Lexipedia

Decisione

RRB Nr. 382/2017

Auslagerung der Verlustscheinbewirtschaftung, Vergabe

26 aprile 2017Tedesco5 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. April 2017

382. Auslagerung der Verlustscheinbewirtschaftung (Vergabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 236/2016 legte der Regierungsrat die Massnahmen zur Umsetzung der Leistungsüberprüfung 2016 fest. Mit Massnahme F19 erteilte er der Finanzdirektion den Auftrag zur Auslagerung der kanto- nalen Verlustscheinbewirtschaftung nach Abklärung der rechtlichen Rah- menbedingungen und der Wirtschaftlichkeit. Bei der Auslagerung würde die Bewirtschaftung der Verlustscheine durch ein beauftragtes Inkasso- büro erfolgen, wobei der Kanton Gläubiger der Verlustscheinforderung bliebe. Ein entsprechender Auftrag ist zulässig, sofern keine rechtliche Bestimmung oder vertragliche Vereinbarung entgegensteht (§ 6 Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4). Die Finanzverwaltung wurde mit der Projektführung beauftragt. Sie erhob bei den Direktionen und der Staatskanzlei verschiedene Daten zur Verlustscheinbewirtschaftung und traf unter Einbezug des Daten- schutzbeauftragten rechtliche Abklärungen. Die kantonalen Behörden und selbstständigen Anstalten, die ihre Verlustscheine teilweise durch das Buchungszentrum der Finanzverwaltung bewirtschaften lassen, wurden zur Teilnahme am Projekt eingeladen. Die Verlustscheine der Parlaments- dienste des Kantonsrates sollen mit jenen der kantonalen Verwaltung ausgelagert werden. Von den selbstständigen Anstalten haben einzelne Bildungseinrichtungen Interesse angemeldet. Sie entscheiden nach der Auftragsvergabe über die Auslagerung ihrer Verlustscheine. Die Datenerhebung ergab, dass rund 3700 Verlustscheine über eine Forderungssumme von insgesamt rund 6,1 Mio. Franken ausgelagert wer- den sollen. Nicht enthalten sind insbesondere Verlustscheine der psy- chiatrischen Kliniken, des Steueramts, der Wehrpflichtersatzverwaltung und des Strassenverkehrsamts.

2. Ausschreibung und Evaluation Die Finanzverwaltung führte unter Einbezug einer Begleitgruppe mit Vertretungen der Direktionen eine Ausschreibung im offenen Verfahren durch. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasste die Bewirtschaftung der rund 3700 Verlustscheine. Die Möglichkeit, laufend die neuen Ver- lustscheine und solche von weiteren kantonalen Stellen zu übergeben, wurde offengehalten. Zum Umgang mit Schuldnerinnen und Schuldnern des Kantons sowie zum Datenschutz und zur Informationssicherheit wur- den enge Vorgaben gemacht.

Die Ausschreibung wurde am 16. Dezember 2016 veröffentlicht. Bis zum Eingabeschluss am 31. Januar 2017 gingen fünf gültige Angebote ein. Sie wurden auf der Grundlage der in den Ausschreibungsunterlagen festge- legten Zuschlagskriterien bewertet. Die Infoscore Inkasso AG erreicht mit dem besten Preis und einem auch in qualitativer Hinsicht guten An- gebot die höchste Punktzahl, weshalb ihr der Zuschlag zu erteilen ist. Der Regierungsrat ist aufgrund der erreichbaren Höhe des Auftragswerts für die Vergabe zuständig (§ 34 Finanzcontrollingverordnung, FCV, LS 611.2). Wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum (abgelehnten) dringlichen Postulat KR-Nr. 227/2016 betreffend Bald Telefonterror, Haus- besuche und Internetpranger bei Steuerforderungen? – Nein zur priva- tisierten Verlustscheinbewirtschaftung ausführte, wird für die Vergabe ge- prüft, ob die Verlustscheine durch ein Inkassobüro unter den angebotenen Bedingungen wirksamer und wirtschaftlicher bearbeitet werden können, als dies verwaltungsintern möglich ist. Für diese Beurteilung ist auch eine zentralisierte interne Verlustscheinbewirtschaftung zu untersuchen. Aus den Meldungen der Direktionen geht hervor, dass aus den Verlustschei- nen einzelner Verwaltungseinheiten ein jährlicher Ertrag von durchschnitt- lich Fr. 110 000 mit insgesamt rund 50 Stellenprozenten erzielt wurde. Die Infoscore Inkasso AG hätte bei gleichem Ertrag gemäss Angebot eine Erfolgsprovision von Fr. 8910 einschliesslich MWSt belastet. Die Provi- sion ist deutlich tiefer als der Personalaufwand in der kantonalen Verwal- tung. Auch wenn eine vollständig zentralisierte interne Verlustscheinbe- wirtschaftung gegenüber der heutigen Bewirtschaftung wirksamer sein dürfte, ist dennoch mit höheren Kosten als die Provision zu rechnen. Die Auslagerung ist unter den angebotenen Bedingungen wirtschaftlich.

3. Vertragsabschluss Für die Vergabe ist keine Ausgabenbewilligung erforderlich. Beim ab- zuschliessenden Vertrag handelt es sich finanzrechtlich um einen Vertrag über Einnahmen. Dem Kanton werden die erfolgreich eingezogenen Gel- der abzüglich Erfolgsprovision zufliessen. Die in der Leistungsüberprü- fung 2016 vorgesehenen Mehreinnahmen von 4 Mio. Franken können auf- grund der geringen Auslagerungsmenge nicht erreicht werden. Dennoch könnten sich jährlich wiederkehrende Einnahmen von über Fr. 200 000 ergeben, weshalb der Regierungsrat über den Abschluss des Vertrags ent- scheidet (§ 48 FCV). Die Finanzdirektion ist zu ermächtigen, den Ver- trag mit der Zuschlagsempfängerin abzuschliessen. Ein Vertragsentwurf lag den Ausschreibungsunterlagen bei.

4. Genehmigung des Bearbeitens besonderer Personendaten Die Auftragserteilung an Dritte muss durch die vorgesetzte Stelle ge- nehmigt werden, wenn besondere Personendaten bearbeitet werden (§ 25 Abs. 3 Verordnung über die Information und den Datenschutz, IDV, LS 170.41). Dem Inkassobüro werden grundsätzlich nur die Verlustscheine ausgehändigt. Sie lassen in der Regel nicht auf den Hintergrund der For- derung schliessen. Weitere Unterlagen wie Rechnungskopien oder Ver- fügungen müssen nur in Einzelfällen zur Verfügung gestellt werden, bei- spielsweise wenn die Schuldnerin oder der Schuldner zusätzliche Doku- mente verlangt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dem Inkasso- büro im Rahmen seiner Tätigkeit für den Kanton Zürich auch besondere Personendaten zur Kenntnis gelangen könnten. Der Regierungsrat erteilt die Genehmigung im Sinne von § 25 IDV mit Wirkung für die Direktio- nen und die Staatskanzlei. Die Behörden und selbstständigen Anstalten, die Verlustscheine auslagern wollen, stellen die Einhaltung der daten- schutzrechtlichen Vorgaben mit ihren zuständigen Stellen sicher.

5. Umsetzung der Auslagerung Das Buchungszentrum koordiniert unter Einbezug der betroffenen kantonalen Stellen die Übergabe der Verlustscheine. Es dient dem In- kassobüro als Ansprechpartner für organisatorische Fragen und über- wacht die vertragsgemässe Leistungserbringung.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bewirtschaftung der kantonalen Verlustscheine wird gemäss An- gebot vom 24. Januar 2017 zum Provisionssatz von 7,5% an die Infoscore Inkasso AG, Schlieren, vergeben.

II. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, mit der Infoscore Inkasso AG einen Vertrag über die Verlustscheinbewirtschaftung mit dem ausdrück- lichen Hinweis auf den Regelungsinhalt betreffend den Datenschutz und die Informationssicherheit (§ 25 Abs. 2 IDV) abzuschliessen.

III. Das Bearbeiten besonderer Personendaten durch die Infoscore Inkasso AG wird, soweit für die Verlustscheinbewirtschaftung erforder- lich, im Sinne von § 25 Abs. 3 IDV genehmigt.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Parlamentsdienste des Kantonsrates, die Direktio- nen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi