RRB Nr. 337/2020
Lotteriefonds, Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 1. Serie
1 aprile 2020Tedesco19 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. April 2020
337. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Mittel, Beiträge 2020, 1. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allge- meinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 20 Mio. Franken bewilligen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten der Quote 2020 wurden bis anhin keine Beiträge bewilligt. Da gestützt auf RRB Nr. 1503/2007 zugunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veranstaltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, stehen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2020 noch Fr. 19 800 000 für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 1. Serie 2020 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:
Erwägungen
1. Schweizer Kunstverein (SKV), App zum aktuellen Kunstgeschehen in der Schweiz Bereich Kultur Gesuchstellende Der SKV wurde 1806 als «Gesellschaft Schwei- Organisation zerischer Künstler und Kunstfreunde» gegrün- det und umfasst heute mehr als 30 lokale und regionale Kunstvereine und -gesellschaften. Sein Hauptzweck besteht in der Kunstvermitt- lung und der Förderung der visuellen Kunst. Ausgangslage Der SKV veröffentlicht zehnmal pro Jahr ein «Kunstbulletin», mit dem er über das laufende Kunstgeschehen informiert. Neben dieser nach wie vor gefragten Zeitschrift betreibt er seit April 2018 das Rechercheportal «artlog.net by Kunst- bulletin». Es bietet öffentlichen und privaten Kunstvermittelnden die Möglichkeit, Informa- tionen zu Ausstellungen und Veranstaltungen so- wie zur Kunst im öffentlichen Raum aufzuschal- ten. Zudem dient das Portal als Archiv für das «Kunstbulletin». In Ergänzung zum bestehen- den Angebot soll eine App zum aktuellen Kunst- geschehen in der Schweiz entwickelt werden.
Projektziel Bereitstellen eines niederschwelligen und kosten- losen Zugangs zu Informationen zur zeitgenös- sischen Kunst Projektbeschrieb Die geplante App bietet georeferenzierte Karten, die über laufende Ausstellungen von Kunsthäu- sern, Museen, Galerien und anderen Anbietern informieren. Die App enthält zudem ein Navi- gationstool zur Kunst im öffentlichen Raum, in dem öffentliche und private Kunstförderstellen ihre Kunst- und Bauprojekte anzeigen können. Kosten Fr. 119 000 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 14 000. Von den Kantonen AG, BE, LU und ZG werden insge- samt Fr. 20 000 gewünscht. Von Städten mit grossen Kunstinstitutionen werden insgesamt Fr. 10 000 erwartet, von Stiftungen und Privaten Fr. 45 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die geplante App ist ein zeitge- mässes Informationsangebot. Es ermöglicht den Kunstinstitutionen, ihre Ausstellungen und Ver- anstaltungen aufzuschalten, und erleichtert dem interessierten Publikum einen einfachen Zu- gang zu diesen Informationen. Stadt und Kan- ton Zürich verfügen über ein dichtes Netz von Kunstinstitutionen und können angebots- wie nutzerseitig vom neuen App-Angebot profitie- ren. Trotzdem ist der Anteil von 60% des von den Kantonen insgesamt gewünschten Beitrages sehr gross. Eine Kürzung am nachgesuchten Beitrag auf Fr. 25 000 und damit auf die Hälfte des ins- gesamt von den Kantonen gewünschten Beitra- ges ist gerechtfertigt. Bewilligter Beitrag Fr. 25 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass die anderen Kantone sich mit mindestens Fr. 20 000 am Vorhaben beteili- gen. Fällt deren Gesamtbeitrag geringer aus, er- folgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
2. Schweizerische Muskelgesellschaft (SMG), IT-Datenbank-Ablösung Bereiche Gesundheit, Soziales Gesuchstellende Die SMG besteht seit 1945. Ihre Aktivitäten Organisation (Kurse, Beratung, Selbsthilfeförderung usw.) sind darauf ausgerichtet, Menschen mit einer neuromuskulären Erkrankung das Alltagsleben zu erleichtern. Sie zählt rund 1400 Mitglieder, davon wohnen 25% im Kanton Zürich. Ausgangslage Für das Erbringen ihrer Leistungen, zum Teil auch im Auftrag des Bundes, ist die SMG auf eine gut funktionierende IT-Infrastruktur angewie- sen. Die heutige Ausstattung und insbesondere die 15-jährige Datenbank entsprechen altersbe- dingt nicht mehr den Sicherheits- und Zukunfts- anforderungen. Projektziel Erweiterung der IT, Beschaffung einer leistungs- fähigeren Datenbank Projektbeschrieb Kernstück der Erweiterung ist eine neue Daten- bank, die alle Angaben zu Dienstleistungen, Adress-, Kurs- und Mitgliederadministration enthält. Pro Jahr laufen zudem mehrere Tau- send Transaktionen über die Datenbank, wofür Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sozialversicherungen vorgegeben sind. Das Pro- jekt umfasst zudem den Kauf eines Servers und von acht Arbeitsstationen sowie von Software. Kosten Mindestens Fr. 250 000 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 25 000. Von Stif- tungen und Privaten wird eine Beitragsleistung von Fr. 103 000 gewünscht. Von den Kantonen (ohne Zürich) wird eine Leistung von Fr. 92 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Schweizerische Muskelgesell- schaft erbringt zahlreiche Dienstleistungen, auch für Betroffene im Kanton Zürich. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000
3. Cinémathèque suisse, Digitalisierung von Zürcher Gebrauchsfilmen Bereich Kultur Gesuchstellende Die Cinémathèque besteht seit 1949. Sie ist das Organisation nationale Filmarchiv der Schweiz mit Sitz in Lausanne und verfügt über eine Aussenstelle in Zürich. Die Aufgabe der Cinémathèque besteht darin, das Schweizer Filmerbe zu sammeln, zu erschliessen und zu konservieren und die res- taurierten Filme Interessierten zur Verfügung zu stellen. Ausgangslage Zur Zürcher Filmgeschichte zählen nicht nur Spiel- und Dokumentarfilme, sondern auch Filme, die u. a. in Wissenschaft, Wirtschaft, In- dustrie und Tourismus, in sozialen und kultu- rellen Institutionen oder in Kampagnen für die Vermittlung oder zur Selbstdarstellung einge- setzt wurden. Solche «Gebrauchsfilme» sind wertvolle (regional)politische, soziale und his- torische Quellen. Die Filme können allerdings nur mit konservatorischen Massnahmen erhal- ten und durch Digitalisierung weiter verwendet werden. Projektziel Sicherung, Erschliessung, Digitalisierung und Vermittlung von Zürcher Gebrauchsfilmen des
20. Jahrhunderts Projektbeschrieb Im Rahmen des vorliegenden Projektes wird eine Auswahl der Zürcher Gebrauchsfilme digitali- siert und einer breiten Öffentlichkeit wieder zu- gänglich gemacht. Das Vorhaben gliedert sich in vier Phasen: Vorbereitung und Recherche für die Erschliessung, Digitalisierung, Erarbeiten von Begleitinformationen und Erarbeiten eines Vermittlungsprogramms (Veranstaltungen mit anderen Zürcher Institutionen). Das Projekt rich- tet sich an Studierende und die interessierte Be- völkerung. Kosten Fr. 372 000 Gewünschter Beitrag Fr. 60 000
Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 15 000. Die Stadt Zürich hat einen Beitrag von Fr. 40 000 in Aus- sicht gestellt. Memoriav (Verein zur Erhaltung des audiovisuellen Kulturgutes) beteiligt sich mit Fr. 30 000 am Vorhaben. Der Bund leistet Fr. 170 000, andere Kantone beteiligen sich mit Fr. 12 000. Von Stiftungen wird ein Beitrag von Fr. 45 000 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch das Projekt werden auf standardisierte und systematische Weise histo- rische Quellen zur Geschichte des Kantons Zü- rich erschlossen und der geschichts- und film- wissenschaftlichen Forschung sowie der inter- essierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Bewilligter Beitrag Fr. 60 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auflage verbunden, dass die Projektträgerschaft mit dem Staatsarchiv eine Präsenz auf Archives Online prüfen.
4. Stiftung Historische Zürichsee Boote, Sanierung des Motorboots AJAX Bereich Denkmalpflege Gesuchstellende Die Stiftung besteht seit 2007. Sie bezweckt die Organisation Pflege des Kulturgutes Oldtimerboot in der Re- gion Zürichsee, den Erhalt ausgewählter Schiffe sowie deren Betrieb zugunsten der Allgemein- heit. Ausgangslage Die Stiftung verfügt über mehrere Oldtimer- Motorboote, u. a. den «Weekendkreuzer» AJAX, der 1936 von der Werft Faul in Horgen gebaut wurde. 2006 kaufte die Stiftung das Schiff und rettete es dadurch vor dem Verkauf ins Ausland. Es wurde saniert und wird seither in einer Art «mobility»-System betrieben (das Boot steht breiteren Kreisen der Bevölkerung zu günsti- gen Preisen zur Verfügung). In den vergange- nen zwölf Jahren wurde die AJAX intensiv ge- nutzt, sie war im Durchschnitt pro Jahr über 100 Tage im Einsatz. Der Dieselmotor aus den frühen 1980er-Jahren ist mittlerweile am Ende seiner Lebensdauer. Zudem zeigen sich am ge- samten Schiff Abnutzungen als Folge der star- ken Beanspruchung.
Projektziel Ersatz des Dieselmotors und Auffrischung des Bootes, um den Betrieb für die nächsten 15 Jahre sicherstellen zu können Projektbeschrieb Die Sanierung wird in zwei Etappen erfolgen: Zuerst, weil dringend, wird der Motor ersetzt und Fäulnisstellen im Unterwasserbereich saniert. Anschliessend folgen kleinere Arbeiten (wie z. B. Ersatz einer Schutzbeschichtung, um das Ein- dringen von Wasser zu verhindern, oder der Er- satz von Polstern, Stoffbezügen und Teppichen). Kosten Fr. 150 000 Gewünschter Beitrag Fr. 50 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 50 000. Von der Stadt Zürich und weiteren Seegemein- den werden Fr. 10 000 erwartet, von Stiftungen Fr. 30 000. Von den Kantonen SG und SZ wird insgesamt ein Beitrag von Fr. 10 000 erhofft. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die vorgesehenen Sanierungs- massnahmen dienen dem langfristigen Erhalt des Bootes und damit dem Erhalt von mobilem Zürcher Kulturgut. Zudem wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit das historische Boot weiterhin nutzen kann. Bewilligter Beitrag Fr. 50 000
5. Verein Material-Archiv, Digitalisierungsprojekt Bereiche Kultur, Bildung Gesuchstellende Der Verein besteht seit 2007. Er ist in Zürich Organisation domiziliert. Ihm sind acht Institutionen ange- schlossen (Gewerbemuseum Winterthur, ZHdK, Baubibliothek ETHZ, ZHAW Winterthur, Hochschule Luzern Technik und Architektur, Hochschule Luzern Design und Kunst, Sitter- werk St. Gallen, Hochschule der Künste Bern). Der Verein bildet ein Netzwerk mit dem Ziel, zuhanden von gestalterisch tätigen Personen und der Öffentlichkeit Wissen über Werkstoffe zu erschliessen und aufzubereiten.
Ausgangslage Bis anhin erfolgte die Vermittlung des Wissen einerseits über Ausstellungen (acht physische Sammlungen) und anderseits über eine vereins- interne Datenbank von 2008. Der Verein möchte nun sein Internetangebot wesentlich ausbauen und allen Interessierten zur Verfügung stellen. Projektziel Neuer, umfassender Internetauftritt Projektbeschrieb Die jetzige Datenbank ist technisch veraltet. Der Verein plant, im Mai 2020 ein neues Inter- netportal aufzuschalten, das den Zugriff auf das Vereinsarchiv ermöglicht, das schrittweise digi- talisiert wird. Entsprechend werden die umfang- reichen Archivbestände aufgearbeitet. Kosten Fr. 810 000 Gewünschter Beitrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 450 000. Von Stif- tungen und Privaten werden Fr. 260 000 ge- wünscht, von den anderen Kantonen Fr. 70 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Digitalisierungsvorhaben ist angebracht, da der grösste Teil der Vereins- archive bisher noch nicht digitalisiert ist und die Öffentlichkeit dazu keinen Zugang hat. Das Projekt stellt eine langfristige Investition in die Bildungsinfrastruktur dar. Bewilligter Beitrag Fr. 30 000 Auflage Die Auszahlung des Beitrages ist mit der Auf- lage verbunden, dass andere Kantone einen Bei- trag von insgesamt mindestens Fr. 60 000 leis- ten. Sollte deren Gesamtleistung geringer aus- fallen, erfolgt am bewilligten Beitrag eine ent- sprechende Kürzung.
6. Verein Strassensozialarbeit Winterthur (VSSW), Pilotprojekt Jugend.chat Bereich Soziales Gesuchstellende Der VSSW besteht seit 1993. Er bezweckt, für Organisation die Region Winterthur eine bedürfnisgerechte Strassensozialarbeit sicherzustellen. Er wird ge- tragen von der Stadt Winterthur und 23 weite- ren Vertragsgemeinden. Der Verein gliedert sich in die drei Bereiche «Mobile Sozialarbeit», «Mo- bile Jugendarbeit» und «Jugendinfo».
Ausgangslage Für Kinder und Jugendliche ist Kommunikation per Chat und Social Media Standard. In der Re- gel erfolgt diese Kommunikation fast ausschliess- lich über Plattformen kommerzieller Anbieter. Probleme ergeben sich aus dem Umstand, dass diese Plattformen einerseits kommerzielle In- teressen verfolgen (z. B. durch die Bewirtschaf- tung von Nutzerdaten) und anderseits den not- wendigen Jugendschutz nicht gewährleisten können (Cybermobbing, Cybergrooming). Pro- fessionelle Jugendarbeit muss sich auf den Kom- munikationskanälen der Jugendlichen bewegen, kann dies aber oft aufgrund des ungenügenden Datenschutzes nicht. Deshalb möchte der VSSW als Pilotprojekt mit der Plattform «Jugend.chat» ein unentgeltliches, niederschwelliges und siche- res Angebot schaffen. Der Verein verfügt über ein interdisziplinär arbeitendes Team für den Bereich der digitalisierten Jugendarbeit. Projektziel Förderung der Entwicklung sozialer und digita- ler Kompetenzen für Jugendliche begleitet durch Jugendarbeitende Projektbeschrieb «Jugend.chat» wird als opensourcebasiertes Chat-System entwickelt. Es stellt sicher, dass die Daten nur in der Schweiz gespeichert werden, jederzeit durch die Nutzenden löschbar sind, die Übertragung gut gesichert erfolgt und die Nutzenden transparent und korrekt über die AGB informiert werden. Die Umsetzung erfolgt mit rollender Planung und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern wie Pro Juventute, Fach- und Beratungsstellen, Gemeinden im Kan- ton Zürich sowie mit Basel-Stadt und Biel. Zen- traler Teil des Projektes ist der Aufbau einer sicheren Plattform zur Jugendberatung und -arbeit mit vollkommen anonymer Kommuni- kation. Die Fachhochschule Nordwestschweiz stellt die wissenschaftliche Begleitung des Vor- habens sicher, die Projektevaluation erfolgt durch lokale VSSW-Partner und «Jugendarbeit. digital».
Kosten Fr. 974 100 Gewünschter Beitrag Fr. 40 000 Übrige Finanzierung Die vorgesehene Eigenleistung beträgt Fr. 497 600. Die Vertragsgemeinden aus den drei beteiligten Kantonen haben Fr. 154 579 zugesichert, von weiteren Gemeinden wird eine zusätzliche Leis- tung von Fr. 45 000 erwartet. Von den Kantonen BE und BS wird ein Beitrag von Fr. 85 000 ge- wünscht und von Stiftungen ein Beitrag von ins- gesamt Fr. 151 921 erwartet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Viele professionelle Beratungs- stellen stehen vor der Herausforderung, mit ihren herkömmlichen (analogen) Kommunikations- angeboten ihre Zielgruppen je länger, desto we- niger zu erreichen. Die Kommunikationsverla- gerung hin zu sozialen Medien stellt eine grosse Herausforderung dar. Der Kanton kann aus dem vorliegenden Projekt wertvolle Informationen gewinnen bzw. mit dem Projekt wichtige Lö- sungsansätze austesten. Bewilligter Beitrag Fr. 40 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der VSSW orientiert während der Pilotphase jährlich einmal die Sicherheitsdirektion, die Bildungsdirektion und den Lotteriefonds über den Fortgang des Projektes. – Die Auszahlung erfolgt in Tranchen: Eine erste Beitragstranche von 45% erfolgt nach Gewährung des Beitrages. Die zweite Tranche von wiederum 45% wird ausbezahlt, wenn die Bildungsdirektion dem Lotteriefonds bestä- tigt hat, dass die Zielsetzungen des Projektes für 2020 erfüllt sind. Die dritte Tranche (10%) gelangt zur Auszahlung, wenn dem Lotterie- fonds der Rechenschaftsbericht über das Ge- samtprojekt vorliegt. – Die Auszahlung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass sich die Kantone Basel- Stadt und Bern mit insgesamt mindestens Fr. 60 000 am Vorhaben beteiligen. Fällt die- ser Betrag geringer aus, erfolgt eine anteil- mässige Kürzung an der Beitragsleistung des Kantons.
7. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK), Online-Plattform zur Gründung und Entwicklung der F+F Schule Bereiche Bildung, Kultur Gesuchstellende Das Projekt wurde von der ZHdK initiiert. Die Organisation Trägerschaft umfasst weitere Organisationen (F+F Schule für Kunst und Design Zürich, Gra- phische Sammlung der Schweizerischen Natio- nalbibliothek Bern, Stadtarchiv Zürich, Staats- archiv Graubünden, Archiv ZHdK). Ausgangslage Die F+F Schule besteht seit 1971. Sie ist in der Deutschschweiz eine der wichtigen Schulen für Kunst und Design bzw. entwickelte sich zu einem bedeutenden Knotenpunkt experimenteller Kunst. Die Akten zur Geschichte der F+F Schule stellen eine bedeutende Quelle zur Schweizer Kunst der 1970er-Jahre dar. Projektziel Aufbau einer Online-Archiv-Plattform zur Ge- schichte der F+F Schule aus Anlass des 50-jäh- rigen Bestehens 2021 Projektbeschrieb Das Projekt umfasst das Erarbeiten eines Inven- tars zu allen Beständen, welche die F+F Schule betreffen, sowie den Aufbau einer Struktur für die Datenverwaltung. Die Projektredaktion wird dann festlegen, welche Dokumente digitalisiert und in die neue Datenbank aufgenommen wer- den. Parallel dazu werden Gespräche mit Zeit- zeuginnen und Zeitzeugen geführt, die Mit- schnitte der Gespräche werden ebenfalls in der Datenbank abgelegt. Ab April 2021 sollte die neue Datenbank der Öffentlichkeit zur Verfü- gung stehen. Die F+F wird das Projekt 2021 über- nehmen und während voraussichtlich sechs Jah- ren betreuen. Kosten Fr. 503 000 Gewünschter Beitrag Fr. 151 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 136 500. Von den anderen beteiligten Kantonen werden Fr. 40 000 gewünscht, von Gemeinden Fr. 107 000. Zudem erwartet die Projektträgerschaft eine Beteili- gung des Bundes mit Fr. 18 500 und von Stiftun- gen mit Fr. 50 000.
Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ermöglicht einer- seits der Forschung und anderseits der interes- sierten Öffentlichkeit die Beschäftigung mit der F+F Schule. Zudem wird der Bildungsplatz Zü- rich aufgewertet. Bewilligter Beitrag Fr. 151 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist mit folgenden Auflagen verbunden: – Bund, andere Kantone und Gemeinden ha- ben das Projekt mit mindestens Fr. 158 000 zu unterstützen. Ist die Beteiligung geringer, er- folgt eine anteilmässige Kürzung am bewil- ligten Beitrag. – Die aufbereiteten Bestände sind mit Archives Online zu verlinken (gemäss bereits erfolgter Absprache mit Archives Online). – Die ZHdK hat den Nachweis zu erbringen, dass die Finanzierung des gesamten Projektes gesichert ist. Andernfalls hat die ZHdK den Lotteriefonds über die Redimensionierung des Vorhabens zu informieren und die gesi- cherte Finanzierung ebenfalls darzulegen.
8. Verein Brain Festival, Ausstellung «Humboldt, der Weltvernetzer» Bereich Bildung Gesuchstellende Der Verein besteht seit 2013. Er bezweckt, ins- Organisation besondere bei Jugendlichen, Interesse an der Wissenschaft (vor allem Neurowissenschaft) zu wecken. Ausgangslage Aus Anlass des 250. Geburtstages von Alexander von Humboldt (1769–1859) erarbeitete eine auf Wissenschaftskommunikation spezialisierte Agentur im Auftrag des Vereins eine mobile Ausstellung, die unter dem Titel «Humboldt, der Weltvernetzer» an voraussichtlich zehn Stand- orten in der Schweiz gezeigt wurde bzw. noch gezeigt werden soll. Die Ausstellung informiert über Wirken, Reisen und Forschen von Hum- boldt. Sie richtet sich an die gesamte Öffentlich- keit, insbesondere aber junge Menschen, die einen erschwerten Zugang zur Welt der Wissen- schaft haben.
Projektziel Förderung des Interesses an der Wissenschaft (insbesondere bei jungen Personen) Projektbeschrieb Die Ausstellung informiert über Leben und Arbeit von Humboldt und weist folgende The- menfelder auf: «Der Drang zum Entdecken», «Flora und Fauna – Bergbau und Bodenschätze», «Kulturen und ihr Erbe», «Gesellschaftliche Entwicklung» und «Von der Grundlagenfor- schung zur Praxis». Sie ist mobil konzipiert und flexibel auf- und abbaubar. Es ist vorgesehen, die Ausstellung im Kanton Zürich an der Kantons- schule Zürich Enge, im Kulturama in Zürich und im Arche Zentrum Winterthur zu zeigen. Sie bleibt jeweils drei bis sechs Tage am jeweiligen Standort. Für Schulklassen besteht das Angebot einer Führung und an didaktischem Material. Kosten Fr. 160 000 Gewünschter Beitrag Fr. 20 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 40 000. Von Stiftun- gen und Privaten werden Fr. 64 000 erwartet. An- dere Kantone sollten sich mit Fr. 36 000 beteili- gen. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Wanderausstellung ist ge- eignet, über die Wissensvermittlung hinaus bei Kindern und Jugendlichen Interesse am wissen- schaftlichen Arbeiten zu wecken. Bewilligter Beitrag Fr. 20 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Ausstellung muss im Kanton an mindes- tens drei Standorten gezeigt werden. – Die anderen Kantone haben sich mit mindes- tens Fr. 30 000 am Vorhaben zu beteiligen. Wird dieser Betrag nicht erreicht, erfolgt eine anteilmässige Kürzung am bewilligten Bei- trag. Hinweis Der Verein Brain Festival wird eingeladen, die Ausstellung auch an Primar- und Sekundarschu- len zu zeigen.
9. Verlag NZZ Libro, Publikation «Lassen Sie mein Leben nicht verloren gehen!» Bereich Geschichte Gesuchstellende Der Verlag veröffentlicht vor allem Publikatio- Organisation nen zu den Themen Politik, Geschichte, Wirt- schaft, Kunst und Kultur sowie Turicensia. Ausgangslage Während des Ersten Weltkrieges (1914–1918) entschied der Oberbefehlshaber der Schweizer Armee, General Ulrich Wille, über Gnadenge- suche von kriegsgerichtlich verurteilten Wehr- männern und Zivilisten. Diese Gnadengesuche (verfasst von Ehefrauen, Verwandten, Militär- kollegen oder auch Gemeindebehörden der Ver- urteilten) bieten Einblicke in den Alltag der Zivilbevölkerung während der Kriegsjahre. Die Historikerin Lea Moliterni hat die entsprechen- den Akten aufgearbeitet und 2017 als Disserta- tion eingereicht. Gestützt auf diese Arbeit ver- öffentlicht sie nun im Verlag NZZ Libro eine deutlich überarbeitete Buchversion für histo- risch Interessierte. Projektziel Herausgabe einer Publikation zum Thema Gna- dengesuche Projektbeschrieb Die Publikation enthält einleitend einen Über- blick zum Forschungsstand und zur Militärjus- tiz im Ersten Weltkrieg. Modellhaft stellt die Autorin dann einen Fall ausführlich vor. Ihm fol- gen Überlegungen zum Verhältnis von Militär, Recht und Gnade. Im eigentlichen Hauptteil des Buches werden dann die Gnadenbitten vorge- stellt. Das Buch spiegelt eine Auswahl von rund 120 Briefen, die 38 Fälle militärgerichtlich ver- urteilter Männer und einer Frau betreffen. Der Kanton Zürich ist im Buch mit 30 Personen ver- treten. Es soll rund 360 Seiten umfassen und in einer Auflage von 1000 Exemplaren erscheinen. Es wird 54 Abbildungen umfassen. Der ange- strebte Verkaufspreis beträgt Fr. 54. Kosten Fr. 48 960 Gewünschter Beitrag Fr. 10 000
Übrige Finanzierung Der vorgesehene Erlös beträgt Fr. 15 960. Von den Kantonen Aargau und Solothurn wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 9000 gewünscht, von Stiftungen Fr. 14 000. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bei der Publikation «Lassen Sie mein Leben nicht verloren gehen!» handelt sich um ein historisches Lesebuch, das sozialhisto- rische Einblicke in das Leben der einfachen Deutschschweizer Bevölkerung – also auch der Zürcher Bevölkerung – während der Aktivdienst- zeit ermöglicht. Es ist davon auszugehen, dass das Buch einem breiten Interesse entsprechen wird. Bewilligter Beitrag Fr. 10 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Dem Kanton werden unentgeltlich drei Beleg- exemplare zugestellt. – Andere Kantone haben sich mit mindestens Fr. 8000 am Vorhaben zu beteiligen. Wird die- ser Betrag nicht erreicht, erfolgt eine anteil- mässige Kürzung am bewilligten Beitrag.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten: in Franken 1. Schweizer Kunstverein Investitionsbeitrag für neue App 25 000 2. Schweizerische Muskelgesellschaft Investitionsbeitrag für neue Datenbank und IT-Ausstattung 30 000 3. Cinémathèque suisse Beitrag an Projekt zur Digitalisierung von Zürcher Gebrauchsfilmen 60 000 4. Stiftung Historische Zürichsee Boote Sanierungsbeitrag für Motorboot AJAX 50 000 5. Verein Material-Archiv Beitrag an Digitalisierungsprojekt 30 000
in Franken 6. Verein Strassensozialarbeit Winterthur Beitrag an Pilotprojekt Jugend.chat 40 000 7. Zürcher Hochschule der Künste Beitrag an Projekt F+F 1971 – Online-Plattform zur Gründung und Entwicklung der F+F Schule 151 000 8. Verein Brain Festival Ausstellungsbeitrag «Humboldt, der Weltvernetzer» 20 000 9. Verlag NZZ Libro Druckkostenbeitrag «Lassen Sie mein Leben nicht verloren gehen!» 10 000 Total 416 000
II. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, die bei den einzelnen Projekten aufgeführten Auflagen einzuhalten.
III. Die Beitragsempfängerinnen und -empfänger werden verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption, Annahme von unrechtmässi- gen Leistungen zwecks Erzielens von Vorteilen oder den Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung («Kick-back»), zu treffen.
IV. Resultiert nach Abschluss des Projektes eine Überfinanzierung, ist dem Lotteriefonds davon eine Rückerstattung entsprechend seinem Anteil an der Finanzierung des Projektes zu leisten.
V. Es werden jeweils 90% eines bewilligten Beitrages sofort bzw. nach Erfüllen der Auflagen bzw. nach schriftlicher Bestätigung, dass die Auf- lagen eingehalten werden, ausbezahlt. Die restlichen 10% des Beitrages werden erst ausbezahlt, nachdem dem Lotteriefonds der Rechenschafts- bericht eingereicht wurde und der Fonds diesen Rechenschaftsbericht akzeptiert hat.
VI. Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrages wird für die ersten 90% auf drei Jahre seit diesem Beschluss und für die restlichen 10% auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Das Generalsekretariat der Finanzdirektion kann diese Fristen aus besonderen Gründen erstre- cken.
VII. Der Lotteriefonds ist an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwäh- nen (wenn möglich unter Verwendung des Logos des Lotteriefonds).
VIII. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Finanz- kommission des Kantonsrates und die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli