Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 351/2018

Stadt Zürich, Schweighofstrasse, RVS 30095, Projektgenehmigung

18 aprile 2018Tedesco3 min

Source zh.ch

Stadt Zürich, Schweighofstrasse, RVS 30095, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. April 2018

351. Strassen (Zürich, Schweighofstrasse RVS 30095)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 6. März 2018 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für den Ausbau der Fussgängerquerung über die Schweighofstrasse sowie für provisorische Velomassnahmen in Zürich (Bau Nr. 17 172) zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 Abs. 3 des Stras- sengesetzes (StrG, LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Baupauschale. Im Zuge der Erstellung der neuen Wohnüberbauung «Triemli» wurde an der Schweighofstrasse, auf Höhe Hausnummer 415, ein provisorischer Fussgängerübergang erstellt. Wegen der neuen Erschliessung der Wohn- siedlung kann dieser nicht mehr an die ursprüngliche Lage zurück ver- setzt werden. Der definitive Fussgängerübergang soll nun zusammen mit einer Mittelinsel und ohne Lichtsignalanlage auf Höhe Hausnummer 415 erstellt werden. Die öffentliche Beleuchtung wird angepasst. Weiter soll der Veloverkehr bergwärts, im Abschnitt Birmensdorfer- und Paul-Clair- mont-Strasse, provisorisch auf dem Trottoir geführt werden. Die endgül- tige Lösung für den Veloverkehr wird in einem folgenden Strassenbau- projekt vorgelegt. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2018 vorgesehen. Die Schweighofstrasse ist eine regionale Verbindungsstrasse (RVS 30095). Zudem verläuft über sie eine regionale Radroute. Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 hat das AFV im Rahmen der Begehrensäusserung zum Projekt Stellung genommen. Die darin geäusserten Begehren wurden vollumfänglich berücksichtigt. Das Bauvorhaben hat keine negativen Aus- wirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Schweighofstrasse. Da an der Strassenoberfläche nur untergeordnete Anpassungen ohne weitere Auswirkungen auf die Umgebung vorgenommen werden, verzich- tete die Stadt Zürich auf das Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung ge- mäss § 13 Abs. 1 StrG und auf das Auf‌lageverfahren gemäss §§ 16 ff. StrG. Mit Verfügung Nr. 27 vom 8. Februar 2018 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes wurde das Projekt festgesetzt. Diese Verfü- gung ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Massnahmen an der Schweighofstrasse im Abschnitt Birmensdorfer- bis Paul-Clairmont-Strasse betragen voraus- sichtlich rund Fr. 235 708 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Diese Aufwendungen können vollumfänglich der Baupauschale belastet werden.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- pauschale gemäss § 46 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für Massnahmen an der Schweighof- strasse, im Abschnitt Birmensdorfer- bis Paul-Clairmont-Strasse, wird im Sinne von § 45 Abs. 3 des Strassengesetzes genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zü- rich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, 8001 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Stadt Zürich, Schweighofstrasse, RVS 30095, Projektgenehmigung | Lexipedia