RRB Nr. 393/2025
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, Änderung, Vernehmlassung
9 aprile 2025Tedesco2 min
Source zh.ch
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen, Änderung, Vernehmlassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 9. April 2025
393. Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen,
Erwägungen
Vernehmlassung Mit Schreiben vom 17. Januar 2025 hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Vernehmlassung zu einer Änderung des Bundegesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG, SR 784.40) eröffnet. Sie schlägt damit eine gesetzliche Grundlage vor, um die SRG in der Konzession verpflichten zu können, bei Auftrags- produktionen und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstal- terunabhängigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammenzuarbeiten. Insbesondere soll die SRG einen definierten Teil ihres Produktionsbedarfs durch Auftragsvergaben an unabhängige An- bietende in der Schweiz decken. Damit wird für die veranstalterunab- hängige audiovisuelle Industrie in der Schweiz eine analoge Regelung geschaffen, wie sie heute bereits für die Schweizer Literatur und das schweizerische Film- und Musikschaffen nach RTVG gilt. Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an rtvg@bakom.admin.ch): Mit Schreiben vom 17. Januar 2025 haben Sie uns eingeladen, zum Vorentwurf der Teilrevision des Bundesgesetzes über Radio und Fern- sehen (SR 784.40) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Ge- legenheit und äussern uns wie folgt: Sie schlagen mit der Vorlage eine gesetzliche Grundlage vor, um die SRG in der Konzession verpflichten zu können, bei Auftragsproduktio- nen und filmtechnischen Dienstleistungen mit der veranstalterunabhän- gigen filmtechnischen audiovisuellen Industrie der Schweiz zusammen- zuarbeiten. Insbesondere soll die SRG einen definierten Teil ihres Pro- duktionsbedarfs durch Auftragsvergaben an unabhängige Anbieter in der Schweiz decken. Damit soll ein Sachverhalt gesetzlich reguliert werden, der bisher zu keinerlei Problemen geführt hat. Die bestehende Praxis funktioniert, was von keiner Seite bestritten wird. Einen gesetzlichen Regelungsbedarf gibt es deshalb nicht.
Es besteht in der Politik darüber Einigkeit, dass neue Regulierungen und gesetzliche Bestimmungen wo möglich vermieden werden sollen. Diesem immer wieder geäusserten Ruf nach «weniger Gesetzen» kann hier ohne Probleme Folge geleistet werden. Auf unnötige Gesetze ist zu verzichten. Wir lehnen diese Vorlage deshalb ab.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli