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Decisione

RRB Nr. 375/2018

Gemeindewesen, Zweckverband Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg, neue Statuten, Genehmigung

25 aprile 2018Tedesco2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. April 2018

375. Gemeindewesen (Zweckverband Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 73 Abs. 1 des Ge- meindegesetzes vom 20. April 2015 (GG) können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckver- bänden zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttre- ten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bachs, Neerach, Stadel und Steinmaur hatten bisher ihre Forstaufgaben mittels eines Zusammenarbeitsvertrags (Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg) erfüllt. Im Zuge der Überprüfung der Organisationsform sind die beteiligten Gemeinden übereingekom- men, unter der Bezeichnung «Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg» einen Zweckverband zu gründen, dem die selbstständige Führung des Forst- reviers mit einem eigenen Finanzhaushalt zukommen soll. Die Grün- dung des Zweckverbands hat die Aufhebung des Zusammenarbeitsver- trags Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg vom 2. November 2005 und allen seinen weiteren Bestimmungen zur Folge. Die Gemeindeversammlungen der vier Verbandsgemeinden haben den Statuten des neugegründeten Zweckverbands zwischen dem 4. und dem 7. Dezember 2017 zugestimmt. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Baudirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Forstrevier Egg-Ost – Stadlerberg werden genehmigt.

II. Mitteilung an – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Bachs, Gmeindhusweg 8, 8164 Bachs, – Neerach, Binzmühlestrasse 14, 8173 Neerach, – Stadel, Zürcherstrasse 15, 8174 Stadel, – Steinmaur, Hauptstrasse 22, 8162 Steinmaur, – den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli