Anfrage Karin Fehr Thomas, Uster, Daniel Heierli, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, betreffend Evaluation Lehrplan 21, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 39/2023
Sitzung vom 5. April 2023
404. Anfrage (Evaluation Lehrplan 21) Kantonsrätin Karin Fehr Thoma, Uster, sowie die Kantonsräte Daniel Heierli, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, haben am 30. Januar 2023 folgende Anfrage eingereicht: Der Zürcher Lehrplan 21 ist im Kindergarten und in der Primar- schule bis zur 5. Klasse auf das Schuljahr 2018/19 in Kraft getreten. In der 6. Klasse der Primarschule und in der Sekundarschule wurde er auf das Schuljahr 2019/20 hin eingeführt. Vorgängig dazu hat der Bildungs- rat nach einer breiten Vernehmlassung 2017 den Lehrplan erlassen und die Lektionentafel dazu beschlossen. Damit fand eine Annäherung an die entsprechenden Empfehlungen der D-EDK statt. Seit vier bzw. drei Jahren liegen nun Erfahrungswerte mit dem Zürcher Lehrplan 2021 und der Lektionentafel und deren Implementierung vor. Damit stellen sich Fragen nach dem Stand der Implementierung, mög- lichem Optimierungsbedarf und allfälligen Anpassungen am Lehrplan 21 bzw. der Lektionentafel. Verschiedene Deutschschweizer Kantone (bspw. TG, SZ, UR) haben schon beschlossen, ihre Lehrplan 21-Projekte bzw. ausgewählte Aspekte daraus zu evaluieren oder sie haben diese Evalua- tion bereits abgeschlossen. Unklar ist, ob, wann und wie der Kanton Zürich eine Evaluation zu machen gedenkt. Deshalb bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgen- der Fragen:
Erwägungen
1. Plant der Regierungs- bzw. Bildungsrat eine Evaluation des Lehrplan 21 inkl. Lektionentafel im Kanton Zürich durchzuführen? Falls ja, wann soll diese Evaluation durchgeführt werden und auf welche Schwerpunkte soll diese fokussieren? Falls nein, bitte ausführlich be- gründen.
2. Ist es dem Regierungs- bzw. Bildungsrat ein Anliegen, sein Evalua- tionsdesign auf dasjenige anderer Deutschschweizer Kantone abzu- stimmen, falls ja, weshalb, falls nein, weshalb nicht?
3. Welche Aufgabe übernimmt die EDK bei der Koordination der Eva- luation des Lehrplans 21 inkl. Stundentafel? Wenn sie keine (Koor- dinations)aufgabe übernimmt, bitte begründen.
4. Aus Schulleitungs- und Lehrpersonenkreisen kommen Hinweise, dass die Lektionentafel insbesondere in der 5. und 6. Klasse überladen ist und, dass sich auch eine Verschiebung einer Lektion von der 3. auf die 4. Klasse anbieten würde. Hat der Regierungs- bzw. Bildungsrat Kenntnis von dieser Kritik und ist er bereit, diesen Hinweisen in einer Evaluation gesondert nachzugehen?
5. Gibt es wissenschaftliche Hinweise, dass diejenigen Kinder, die in Kantonen mit umfangreicheren Lektionentafeln unterrichtet werden, bessere Schulleistungen bzw. höhere Kompetenzniveaus erbringen als Kinder in Kantonen mit weniger umfangreichen Lektionentafeln? Wie lauten diese Hinweise?
6. Ist der Regierungsrat auch bereit zu evaluieren, wie viele Schulen bzw. Klassen entsprechend den Lehrplanzyklen arbeiten und welche Vorteile und/oder Nachteile sich für diese Schulen bzw. Klassen im Gegensatz zur Beibehaltung des Systems mit Kindergarten-, Unter- und Mittelstufe ergeben?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Karin Fehr Thoma, Uster, Daniel Heierli, Zürich, und Benjamin Walder, Wetzikon, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Mit der Inkraftsetzung des Lehrplans hat der Bildungsrat das Volks- schulamt beauftragt, im Schuljahr 2023/24 eine Anhörung der Lehr- personenkonferenz der Volksschule gemäss § 59 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) zum Lehrplan für die Volks- schule auf der Grundlage des Lehrplans 21 durchzuführen. Diese An- hörung ist für das kommende Schuljahr geplant. Zudem hat der Regierungsrat eine neue Zürcher Lernverlaufserhebung beschlossen (vgl. RRB Nr. 306/2022). Die Lernverlaufserhebung begleitet rund 2000 Kinder auf ihrem Weg durch die Volksschule – vom Eintritt in den Kindergarten bis ans Ende der obligatorischen Schulzeit (Lauf- zeit 2022–2035). Dabei soll zu verschiedenen Zeitpunkten der Lernstand der Schülerinnen und Schüler erfasst werden. Die neue Zürcher Lern- verlaufserhebung soll als hochwertige Informations- und Wissensgrund- lage für die Bildungspolitik, die Bildungsverwaltung und die Schul- und
Unterrichtspraxis zur weiteren Verbesserung der Schulen und des Ler- nens von Kindern und Jugendlichen beitragen. Unter anderem möchte die Bildungsdirektion damit mehr Klarheit gewinnen über die Wirkungen des neuen Zürcher Lehrplans 21 und dessen Stundentafeln, über die Lehr- mittel, die Aus- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie über die chancengerechte Ausgestaltung des Zürcher Bildungswesens. Zu Frage 2: Der Lehrplan wurde von allen Deutschschweizer Kantonen gemein- sam entwickelt. Ab 2015 erfolgten in den Kantonen – je nach kantonalen Vorgaben und Entscheiden – die individuelle Einführung sowie die all- fällige Planung von Evaluationen. Die Evaluation des kantonseigenen Lehrplans liegt in der Kompetenz des jeweiligen Kantons. Zu Frage 3: Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) übernimmt keine Koordinationsaufgaben bei der Evaluation des Lehrplans 21, da die Lehrpläne gemäss Art 8 Abs. 1 der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule vom 14. Juni 2007 (LS 410.31) auf sprachregionaler Ebene harmonisiert bzw. erarbeitet werden. Die Einführung und die Evaluation erfolgen durch die Kantone. Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz, welche den Lehrplan 21 erarbeitet hat, wurde auf den 31. Dezember 2018 aufgelöst. Die drei Regionalkonferenzen der Deutschschweiz (Erziehungsdirek- toren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liech- tenstein, Nordwestschweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz und Bildungsdirektoren-Konferenz Zentralschweiz [BKZ]) arbeiten auf der Grundlage eines übereinstimmenden Beschlusses seit 1. Januar 2019 wei- ter zusammen (vgl. unter https://www.regionalkonferenzen.ch/sites/default/ sprachregionale Themen zu koordinieren. Sie ermöglichen allen Kan- tonen eine Übersicht über die Evaluationen bezüglich des kantonseigenen Lehrplans sowie eine Zusammenstellung «Stundentafeln zum Lehrplan 21» (vgl. unter https://www.regionalkonferenzen.ch/stundentafeln). Der Austausch zu laufenden Aktivitäten rund um die kantonalen Lehrpläne findet auch in der Deutschschweizer Volksschulämterkonfe- renz sowie (auf operativer Ebene) im Netzwerk der kantonalen Umset- zungsverantwortlichen Lehrplan 21 statt.
Zu Frage 4: Im Rahmen der Vernehmlassung wurden Hinweise zur Lektionen- tafel 2016 berücksichtigt. Die Lektionentafel des Kantons Zürich ent- spricht in weiten Teilen den Richtwerten der interkantonalen Planungs- annahmen zum Lehrplan 21. In der 5. und 6. Primarklasse entspricht die Anzahl Wochenlektionen im Kanton Zürich den Richtwerten zum Lehrplan 21. In der 3. und 4. Primarklasse wird je eine Wochenlektion weniger ausgewiesen als in den Richtwerten zum Lehrplan 21. Im Kanton Zürich wurde die Anzahl Wochenlektionen nach Klasse aufsteigend geplant und damit dem Alter der Schulkinder angepasst. Zu Frage 5: Die Bildungsberichte Schweiz 2010 und 2014 der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF, vgl. unter https:// www.skbf-csre.ch/bildungsbericht/bildungsbericht/) analysierten den Bezug zwischen der Unterrichtsdauer und den Fachleistungen von Schü- lerinnen und Schülern. Die Ergebnisse zeigen einen sehr schwachen Bezug. Deshalb wurde 2017 eine wissenschaftliche Studie mit kausalen Aussagen für die Schweiz erstellt (Maria A. Cattaneo / Chantal Oggen- fuss / Stefan C. Wolter [2017]: The more, the better? The impact of in- structional time on student performance). Die Ergebnisse wurden im Bildungsbericht Schweiz 2018 dargestellt (vgl. unter https://www.skbf- Schweiz_2018.pdf). Die Analysen zeigen einen kausalen Bezug zwischen der Unterrichtsdauer und den Kompetenzen der Schülerinnen und Schü- ler. Allerdings verbessern mehr Unterrichtslektionen die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler nicht proportional. Die Studie zeigt auch, dass eine Ausweitung der Lektionenzahl die Unterschiede bei den Leis- tungen der Schülerinnen und Schüler vergrössert. Im Bildungsbericht Schweiz 2023 (vgl. unter https://www.skbf-csre.ch/fileadmin/files/pdf/ bildungsberichte/2023/BiBer_2023_D.pdf) werden die Unterschiede der Leistungen der Schülerinnen und Schüler zwischen den Kantonen in Bezug auf das Total an Unterrichtslektionen erläutert. Zusammengefasst führen umfangreichere Lektionentafeln nicht ge- nerell zu besseren Schulleistungen.
Zu Frage 6: Die Aufteilung in 1. bis 3. und 4. bis 6. Klasse auf der Primarstufe ist im Kanton Zürich gesetzlich verankert. Gemäss § 6 Abs. 2 VSG wechselt nach drei Jahren in der Regel die für die Klasse verantwortliche Lehr- person und wenn möglich die Zusammensetzung der Klasse. Die Struk- tur der Primarstufe ist damit grundsätzlich gesetzlich vorgegeben und hat sich historisch gefestigt. Eine Abweichung von dieser Regel ist jeweils nach den örtlichen Verhältnissen zu beurteilen (z. B. zu wenige Schüle- rinnen und Schüler für eine Neubildung der Klassen). Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Organisation der obligatorischen Schule nach Stufen wie im Kanton Zürich oder nach Zyklen wie in der Westschweiz in Bezug auf die Leistung der Schülerinnen und Schüler un- erheblich. Die verschiedenen Organisationsmodelle von Schulen haben keine bedeutsame Auswirkung auf die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli