RRB Nr. 352/2024
Anfrage Dieter Kläy und Thomas Anwander, Winterthur, betreffend Millionenteure Mobilitäts-App, Beantwortung
10 aprile 2024Tedesco4 min
Source zh.ch
Anfrage Dieter Kläy und Thomas Anwander, Winterthur, betreffend Millionenteure Mobilitäts-App, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 46/2024
Sitzung vom 10. April 2024
352. Anfrage (Millionenteure Mobilitäts-App) Die Kantonsräte Dieter Kläy und Thomas Anwander, Winterthur, haben am 19. Februar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Über eine zentrale Mobilitäts-App sollen Reisende in Zürich, Bern und Basel ÖV-Tickets , Carsharing und Leihvelos buchen können. Ziel sei gemäss Äusserungen eines Initianten die «urbane Verkehrswende». Die Kosten werden mit rund 18 Millionen Franken veranschlagt und auf die Anzahl der Bevölkerung der drei Städte aufgeteilt. Die Stadt Zürich würde demnach am meisten zahlen. Mittelfristig sollen weitere Städte, Gemeinden und Transportunternehmen dazustossen. Allerdings bieten private Anbieter (z. B. Uber) bereits heute Mobili- tätsplattformen an, die ebenfalls auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind. Erfahrungen aus der Vergangenheit (z. B. mit «Züri Mobil» sind nicht unbedingt positiv ausgefallen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Inwiefern hat der Regierungsrat Kenntnis vom Projekt und inwieweit ist er involviert?
2. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass auch in grösseren Städten als Zürich kaum eine Mobilitäts-App wirtschaftlich erfolgreich ist. Warum sollte dies in Zürich anders sein? Was ist die Einschätzung des Regierungs- rates?
3. Für die App braucht es Personal und Mittel für das Marketing. In wessen Verantwortung liegen Personal und Marketing?
4. Ist es nicht sinnvoller, den Fokus auf die Öffnung der Schnittstelle auf die zentrale öV-Vertriebsplattform zu legen? Die öV-Unterneh- men können sich auf ihre Kernkompetenz, den sicheren und zuver- lässigen Betrieb konzentrieren.
5. Bedeutet die App eine weitere Konkurrenz für den ZVV? Welches ist die Einschätzung des Regierungsrates zur Frage, wie viele staatlich mitfinanzierte Mobilitäts- (öV)-Apps es braucht?
6. Gemäss Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (LS 740.1) sorgt der Verkehrsverbund für ein koordiniertes, auf wirtschaftliche Grundsätze ausgerichtetes, freizügig benutzbares Verkehrsangebot mit einheitlicher Tarifstruktur (§ 11). Mit dem Rahmenkredit beschliesst der Kantonsrat Grundsätze über die Tarifordnung sowie die mittel-
und langfristige Entwicklung des Angebots (§ 28). Der Vertrieb von öV-Leistungen liegt damit in der Verantwortung des Kantons. Sind die Gemeinden und marktverantwortlichen Unternehmen überhaupt befugt, eigene Vertriebslösungen zu betreiben? Falls ja, in welchem Rahmen?
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Dieter Kläy und Thomas Anwander, Winterthur, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Aufgrund der Ergebnisse vergleichbarer Projekte im In- und Ausland sowie des zu erwartenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses ist eine finan- zielle Beteiligung des Kantons nicht erstrebenswert. Sämtliche Kosten für die Entwicklung und den Betrieb der neuen Mobilitäts-App, ein- schliesslich der personellen Mittel und der Marketing-Mittel, werden durch die teilnehmenden Städte getragen. Zu Fragen 4–6: Der flächendeckende Vertrieb von Billetten ist integrierender Bestand- teil des Service Public im öffentlichen Verkehr (öV), da die Fahrgäste zwingend ein Billett benötigen, um die Transportleistung nutzen zu kön- nen. Die Zulassung Dritter zum Vertrieb von Billetten für den öV wurde im Rahmen der letzten Revision des Bundesgesetzes über die Personen- beförderung (SR 745.1) gesetzlich verankert. Der Vertrieb wird damit in naher Zukunft neben den öV-Unternehmen auch allen interessierten Dritten im In- und Ausland offenstehen. Der Bund verspricht sich von dieser Öffnung eine Zunahme der Anzahl (digitaler) Vertriebskanäle und dadurch mehr Innovation durch (Ideen-)Wettbewerb sowie die Ge- winnung neuer Fahrgäste. Aus Sicht des Regierungsrates ist die Öffnung der Vertriebskanäle mit Chancen und Risiken verbunden. Eine Zunahme der Anzahl Fahrgäste aufgrund neuer Vertriebskanäle scheint fraglich, da in der Schweiz be- reits heute ein flächendeckender und niederschwelliger Zugang zu öV- Billetten besteht. Im Weiteren wird der Aufwand für den Aufbau und die Positionierung von Vertriebskanälen durch den Markteintritt Drit- ter und den dadurch steigenden Wettbewerbsdruck zunehmen. Im Hin- blick auf die Öffnung der Vertriebskanäle scheint es daher angezeigt, im Bereich der staatlich mitfinanzierten Mobilitäts-Apps Synergien zu nutzen und den Fokus grundsätzlich auf die Stärkung und Weiterent- wicklung bereits bestehender Kanäle zu legen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli