RRB Nr. 334/2011
Finanzierung eines Projektes aus dem Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Objektkredit, Freigabe
23 marzo 2011Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. März 2011
334. Finanzierung eines Projekts aus dem Rahmenkredit
Erwägungen
für Integrationsprojekte
Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20) in Kraft. Ge- mäss Art. 12 lit. b und c der Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. Dezem- ber 2007 vorläufig aufgenommen sind, einen einmaligen Betrag von ins- gesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Franken an den Kanton Zürich und wurden beim Kantonalen Sozialamt (Leistungs- gruppe Nr. 3500) verbucht. Diese einmalige Abgeltung des Bundes von 16,7 Mio. Franken soll für einen neuen, koordinierten und optimalen Mitteleinsatz im kan- tonalen Integrationsbereich genutzt werden. Dazu wurde gestützt auf das frühere Finanzhaushaltrecht (vgl. Übergangsbestimmungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) ein Rahmenkredit in diesem Umfang für kantonale Integrationsprojekte zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, bewilligt (RRB Nr. 1714/2008). Die Beitragsgesuche für Integrationsprojekte sind der Fachstelle für Integrationsfragen einzureichen. Der «Runde Tisch Integration» be- urteilt die Beitragsgesuche und spricht Empfehlungen aus. Der Regie- rungsrat beschliesst auf gemeinsamen Antrag der Direktion der Justiz und des Inneren sowie der Sicherheitsdirektion über die Beitragsge- suche. Beitragsgesuch für ein Integrationsprojekt An der Sitzung vom 3. Februar 2011 haben die Mitglieder des «Run- den Tisches Integration» unter der Leitung der Fachstelle für Integra- tionsfragen folgendes Projekt geprüft und dessen Unterstützung emp- fohlen:
Projekt «Kompetenzenbilanz für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge» der Asylorganisation Zürich (AOZ). Die «Kompetenzenbilanz des Kantons Zürich» (eine spezialisierte Stelle der kantonalen Berufsberatung im Amt für Jugend und Berufs- beratung) führt seit mehreren Jahren erfolgreich Kompetenzbilanz- angebote durch. Diese Kompetenzenbilanz-Seminare sind für die Ziel- gruppe der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge jedoch ungeeignet. Das Projekt der AOZ schafft deshalb ergänzend dazu ein Angebot, das auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Personen- gruppe ausgerichtet ist. Das Ziel des Projekts sind die Förderung der beruflichen Eingliederung von vorläufig Aufgenommenen und Flücht- lingen und die bessere Nutzung von deren vorhandenem Potenzial. Mit- hilfe der Kompetenzenbilanz sollen formell und informell erworbene Kompetenzen erkannt sowie systematisch erfasst und dokumentiert werden. Die Zielgruppe sind schulgewohnte vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge mit einem Mindest-Deutschkenntnisstand B1, die beim Einstieg in den Arbeits- und Berufsfindungsprozess Schwierigkeiten haben. Der Unterstützungsbeitrag soll für 2011 Fr. 108 360 betragen. Die Kosten sind im Budget 2011 enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen des BBIP-Programms (Bildungs-, Beschäftigungs- und Integrationsprogramme) durch das kantonale Sozialamt.
Auf Antrag der Direktionen der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rah- menkredit gemäss RRB Nr. 1714/2008 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Kantonales Sozialamt, für das Projekt «Kompetenzenbilanz für vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge» der Asylorganisation Zürich ein Objektkredit von Fr. 108 360 freigegeben.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi