RRB Nr. 385/2013
Revision der Bürgerrechtsverordnung, Vernehmlassung, Ermächtigung
3 aprile 2013Tedesco2 min
Source zh.ch
Revision der Bürgerrechtsverordnung, Vernehmlassung, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. April 2013
385. Revision der Bürgerrechtsverordnung (Vernehmlassung)
Erwägungen
In der Volksabstimmung vom 11. März 2012 wurde das kantonale Bürger- rechtsgesetz abgelehnt. Damit bleiben die geltenden bürgerrechtlichen Bestimmungen des Gemeindegesetzes und der Bürgerrechtsverordnung weiterhin in Kraft. Mit der Erarbeitung einer neuen kantonalen Geset- zesvorlage ist zuzuwarten, bis auf Bundesebene die Revision des Bürger- rechts verabschiedet ist. Im geltenden kantonalen Recht gibt es eine Reihe von Mängeln und Lücken, die mit einer Teilrevision der kantonalen Bürgerrechtsverord- nung behoben werden sollen. Handlungsbedarf besteht vor allem auf- grund von neueren Urteilen des Bundesgerichts, welche die Beurteilung der Sprachkenntnisse der Einbürgerungswilligen durch die Gemeinden und die Einbürgerung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträch- tigungen betreffen. Hier wäre ein Zuwarten bis zum Vorliegen eines neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetzes nicht vertretbar. In den letzten Jahren hat die sprachliche Integration als Einbürge- rungsvoraussetzung stark an Bedeutung gewonnen. Die Kantonsverfas- sung verlangt von den Einbürgerungswilligen angemessene Kenntnisse der deutschen Sprache. Es ist ein zentrales Anliegen der vorliegenden Verordnungsrevision, bei der Beurteilung der Sprachkompetenz mehr Transparenz, mehr Gleichbehandlung und mehr Professionalität zu er- reichen. Dafür sind zwei Massnahmen vorgesehen: Zum einen werden die Anforderungen an die Sprachkenntnisse kantonal einheitlich festge- legt und zum andern wird von den Einbürgerungswilligen ein Nachweis ihrer Sprachkenntnisse verlangt. Weitere Revisionspunkte betreffen die gesellschaftliche und politische Integration, die Ausnahmeregelung für Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie die Aufgaben- teilung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Prüfung der Einbürge- rungsvoraussetzungen. Es ist vorgesehen, dass die Direktion der Justiz und des Innern im zweiten Quartal 2013 eine Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf durchführt. Im ersten Quartal 2014 soll die revidierte Verordnung vom Regierungsrat beschlossen und anschliessend auf den 1. Juli 2014 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktion der Justiz und des Innern wird ermächtigt, zur Revi- sion der Bürgerrechtsverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen.
II. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi