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Decisione

RRB Nr. 404/2010

Gemeindewesen, Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel, Statuten, Genehmigung

24 marzo 2010Tedesco2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. März 2010

404. Gemeindewesen (Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Winkel)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV) und § 7 des Gemeinde- gesetzes können sich Gemeinden zur gemeinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbänden zusammenschliessen. Gemäss Art. 92 Abs. 4 KV bedürfen die Statuten der Zweckverbände der Genehmigung des Regierungsrates (Satz 1); dieser prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Satz 2). Die Genehmigung durch den Regierungsrat ist als nachträgliche Überprüfung zu verstehen und deshalb in ihrer Wirkung nicht konstitutiv. Allfällige Mängel der Zweckverbandsstatu- ten werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Bachenbülach und Winkel bilden seit 1997 einen Zweckverband für den gemeinsamen Betrieb einer regiona- len Feuerwehr sowie für den Unterhalt einer Zivilschutzorganisation (RRB Nr. 1750/1997). Aufgrund der verfassungsrechtlichen Vorgabe, Zweckverbände demokratisch zu organisieren, sind die Gemeinden übereingekommen, die Zweckverbandsstatuten einer Totalrevision zu unterziehen. Am 16. und 30. November 2009 haben die beiden Ver- bandsgemeinden den neuen Statuten zugestimmt. Der Bezirksrat Bü- lach hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmit- tel ergriffen wurden. Die Neuerungen umfassen im Wesentlichen die demokratische Aus- gestaltung der Zweckverbandsstatuten. Im Weiteren werden die Finanz- befugnisse der Verbandsorgane neu geordnet und die Statuten redak- tionell neu gefasst. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Sicherheitszweckverbands Bachenbülach-Winkel werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Sicherheitszweckverband Bachenbülach-Win- kel, c/o Gemeindeverwaltung Winkel, Dorfstrasse 2, 8185 Winkel, die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Bachenbülach, Schulhaus- strasse 1, 8184 Bachenbülach, und Winkel, Dorfstrasse 2, 8185 Winkel,

den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie die Ge- bäudeversicherung Kanton Zürich, die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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