RRB Nr. 342/2019
Gemeindeamt, Stellenplan
10 aprile 2019Tedesco8 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2019
342. Gemeindeamt (Stellenplan)
Erwägungen
1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 1276/2018 hat der Regierungsrat im Stellenplan des Gemeindeamtes bestehende befristete Stellen mit Wirkung ab 1. Januar 2019 in unbefristete Stellen umgewandelt. Hintergrund dieser Stellenplanänderung war, dass dem Gemeinde- amt in den letzten Jahren neue Aufgaben übertragen worden waren. Gleichzeitig waren in bestehenden Aufgabengebieten die Geschäftslast und die Erwartungen an die Aufgabenerfüllung gestiegen. Insbesondere waren dies die folgenden Entwicklungen: – das vom Regierungsrat festgesetzte Impulsprogramm zur digitalen Verwaltung, – Aufbau und Betrieb einer kantonalen Einwohnerdatenplattform (KEP), – Konzeptionierung und Einführung der Aufsicht über das Einwohner- wesen, – zunehmend komplexe Abklärungen im Bereich des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) und damit ver- bunden längere Beratungszeiten zugunsten der betroffenen Personen, – Zunahme von ausländischen Urkunden aus Staaten, welche wegen der hohen Fälschungsrate eine strengere Prüfung erfordern und bei denen komplexe Namensschreibweisen und Transliterationsprobleme einen grossen Aufwand verursachen, – deutliche Zunahme der Namensänderungsgesuche. Um diese neuen Aufgaben (Digitalisierung und Einwohnerwesen) zu bewältigen und den veränderten Anforderungen im Bereich des Zivil- standswesens gerecht zu werden, reicht die Umwandlung bestehender be- fristeter Stellen nicht aus. Das Gemeindeamt benötigt zusätzlich neue Stellen. So konnte die KEP zu Jahresbeginn zwar in Betrieb genommen werden, es fehlten aber die personellen Mittel, um den Umgang mit den Personendaten juristisch zu betreuen und die zahlreichen Gesuche kan- tonaler Stellen zum Bezug von Daten aus der KEP zu bearbeiten. Ohne Datenbezugsmöglichkeit bliebe die KEP nutzlos. Um diesen Missstand unverzüglich kurzfristig zu beheben, schuf die Direktion der Justiz und des Innern mit Wirkung ab dem 1. Februar 2019 eine befristete Stelle. Aus diesen Gründen ist der Stellenplan des Gemeindeamtes erneut nachzu- führen. Die im Januar 2019 von der Direktion geschaffene befristete Stelle ist in eine unbefristete Stelle umzuwandeln und es sind zusätzlich 2,1 neue Stellen zu schaffen.
2. Anpassungen im Einzelnen
2.1 Einwohnerwesen Mit Beschluss vom 13. Januar 2016 hat der Regierungsrat die Direk- tion der Justiz und des Innern als die für das Meldewesen und die Ein- wohnerregister zuständige Direktion bestimmt (RRB Nr. 26/2016). Diese neue Aufgabe wurde dem Gemeindeamt als der für die Aufsicht über das Gemeindewesen zuständigen Stelle übertragen. Die KEP ist seit Januar 2019 in Betrieb und die erforderliche Fachauf- sicht wird gegenwärtig eingerichtet. Angesichts dessen sowie der zuneh- menden Bedeutung dieses Geschäftsfelds wurde im Gemeindeamt auf den 1. Januar 2019 eine neue Abteilung «Einwohnerwesen» geschaffen.
2.1.1 Juristische Aufgaben Die in § 23 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohner- register (MERG, LS 142.1) genannten öffentlichen Organe sind verpflich- tet, die Einwohnerdaten künftig elektronisch aus der KEP abzurufen, anstatt sie bei den Gemeinden oder aus anderen Quellen zu beziehen. Für den Anschluss von Datenbezügern an die KEP sieht der Antragsprozess eine Prüfung der rechtlichen Grundlagen vor. Schätzungen, die 2011 im Rahmen des Vorprojekts zur Schaffung eines kantonalen Personenre- gisters gemacht wurden, gehen von rund 200 kantonalen und interkom- munalen Stellen aus, die entsprechende Personendaten zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen. Seit Betriebsbeginn haben sich schon über 60 interessierte Stellen beim Gemeindeamt gemeldet, wovon bereits ein Dutzend ihre Gesuche eingereicht haben. Die Bearbeitung dieser Anträge setzt juristische Fachkenntnis voraus und ist Bedingung für die gesetzeskonforme Nutzung der KEP. § 29 MERG verpflichtet die Direktion zur Ausübung der Fachaufsicht über das Meldewesen und die Einwohnerregister der Gemeinden. Wie bereits in den fachlichen Aufsichtstätigkeiten des Gemeindeamtes in den Bereichen Zivilstandswesen sowie Kindes- und Erwachsenenschutz wird auch im neuen Zuständigkeitsbereich des Melde- und Einwohnerregis- terwesens juristische Kompetenz nötig, um die Aufsicht gegenüber den Gemeinden wahrnehmen und eine rechtskonforme Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Gerade in den sensiblen Bereichen von Perso- nendaten müssen die Anforderungen an den Datenschutz eingehalten wer- den. Die Aufsicht muss Weisungen an die Gemeinden erteilen können sowie mittels Beratung, Schulung und Visitationstätigkeit dafür sorgen, dass rechtswidriges Handeln im Ansatz verhindert wird. Um eine zeitgerechte Prüfung der bereits eingegangenen und nächs- tens erwarteten Gesuche zu gewährleisten sowie zur Sicherstellung der rechtskonformen Handhabung der Personendaten ist die im Januar 2019 von der Direktion geschaffene befristete Stelle «Juristische/r Sekretär/in LK 19» in eine unbefristete Stelle umzuwandeln.
2.1.2 Informatikspezialist/in KEP In RRB Nr. 26/2016 wurde unter anderem eine Schätzung der perso- nellen Mittel für den Aufbau und Betrieb der KEP sowie den System- unterhalt vorgenommen. Das Gemeindeamt beurteilte den Bedarf da- mals auf insgesamt 2,9 Stellen. Der Aufbau der KEP ist weit fortgeschritten. Es zeigte sich, dass die Schätzung der benötigten personellen Mittel 2016 zu tief war: Diese be- ruhte hauptsächlich auf Angaben des Kantons Aargau, der für den Be- trieb seiner Plattform und die Systembetreuung damals rund 2,0 Stellen angab. In einer ersten Pilotphase der KEP 2017 wurde deutlich, dass bei der Datenübermittlung von rund 1,49 Mio. Personen im Kanton Zürich gegenüber 660 000 Personen im Kanton Aargau nahezu proportional mehr Übermittlungsfehler auftreten. Das erforderte ein entsprechen- des Monitoring und aufwendige Abklärungen. Zudem ist aufgrund einer Umfrage aus den Vorarbeiten zur KEP davon auszugehen, dass im Kan- ton Zürich ein Vielfaches der Anzahl Datenbezüger angeschlossen wird als heute im Kanton Aargau. Diese Schnittstellen müssen eingerichtet, überwacht und gepflegt werden. Die gegenwärtig zur Verfügung stehen- den 2,7 Stellen reichen zur Erfüllung dieser Aufgaben nicht aus. Es sind 0,5 Stellen mehr erforderlich. Deshalb sollen neu 0,5 Stellen « Informatikspezialist/in LK 19» ge- schaffen werden.
2.2 Amtsleitung/Stab Zur Schaffung der Stelle Abteilungsleiter/in Einwohnerwesen wurde im Oktober 2018 eine bestehende Stelle wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in in der Abteilung Amtsleitung/Stab umgewandelt. Der Inhaber der Stabs- stelle trug die CMS-Verantwortung für den Webauftritt des Gemeinde- amtes, war IT-Verantwortlicher, unterstützte die Abteilungen in E-Go- vernment-Angelegenheiten und leitete Projekte im Auftrag des Amts- leiters, so auch die Beschaffung und den Aufbau der KEP und der dazu gehörenden Betriebsorganisation. Nach der Verschiebung der Stabsstelle in die Abteilung Einwohner- wesen und deren Umwandlung in eine Abteilungsleiterstelle fehlt sie in der Amtsleitung, und die dort zu erfüllenden Aufgaben bleiben unerle- digt. Dies beeinträchtigt die derzeit laufende Einführung der Geschäfts- verwaltungsanwendung Axioma bereits empfindlich. In Kürze steht die Erneuerung des Webauftritts des Gemeindeamtes im Rahmen der Um- setzung von ZHweb2019 an. Weiter ist das E-Einbürgerungsverfahren zu entwickeln und einzuführen. Dabei gilt es, ein Verfahren unter Ein- bezug aller drei Staatsebenen Bund, Kanton und Gemeinden digital ab- zuwickeln. Das Projekt muss im laufenden Jahr initiiert werden, damit es Ende 2023 das bestehende Geschäftsbearbeitungssystem RIS vollum- fänglich ersetzen kann.
Die von der Stabsstelle bisher erfüllten Aufgaben und die beschriebe- nen anstehenden Vorhaben kann das Gemeindeamt ohne diese Stelle nicht bewältigen. Deshalb sollen die 1,0 Stellen «Wissenschaftliche/r Mit- arbeiter/in LK 20», welche bis im vergangenen Jahr bestanden hatten, der Amtsleitung wiederum als Stabsstelle zur Verfügung stehen. Diese Stelle ist wieder zu schaffen.
2.4 Zivilstandswesen Die Abteilung Zivilstandswesen verfügt gegenwärtig über 13,0 unbe- fristete Stellen im Stellenplan. Die Fallzahlen nahmen in den vergange- nen Jahren stetig zu. Hinzu kommt die zunehmende Komplexität im Fach- bereich Ausländische Urkunden. Neben komplexen Abklärungen im Be- reich des IPRG nimmt auch die Beratung zugunsten der betroffenen Per- sonen stetig mehr Zeit in Anspruch. Das zeigt sich etwa in der Zunahme von ausländischen Urkunden aus Staaten, die wegen der hohen Fälschungs- rate eine eingehende Prüfung erfordern oder bei Urkunden mit kom- plexen Namensschreibweisen und Transliterationsproblemen. Die Anzahl der zu verfügenden ausländischen Urkunden wird auch in den kommen- den Jahren weiterhin zunehmen, da nun auch viele ausländische Staats- angehörige ohne Bezug zu Schweizer Staatsangehörigen im elektroni- schen Personenstandsregister erfasst sind. Die Nachführung des Perso- nenstandsregisters von ausländischen Zivilstandsereignissen ist ebenfalls durch die Aufsichtsbehörde zu verfügen. Auch im Bereich der Namensänderungen steigen die Fallzahlen, wobei der einzelne Fall einen überproportionalen Anstieg des Zeitaufwands verlangt. Um das komplexere Alltagsgeschäft weiterhin fristgerecht und ord- nungsgemäss abwickeln und die entstandenen Pendenzen aufarbeiten zu können, sind zusätzlich 0,6 Stellen «Verwaltungsassistent/in LK 16» neu zu schaffen.
3. Zusammenfassung Die im Januar 2019 geschaffene 1,0 befristete Stelle in der Richtposi- tion «Juristische/r Sekretär/in LK 19» ist neu als unbefristete Stelle im Stellenplan zu führen. Darüber hinaus ist der Stellenplan des Gemeindeamtes zusätzlich per 1. April 2019 wie folgt zu ergänzen: – 0,5 Stellen «Informatikspezialist/in Lohnklasse 19» – 1,0 Stellen «Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Lohnklasse 20» – 0,6 Stellen «Verwaltungsassistent/in Lohnklasse 16» Die Einreihung der erwähnten Stellen wurde vom Personalamt geprüft und genehmigt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel für diese Stellen sind im Budget 2019 nicht enthalten. Sie sind in das Budget 2020 und den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2020–2023 aufzunehmen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Gemeindeamtes wird mit Wirkung ab 1. April 2019 folgende befristete Stellen in eine unbefristete Stelle umgewandelt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Juristische/r Sekretär/in 19
II. Im Stellenplan des Gemeindeamtes werden mit Wirkung ab 1. April 2019 folgende neuen Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 0,5 Informatikspezialist/in 19 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in 20 0,6 Verwaltungsassistent/in 16
III. Mitteilung an die Finanzdirektion sowie an die Direktion der Jus- tiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli