RRB Nr. 382/2019
Kantonsrat, Konstituierende Sitzung, Einladung
17 aprile 2019Tedesco1 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2019
382. Kantonsrat (Einladung zur konstituierenden Sitzung)
Erwägungen
Gemäss § 2 Abs. 1 des Kantonsratsgesetzes vom 5. April 1981 (KRG, LS 171.1) beruft der Regierungsrat die Mitglieder des Kantonsrates zur konstituierenden Sitzung ein. Diese wurde auf Montag, 6. Mai 2019, fest- gesetzt. Die Staatskanzlei soll beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Parlamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung im Namen des Regierungsrates abzufassen und mit dem Ratsversand am 30. April 2019 zu verschicken. Das älteste und das jüngste anwesende Mitglied des Kantonsrates eröffnen gemeinsam die konstituierende Sitzung (§ 3 KRG). Die Parla- mentsdienste werden die notwendigen Absprachen mit den betroffenen Ratsmitgliedern treffen. Vonseiten des Regierungsrates sind daher keine weiteren Schritte notwendig.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Par- lamentsdiensten des Kantonsrates die Einladung für die konstituierende Sitzung des Kantonsrates am 6. Mai 2019 im Namen des Regierungsra- tes zu erstellen und zu verschicken.
II. Mitteilung an die Parlamentsdienste des Kantonsrates, die Direk- tion der Justiz und des Innern und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli