RRB Nr. 361/2013
Strassen, Zürich, Limmattalstrasse RVS 30035, Projekt, Genehmigung
3 aprile 2013Tedesco4 min
Source zh.ch
Strassen, Zürich, Limmattalstrasse RVS 30035, Projekt, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. April 2013
361. Strassen (Zürich, Limmattalstrasse RVS 30035)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 12. Februar 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr, das Pro- jekt für die Erneuerung der Limmattalstrasse, Abschnitt Zwielplatz bis Wartauweg, Zürich (Bau Nr. 12 081), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit an die Bau- und Unterhaltspauschale. Die Verkehrsbetriebe Zürich müssen im Abschnitt Haltestelle Zwiel- platz bis Wartauweg die Gleisanlage einschliesslich Wendeschlaufe Wartau infolge schlechten baulichen Zustandes zwingend im Jahr 2013 ersetzen. Bei der Wendeschlaufe werden die bestehende Stützmauer abgebrochen und ersetzt sowie die bestehende Wartehalle ersatzlos auf- gehoben. Im Zuge des Ersatzes der Tramgeleise soll im ganzen Strassenabschnitt der Strassenoberbau erneuert werden. Dabei werden die Strassenränder zum Teil zulasten der Gehwege leicht verschoben. Im gesamten Gehweg- bereich wird der Deckbelag ersetzt. Die Strassenentwässerung wird den neuen Gegebenheiten angepasst und wo notwendig werden Strassen- sammler ersetzt. Die Dienstabteilung Verkehr ersetzt die bestehende Datenleitung im Bereich des Tramtrassees. Ebenfalls wird die öffentliche Beleuchtung angepasst. Der Baubeginn ist für den April 2013 vorgesehen und die Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2013. Der Einbau des Deckbelages soll koor- diniert mit dem Bau des anschliessenden Abschnittes Wartauweg bis Winzerstrasse (Bau Nr. 06 009) im Jahr 2016 erfolgen. Die in den Begehrensäusserungen vom 2. Mai 2011, 19. Mai 2011 und 1. Dezember 2011 gemachten Auflagen für diesen Projektabschnitt wurden bereinigt. Die mit Schreiben vom 19. Mai 2011 gemachte Auflage bezüglich Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit der Verlängerung einer Mischverkehrsfläche betrifft den Abschnitt Haltestelle Wartau bis Limmattalstrasse Nr. 308 (Bau Nr. 06 009) und ist nicht Gegenstand der vorliegenden Projektgenehmigung. Die geplanten, baulichen Massnah- men im vorliegenden Abschnitt haben keine negativen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache gegen das Projekt ein. Die Einsprecher beanstandeten
das Pflanzen von vier zusätzlichen Bäumen auf der Höhe der Liegen- schaften Limmattastrasse Nr. 231 bis 235, wodurch 3 von 17 öffent- lichen Parkplätzen weggefallen wären. Eine Verschiebung der Parkplätze war aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Die Einsprache wurde gutgeheissen, auf die Baumpflanzung wurde verzichtet und die 17 Parkplätze bleiben an alter Lage bestehen. Das Projekt wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. 77 vom 30. Januar 2013 festgesetzt und ist inzwi- schen rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Limmattalstrasse, Abschnitt Zwielplatz bis Wartauweg betragen Fr. 9 075 000 (einschliesslichVer- waltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussicht- lich rund Fr. 1 586 000, diejenigen zulasten der Unterhaltspauschale auf voraussichtlich rund Fr. 378 000. Davon beträgt der Anteil der Aufwen- dungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 332 000 bei der Bau- und Fr. 64 000 bei der Unterhaltspauschale. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, die von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG belastet werden können.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Limmattal- strasse, Abschnitt Zwielplatz bis Wartauweg in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi