekt sieht den Aus- und Umbau der bestehenden Remise vor, u. a. eine neue Dämmung, neue Fenster und den Einbau eines Warenlifts, wodurch bessere und mehr Integrationsplätze für das dort angesiedelte und der sozialen Integration dienende Beschäftigungsprogramm Läbesknospe geschaffen werden. Gleichzeitig sollen auf dem Grundstück neue Unterstände für die Lagerung von Materialien errichtet werden, die zu einer effizienteren Gestaltung der Arbeitsprozesse im ebenfalls dort tätigen Fachbereich Gartenbau und Unterhalt führen und es ermög- lichen, dass der Hofladen ohne zusätzliche bauliche Mass- nahmen im Bauernhaus untergebracht werden kann. Durch den im September 2024 erfolgten Erwerb einer 1420 m2 grossen, angrenzenden Parzelle kann zudem die Verkehrs- situation vor Ort mit neuen Verkehrswegen und Parkplätzen beruhigt werden. Im Untergeschoss des Gebäudes werden ausserdem Garderoben mit Toiletten, Duschen und einem Trockenraum erstellt. Die Baubewilligung liegt vor. Kosten Fr. 3 311 000 Beantragter Beitrag Fr. 800 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 1 506 000 Stiftungen und Private Fr. 765 000 Standortgemeinden Fr. 240 000 Gewährter Beitrag Fr. 800 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Bauvorhaben ist zweckmässig und die nach Abzug des Landerwerbes veranschlagten Kosten von rund Fr. 2 500 000 für die erforderlichen baulichen Massnahmen sind plausibel und nachvollziehbar. Das Integrationsangebot des Vereins Läbesruum steht nicht nur Sozialleistungs beziehenden aus der Region, sondern allen erwerbslosen Personen offen. Mit dem geplanten Aus- und Umbau und der damit verbundenen Schaffung von besseren und mehr Integrationsplätzen kann der Verein Läbesruum einerseits die steigende Nachfrage nach individueller Förderung besser abdecken. Anderseits profitieren erwerbslose Per- sonen, die durch die Arbeit im Verein Läbesruum sozial und beruflich integriert werden, von warmen und hellen Arbeits- plätzen. Dadurch lassen sich Absenzen bei schlechtem Wetter verringern und insgesamt eine Senkung der Sozial- kosten der öffentlichen Hand erreichen.
4. Chronos Verlag AG (Publikation «Im Kampf gegen die Feinde des Kindeswohls» – Armenpflege, Schule und Pflegekinderwesen in Winterthur 1900–1939) Gesuchsteller/in Die 1985 gegründete Chronos Verlag AG ist ein Buchverlag mit Sitz in Zürich und konzentriert sich insbesondere auf wissenschaftliche und kulturelle Publikationen. Vorhaben Beim Projekt handelt es sich um eine Buchpublikation zur Geschichte des Pflegekinderwesens. Autorin des Projekts ist Frauke Sassnick Spohn, eine freischaffende Historikerin mit besonderem Fokus auf die Sozialgeschichte der Stadt Winterthur und des Kantons Zürich. Das verständlich ge- schriebene und an eine breite Fachöffentlichkeit gerichtete Sachbuch beleuchtet ein bislang noch kaum untersuchtes Kapitel der Sozialgeschichte des Kantons Zürich. Im Zen trum stehen Fremdplatzierungen von Kindern aus armuts betroffenen Familien sowie die Rolle von Schule und Armenpflege als Akteure des Pflegekinderwesens am Beispiel der Stadt Winterthur 1900–1939. Das Buch soll rund 300 Seiten umfassen und sowohl als gedrucktes Buch (Auflage: 400 Exemplare) als auch digital im Open-Access- Format veröffentlicht werden. Kosten Fr. 250 000 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 230 000 Standortgemeinde Fr. 10 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag an die Auf arbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremd- platzierungen und ist ein Beitrag zur Reflexion über histori- sche soziale Ungleichheiten. Zudem schliesst es zentrale Forschungslücken und bietet neue Erkenntnisse zur Sozial- geschichte des Kantons Zürich.
5. Verein Zürcher Bauernverband (plan.b – Massnahmen der Landwirtschaft zur Förderung der Biodiversität) Gesuchsteller/in Der 1842 gegründete Verein Zürcher Bauernverband be- zweckt die wirtschaftliche, politische, technische und kulturelle Förderung der zürcherischen Landwirtschaft in ihren verschiedenen Betriebszweigen sowie deren Ver- tretung nach aussen. Vorhaben Das Vorhaben hat einen ganzheitlichen, innovativen Ansatz, der die gesamte Gesellschaft in den Prozess der Biodiver sitätsförderung einbeziehen möchte. Die Landwirtschaft nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein. Das Vorhaben umfasst in der Startphase folgende Massnahmen bzw. Zielsetzun- gen: Pflanzung von 600 landschaftsprägenden Einzel bäumen, Qualitätssteigerung bestehender Ökowiesen (52 aufgewertete Q2-Flächen), Aufwertung von 180 Hof- arealen, Anbringung von 2000 Nistplätzen sowie Aufwer- tung von Flächen unter 90 Strommasten. Der Beitrag soll insbesondere für die begleitenden kommu- nikativen Leistungen eingesetzt werden. Deren Fokus liegt auf der Förderung des Dialogs, der Aufklärung über die Bedeutung der Biodiversität und der Motivation der Men- schen, selbst Verantwortung zu übernehmen und aktiv zu handeln. Nach der erfolgreichen Lancierung des Projekts ist vorgesehen, dass sich Interessierte als Gönnerin oder Gönner mit einem symbolischen Beitrag an der Initiative beteiligen können, um die Bewegung langfristig zu stärken und ihre Reichweite zu vergrössern. Kosten Fr. 2 869 620 Beantragter Beitrag Fr. 300 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 755 920 Sponsoren Fr. 1 813 700 Gewährter Beitrag Fr. 300 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF, mit Ausnahme von § 3 Abs. 1 lit. c VGF, wonach das Vor haben von den Gemeinden, in denen es verwirklicht wird, in angemessenem Umfang unterstützt werden muss. Vor- liegend kann aber gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF davon ab gewichen werden, da es sich um ein kantonales Vorhaben handelt. Das Vorhaben geht die Thematik der Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft mit vielsprechenden Massnahmen im Kanton Zürich an und steigert mit kom munikativen Elementen die Sensibilität für die Biodiversität in der Gesellschaft.
6. Stiftung Wohnheime im Seefeld (Inklusives Kulturcafé WHISper) Gesuchsteller/in Die ursprünglich (1966) als Verein gegründete und seit 2023 als Stiftung organisierte Stiftung Wohnheime im Seefeld (WHIS) bezweckt die Förderung, Unterstützung und Inte gration von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträch tigungen. Zu diesem Zweck betreibt die Stiftung Wohnein- richtungen. Zudem stellt die Stiftung an verschiedenen Orten Arbeits- und Tagesstrukturangebote für diese Men- schen zur Verfügung. Vorhaben In Räumlichkeiten der städtischen Siedlung «Hornbach» im Zürcher Seefeld sollen mit der Schaffung des «Inklusiven Kulturcafés WHISper» Kunst und Kultur von Menschen mit und ohne Behinderung einem breiten Publikum erschlossen werden. Das Raumprogramm umfasst Bereiche für Verpfle- gung, Veranstaltung, Büros, Multifunktionsbereiche sowie Technik, Lager und Sanitärbereiche. Neben der kulturpro- grammatischen, atmosphärischen und gebäudetechnischen Qualität des Projekts liegt das Augenmerk auf den Aspek- ten Integration und Inklusion, Funktionalität, Flexibilität, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit. Mit dem Kulturcafé sollen Tagesstruktur-, Arbeits- und Ausbildungsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Bereichen Gastro- nomie, Eventorganisation, Facility Management und Veran- staltungstechnik geschaffen werden. Als Sozialprojekt mit Inklusionscharakter soll es einen Beitrag zum kulturellen Leben und zur gesellschaftlichen Offenheit leisten. Als Quartiertreff soll das Projekt Kultur und Gastronomie mit der Inklusion von Menschen mit Behinderung kombinieren. Als Kulturort mit regionaler Ausstrahlung soll das Kulturcafé vielfältige Formen des Austauschs, der Entdeckung und des Dialogs aktiv fördern. Kosten Fr. 2 244 000 Beantragter Beitrag Fr. 250 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 637 650 Stiftungen und Private Fr. 1 300 000 Standortgemeinde Fr. 45 750 Andere Fr. 10 600 Gewährter Beitrag Fr. 250 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das neu geschaffene Angebot der Stiftung erfüllt Aspekte der UNO-Behindertenrechtskonvention und ermöglicht Menschen mit Behinderung, die auf ein geschütztes An gebot angewiesen sind, eine sinnstiftende Tätigkeit. Durch den Kulturbetrieb mit Gastronomie können Kontakte zu Quartierbewohnerinnen und -bewohnern ermöglicht wer- den, was zu einer grösseren Akzeptanz von Menschen mit Behinderung führen kann.
7. Verein BirdLife Schweiz (Ausstellung «Vogelzug erleben») Gesuchsteller/in Der 1922 gegründete Verein BirdLife Schweiz ist eine schweizerische Naturschutzorganisation, bestehend aus Lokalsektionen, Kantonalverbänden sowie den zwei Landes- organisationen Ala und Ficedula, mit den Schwerpunkten Naturschutz in der Gemeinde, Schutz der Vögel und ihrer Lebensräume sowie internationale Zusammenarbeit im Naturschutz. Der Verband setzt sich für eine umfassende Sicherung der Naturvorrangflächen ein und fördert ins besondere die Arten, die auf ein Artenförderungsprogramm angewiesen sind. Vorhaben Um das faszinierende Phänomen des Vogelzugs einem breiten Publikum zugänglich zu machen, planen die drei BirdLife-Naturzentren Neeracherried, Klingnauer Stausee und La Sauge für die Jahre 2026 bis 2031 die vollständig neue Sonderausstellung «Vogelzug erleben». Darin schlüp- fen die Besuchenden in die Haut eines Zugvogels. Möglich machen dies ein grosses interaktives Vogelzug-Modell, ein Zugvogel-Simulator, ein Orientierungs-Erlebnisraum, Brut- und Rastgebietporträts sowie weitere Ausstellungsmodule. Geplant sind zudem ein umfangreiches Rahmenprogramm sowie Begleitmaterial für Schulen. Im BirdLife-Naturzentrum Neeracherried soll die Sonder- ausstellung in den Jahren 2026 und 2027 im Kanton Zürich zu sehen sein. Mit seiner Lage mitten in einem Wasser- und Zugvogelreservat von nationaler Bedeutung und seiner gesamtkantonalen Ausstrahlung ist das Naturzentrum prädestiniert, die Besuchenden für den Vogelzug zu begeis- tern und den Schutz der Zugvögel und ihrer Rastgebiete zu sensibilisieren. Kosten Fr. 1 935 000 Beantragter Beitrag Fr. 500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 250 000 Stiftungen und Private Fr. 650 000 Standortgemeinde Fr. 40 000 Andere Kantone Fr. 477 000 Bund Fr. 18 000 Gewährter Beitrag Fr. 500 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen wertvollen Beitrag an die Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere der Jugend, für den Wert einer intakten Natur. Das Phänomen des Vogelzugs in seiner Vielschichtigkeit bietet für diese Sensibilisierung einen besonders guten Ansatzpunkt. Das Vorhaben ergänzt die Tätigkeiten des BirdLife-Natur- zentrums Neeracherried im Rahmen des kantonalen Leis- tungsauftrags.
8. Stiftung Altried (Ferienzentrum Wyna – Bau von zwei zusätzlichen Ferienhäusern) Gesuchsteller/in Die 1975 gegründete Stiftung Altried bezweckt den Bau und Betrieb einer Einrichtung, die der Betreuung und Ein- gliederung von körperlich, psychisch oder geistig beein- trächtigten Menschen (vorwiegend im Alter ab 18 Jahren) dient. Sie bietet Anlehr-, Arbeits-, Beschäftigungs-, Wohn- und Therapiemöglichkeiten. Seit 1992 betreibt die Stiftung das Ferienzentrum Wannental in Gontenschwil AG. Vorhaben Die bereits bestehenden zwei Ferienhäuser in Gontenschwil ermöglichen schwerbehinderten Menschen, davon viele aus dem Kanton Zürich, Ferien in einem geschützten Umfeld im Wannental zu geniessen. Schweizweit ist die Stiftung Altried eine von wenigen Anbietenden von behinderten gerechten Ferienhäusern, weshalb diese weit im Voraus ausgebucht sind. Oft müssen Anfragen für schwerbehin- derte Menschen wegen Platzmangel abgelehnt werden. Mit dem Neubau von zwei zusätzlichen Ferienhäusern, dem «Ferienzentrum Wyna», sollen künftige Absagen vermieden werden. Es wird eine unterschiedliche Zuteilung der Ferien- gruppen in den Häusern beabsichtigt. Haus 1 soll Standard- Wohngruppen und Haus 2 Struktur-Wohngruppen, für Menschen, die unter starkem Autismus leiden, dienen. Für diese Menschen gibt es noch keine geeigneten Ferien- möglichkeiten. Zur Reizabschirmung soll es in den Ferien- häusern ein «Time-out-Zimmer» geben. Ergänzend zur Reizabschirmung wird im Untergeschoss von Haus 1 für beide Häuser ein Snoezelenraum, der eine beruhigende, ruhige und stressfreie Umgebung bietet, eingerichtet. Dane- ben werden Technikräume, Waschräume, Keller und Lager sowie Parkierung angeordnet. Haus 1 wird insgesamt mit 14 Zimmern und Haus 2 mit 11 Zimmern ausgestattet sein. Beide Häuser werden im Erdgeschoss über einen grossen Aufenthaltsbereich mit eigener Küche (semiprofessionell) und einen direkt angegliederten Aussenraum verfügen. Die Kosten des Bauprojekts betragen rund 10 Mio. Franken, wofür die Stiftung Altried keine Staatsbeiträge erhält. Beide Häuser werden in Massivbauweise mit hinterlüfteter Holz- fassade nach Minergie-Standard erstellt. Kosten Fr. 9 700 000 Beantragter Beitrag Fr. 1 000 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 4 000 000 Stiftungen und Private Fr. 1 700 000 Andere Kantone Fr. 1 000 000 Andere Fr. 2 000 000 Gewährter Beitrag Fr. 1 000 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Der Bedarf nach einem Ferienheim für (schwer)behinderte Menschen ist ausgewiesen und die veranschlagten Bau kosten plausibel. Da bereits die bestehenden Ferienhäuser der Stiftung mit Sitz im Kanton zu einem beachtlichen Teil von Zürcher Besuchenden genutzt werden, rechtfertigt sich ein Beitrag des Kantons.
9. Verein StadtNatur (Freie Bahn für Igel & Co.) Gesuchsteller/in Der Verein StadtNatur wurde 2013 gegründet und bezweckt den Schutz und die Förderung der Biodiversität im Sied- lungsraum, insbesondere der Wildtiere und ihrer Lebens- räume. Vorhaben Der Igel als weit verbreiteter Kulturfolger ist in der ganzen Schweiz im Rückgang begriffen. Besonders markant dürf- ten die Bestandsabnahmen im Siedlungsraum sein, worauf eine aktuelle Studie aus der Stadt Zürich hindeutet. Das Projekt des Vereins StadtNatur möchte mittels fünf Modulen die Bevölkerung in der Stadt Zürich und der Region Zim- merberg sensibilisieren mit dem Ziel, konkrete Lebensraum- verbesserungen für den Igel und weitere bodenlebende Kleintiere zu bewirken. Es schliesst thematisch an die bereits etablierten Meldeplattformen «Wilde Nachbarn» und «StadtWildTiere Zürich» an. Die fünf Module umfassen konkrete Verbesserungen von Igellebensräumen und deren Vernetzung, Sensibilisierung von Schulkindern (Multiplika- toreneffekt) und der interessierten Bevölkerung wie auch eine wissenschaftliche Analyse der Fundmeldungen aus der Projektregion, um weitere Fördermöglichkeiten zu erarbei- ten. Die geplanten Schulmaterialien und Exkursionen bieten Anknüpfungspunkte an den Lehrplan 21. Kosten Fr. 170 000 Beantragter Beitrag Fr. 50 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinden Fr. 46 300 Stiftungen und Private Fr. 73 700 Gewährter Beitrag Fr. 50 000 Bedingungen – Auflagen Artdaten, die im Rahmen des Projekts erhoben wurden, sind spätestens bei Projektabschluss als öffentliche Daten dem nationalen Datenzentrum InfoFauna zukommen zu lassen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das fundiert entwickelte Citizen-Science-Projekt richtet den Fokus auf den Siedlungsraum und die immer noch eher vernachlässigte Gruppe der bodenlebenden Kleintiere und schliesst somit eine Lücke im Schutz von Arten und Lebensräumen. Der regionale und inhaltliche Bezug des Projekts zum Kanton Zürich ist durch die Trägerschaft des Projekts (neun Gemeinden der Region Zimmerberg sowie die Stadt Zürich) gegeben. Der Projektaufbau, die Projekt- durchführung und Erkenntnisse daraus können später durchaus auch für weitere Urbanräume in der ganzen Schweiz von Nutzen sein. Daher sollen die Artdaten dem nationalen Datenzentrum InfoFauna übermittelt werden (Auflage).
10. Genossenschaft Gehörlosenhilfe Zürich (Erstellen von Lehrmitteln für Deutschschweizer Gebärdensprache) Gesuchsteller/in Die Genossenschaft Gehörlosenhilfe Zürich (GGHZ) wurde 1934 mit Sitz in Zürich gegründet und unterhält das Gehör- losenzentrum in Zürich Oerlikon. Die GGHZ erfüllt verschie- dene Aufgaben zugunsten von gehörlosen und hörbehinder- ten Menschen und unterstützt entsprechende Institutionen und Organisationen. Sie ist zudem juristische Trägerin der Sekundarschule für Gehörlose (SEK3) und unterstützt Initiativen aus dem Bereich der Jugend- und Erwachsenen- bildung. Vorhaben Projektziel ist das Erstellen von Lehrmitteln zum Erlernen der Deutschschweizer Gebärdensprache (DSGS), denn für das Unterrichtsfach gibt es derzeit noch keine Lehrmittel. Aufgrund der Modalität der Gebärdensprache werden solche Materialien meist in Form von Videos produziert, was sehr aufwendig ist. Seit Ende 2021 besteht erstmals ein Lehrplan für dieses Unterrichtsfach (Fachlehrplan DSGS). Damit wurde die Grundlage für das Erstellen ent- sprechender Lehrmittel geschaffen und ein erster Schritt unternommen, der Verpflichtung der Schweiz gegenüber gehörlosen Kindern und Jugendlichen nachzukommen, das Erlernen der Gebärdensprache zu erleichtern sowie die sprachliche Identität zu fördern. Mit dem Entwickeln von DSGS-Lehrmitteln sollen Gebärdensprachlehrpersonen in der Planung, Durchführung und Evaluation ihres Unterrichts unterstützt werden. Der Gebärdensprachunterricht soll auf ein Niveau gehoben werden, das jenem des Unterrichts in anderen Sprachen entspricht, sodass gehörlose und schwerhörige Schülerinnen und Schüler adäquat und ihren Fähigkeiten entsprechend in ihrer Gebärdensprachentwick- lung gefördert werden. Für das Projekt wurden in einer ersten Etappe bereits umfangreiche Vorarbeiten geleistet. In der zweiten Etappe, für die der Projektbeitrag beantragt wird und die bis Ende Oktober 2027 abgeschlossen sein soll, geht es darum, Lehrmittel zu entwickeln, die sich am Lehrplan 21 orientieren. Kosten Fr. 1 951 900 Beantragter Beitrag Fr. 489 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 530 300 Stiftungen und Private Fr. 443 600 Andere Kantone Fr. 129 000 Bund Fr. 300 000 Andere (Dachorganisationen) Fr. 60 000 Gewährter Beitrag Fr. 489 000
Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Das Projekt kann einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung für Menschen mit Hörbehinderung leisten, indem auch Kinder und Jugendliche mit einer Hörbehinderung in der Schule beim Spracherwerb künftig auf ein Lehrmittel zu- greifen können und indem eine Grundlage für barrierefreien Unterricht geschaffen wird. Ein systematischer Unterricht in DSGS erleichtert einen stringenten Erstspracherwerb, was für die weitere Ausbildung von gehörlosen Kindern und Jugendlichen sehr wichtig ist. Zudem unterstützen die Lehrmittel sowohl bereits tätige als auch sich in Ausbildung befindende Gebärdensprachlehrpersonen, die DSGS unter- richten. Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen.
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:
1. Verein Büüli-Fäscht Fr. 75 000 (Büüli-Fäscht 2025)
2. EuroTube Foundation Fr. 500 000 (DemoTube Bauprojekt)
3. Verein Läbesruum Fr. 800 000 (Umbau Läbesruum – für bessere und mehr Integrationsplätze)
4. Chronos Verlag AG Fr. 10 000 (Publikation «Im Kampf gegen die Feinde des Kindeswohls» – Armenpflege, Schule und Pflegekinderwesen in Winterthur 1900–1939)
5. Verein Zürcher Bauernverband Fr. 300 000 (plan.b – Massnahmen der Landwirtschaft zur Förderung der Biodiversität)
6. Stiftung Wohnheime im Seefeld Fr. 250 000 (Inklusives Kulturcafé WHISper)
7. Verein BirdLife Schweiz Fr. 500 000 (Ausstellung «Vogelzug erleben»)
8. Stiftung Altried Fr. 1 000 000 (Ferienzentrum Wyna – Bau von zwei zusätzlichen Ferienhäusern)
9. Verein StadtNatur Fr. 50 000 (Freie Bahn für Igel & Co.)
10. Genossenschaft Gehörlosenhilfe Zürich Fr. 489 000 (Erstellen von Lehrmitteln für Deutschschweizer Gebärdensprache) Total Fr. 3 974 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Be- schwerdefrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Bedingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung der restlichen 10% des Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsverwal- tung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Finanzkommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli