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Decisione

RRB Nr. 393/2016

UEFA Europe League Finales, Basel, Interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die KKPKS

21 aprile 2016Tedesco2 min

Source zh.ch

UEFA Europe League Finales, Basel, Interkantonaler Polizeieinsatz, Schreiben an die KKPKS

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

21. IV. 393. UEFA Europa League Finales in Basel

Erwägungen

vom 17. bis am 19. Mai 2016 (interkantonaler Polizeieinsatz) Am 18. Mai 2016 findet im Basler Stadion St. Jakob-Park das Cupfinal- spiel der UEFA Europa League statt. Im Final werden sich zwei der fol- genden vier Mannschaften gegenüberstehen: FC Liverpool, FC Sevilla, FC Villareal und Schachtor Donezk. Um die Sicherheit dieser vorsorglich als «High-Risk-Spiel» eingestuften Sportveranstaltung zu gewährleisten, gelangte die Kantonspolizei Basel-Stadt mit einem Gesuch um Unter- stützung durch einen interkantonalen Polizeieinsatz (IKAPOL-Einsatz) an die Arbeitsgruppe Operationen (AGOP) der Konferenz der Kantona- len Polizeikommandanten der Schweiz. Die AGOP hat das Gesuch gut- geheissen und es anschliessend der Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (GIP) zum Entscheid unterbreitet. Auch die GIP hat dem Gesuch in Form eines Zirkularbeschlusses zugestimmt. Gemäss Einschätzungen der AGOP und der GIP werden für die poli- zeiliche Begleitung des genannten Grossanlasses insgesamt 1296 polizei- liche Einsatzkräfte benötigt, davon 341 im Rahmen eines IKAPOL-Ein- satzes. Dabei sollen die Kantonspolizei Zürich und die Stadtpolizei Zürich gesamthaft 110 Polizistinnen und Polizisten entsenden. Deren Entschä- digung richtet sich nach Art. 11 der Vereinbarung vom 6. April 2006 über die interkantonalen Polizeieinsätze. Mit Schreiben vom 18. April 2016 des Präsidenten der GIP bzw. der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Poli- zeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) wird der Kanton Zürich er- sucht, die für den interkantonalen Polizeieinsatz notwendigen Polizei- kräfte zur Verfügung zu stellen. Infolge der zeitlichen Dringlichkeit erfolgt der vorliegende Entscheid in Anwendung von § 47 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007.

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion verfügt der Präsident des Regierungsrates: I. Dem Gesuch des Präsidenten der GIP und der KKJPD vom 18. April 2016 um Unterstützung durch die Kantonspolizei Zürich im Rahmen eines IKAPOL-Einsatzes rund um das Cupfinalspiel der UEFA Europa League vom 18. Mai 2016 in Basel wird stattgegeben. II. Mitteilung an die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz KKPKS, Generalsekretariat, Speichergasse 6, 3000 Bern 7 (E), den Stadtrat von Zürich, 8022 Zürich, das Kommando der Kantons- polizei sowie an die Sicherheitsdirektion.

Zürich, 21. April 2016

Im Auftrag des Präsidenten Der Staatsschreiber:

Husi