Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 341/2013

Interpellation Res Marti, Zürich, und Andreas Wolf, Dietikon, betreffend schnelle Radroute im Agglomerationsprogramm Limmattal, Beantwortung

27 marzo 2013Tedesco4 min

Source zh.ch

Interpellation Res Marti, Zürich, und Andreas Wolf, Dietikon, betreffend schnelle Radroute im Agglomerationsprogramm Limmattal, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 43/2013

Sitzung vom 27. März 2013

341. Interpellation (Schnelle Radroute im Agglomerationsprogramm Limmattal) Die Kantonsräte Res Marti, Zürich, und Andreas Wolf, Dietikon, haben am 4. Februar 2013 folgende Interpellation eingereicht: Im Zusammenhang mit dem Agglomerationsprogramm Limmattal bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Weshalb ist das Strategieelement «schnelle Radroute in West-Ost- Richtung» nicht im Massnahmen- und Umsetzungsplan enthalten?

2. Wie kommt es, dass das Zukunftsbild denselben Velo- und Fussver- kehrsanteil aufweist wie der Ist-Zustand 2010, obwohl als Fazit im Agglomerationsprogramm festgehalten wird, «dass praktisch alle Mass- nahmen eine lenkende Wirkung in Richtung der angestrebten Modal- Split-Veränderung zugunsten des ÖV und des Langsamverkehrs be- inhalten»?

3. Was versteht der Regierungsrat unter einer Veloschnellroute/schnellen Radroute? Welche konkreten Anforderungen stellt der Regierungsrat an eine Veloschnellroute? Deckt sich das allgemeine Anforderungs- profil an Veloschnellrouten/schnelle Radrouten im Agglomerations- programm Winterthur (Seite 393 Spalte 2) mit dem Anforderungs- profil an Veloschnellrouten/schnelle Radrouten des Regierungsrates?

4. Gibt es einen zeitlichen Fahrplan zur Realisierung der Veloschnell- route/schnellen Radroute im Limmattal?

5. Weshalb ist im Umsetzungsplan des Agglomerationsprogramms Lim- mattal gut die Hälfte der Massnahmen im Bereich Fuss- und Velover- kehr Priorität B während alle ausser einer Massnahme im Bereich MIV das Prädikat «Priorität A» verdienen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Interpellation Res Marti, Zürich, und Andreas Wolf, Dietikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine «schnelle Radroute in West-Ost-Richtung» ist nicht im Massnah- men- und Umsetzungsplan des Agglomerationsprogramms Limmattal enthalten, da zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Einreichung des Agglomerationsprogramms im Frühjahr 2012 noch keine ausreichend genauen Planungsgrundlagen vorlagen. Zu Frage 2: Der Modalsplit-Anteil des Langsamverkehrs bleibt zwischen 2010 und Zielbild 2030 konstant, da zugleich eine Verdoppelung der Wege im öffentlichen Verkehr stattfindet (vor allem wegen der Limmattalbahn). Somit schlägt sich das Wachstum der Wege im Langsamverkehr von 25% nicht als Anteilswachstum im Modalsplit nieder. Ohne die Massnahmen würde sich der Modalsplit-Anteil des Langsamverkehrs verschlechtern. Insgesamt wird mit der Umsetzung der Massnahmen im Agglomera- tionsprogramm ein deutlich höheres Mehraufkommen bei den Wegen im Langsamverkehr und im öffentlichen Verkehr prognostiziert als im motorisierten Individualverkehr (+4%). Zu Frage 3: Der Zweck von Veloschnellrouten bzw. Velobahnen besteht darin, den Alltagsveloverkehr (Berufs- und Ausbildungsverkehr) künftig sicherer, effizienter und mit einem hohen Fahrkomfort abzuwickeln. Damit kann sein Anteil in urbanen Räumen gesteigert werden, insbesondere bei mitt- leren Distanzen von etwa 5 bis 15 Kilometern. Velobahnen können zu- künftig in der Nahmobilität eine wichtige Funktion erfüllen, weil sie die regionalen und städtischen Veloverkehrsströme bündeln und beschleu- nigen. Im Agglomerationsprogramm Winterthur und Umgebung (RRB Nr. 576/2012) wurden vom Regierungsrat erstmals Anforderungen an Velobahnen definiert. Diese werden im Rahmen der Projektarbeiten Velobahn Winterthur, Velobahn Limmattal und Pilotprojekt Velonetz- plan (Region Winterthur und Umgebung) weiter verfeinert. Velobahnen sollen für eine bestmögliche Wirkung im bestehenden Veloroutennetz eingebunden sein sowie möglichst direkt, steigungsarm und konfliktfrei

mit Fussgängerinnen und Fussgängern sowie mit dem Strassenverkehr geführt werden. Dies bedingt ein eigenes Trassee, umwegfreie Linien- führung und grosse Barrierefreiheit. Wichtig sind zudem die gute Erkenn- barkeit und Wegweisung wie auch eine entsprechende Gestaltung der Infrastruktur. Zu Frage 4: Die Studie für die Velobahn im Limmattal befindet sich in Erarbei- tung. Ein Zeitpunkt für die Umsetzung wird sich daraus ergeben. Zu Frage 5: Die «MIV»-Massnahmen im Agglomerationsprogramm Limmattal beziehen sich auf den gesamten Strassenraum und umfassen auch Ele- mente für den Langsamverkehr sowie für den öffentlichen Verkehr. Sie sind abgestimmt auf den Bau der Limmattalbahn und müssen sich des- halb in der Priorisierung und demzufolge im Zeitplan danach ausrichten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi