Gemeindewesen, Zweckverband Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sihltal, Statuten, Änderung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. März 2009
371. Gemeindewesen (Zweckverband, Abwasserreinigungsanlage [ARA] Sihltal)
Erwägungen
1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrats (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.
2. Die Politischen Gemeinden Adliswil, Langnau a. A. und Thalwil bilden seit 1959 einen Zweckverband für den Bau und Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (vgl. RRB Nr. 4322/1959). 1974 wurden die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision unterzogen (vgl. RRB Nr. 1281/1974). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vor- gabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemein- den übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Teilrevision zu unterziehen. Am 1., am 12. und am 18. Juni 2008 haben die drei Verbandsgemeinden der Änderung der Zweckverbandsstatuten zuge- stimmt. Der Bezirksrat Horgen hat bestätigt, dass gegen die Gemeinde- beschlüsse keine Rechtsmittel ergriffen wurden. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Anpassung der Zweck- verbandsstatuten an die Anforderungen der demokratischen Organi- sation des Zweckverbandes, die Änderung des Kostenverteilers und die Erweiterung der Finanzkompetenzen der ARA-Kommission. Die Ände- rungen geben zu keinen rechtlichen Beanstandungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung der Statuten des Zweckverbands Abwasserreini- gungsanlage (ARA) Sihltal wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Adliswil, Stadtkanzlei, Zürichstrasse 13, 8134 Adliswil, an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Lang- nau a. A., Gemeinderatskanzlei, Neue Dorfstrasse 14, 8135 Langnau a. A,
und Thalwil, Gemeinderatskanzlei, 8800 Thalwil, den Bezirksrat Hor- gen, Seestrasse 124, 8810 Horgen, sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi