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Decisione

RRB Nr. 416/2024

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2024, 1. Serie

17 aprile 2024Tedesco19 min

Source zh.ch

Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2024, 1. Serie

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. April 2024

416. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2024, 1. Serie) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxis- gemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Nach § 6 Abs. 1 LFG können aus dem Fonds Beiträge an Vorhaben ge- währt werden, die gemeinnützig sind und nicht der Erfüllung öffentlich- rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen (lit. a), einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugute- kommen (lit. b) sowie von hoher Qualität und langfristiger Wirksamkeit sind (lit. c). Zusätzlich gelten die Voraussetzungen für die Gewährung von Beiträgen gemäss der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds vom 9. Dezember 2020 (VGF; LS 612.1). Die Finanzdirektion hat zu den Gesuchen die erforderlichen Stellung- nahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt. Unter Berücksich- tigung der massgeblichen Umstände ist darüber wie folgt zu entscheiden:

1. Christoph Merian Verlag (Publikation «weiter weben – Weber*innen in der Schweiz») Gesuchsteller/in Der Christoph Merian Verlag ist ein Schweizer Verlag in Basel, der Publikationen im Bereich Architektur und Kunst, Kultur und Gesellschaft sowie Sachbücher mit regionalem Bezug zu Basel verlegt. Der Verlag ist eine Institution der Christoph Merian Stiftung und wurde 1976 gegründet. Vorhaben Die bebilderte Publikation «weiter weben – Weber*innen in der Schweiz», die in einer Auflage von rund 2000 Exempla- ren erscheinen soll, stellt das Kunsthandwerk Handweben in den Fokus. In zwölf Porträts von Weberinnen, manche über 80 Jahre alt, wird von fast einem Jahrhundert Web- kultur in der Schweiz erzählt. Zudem wird über die Tradition und das Handwerk berichtet und die Webkunst in der Schweiz historisch eingeordnet. Neben Standpunkten zur Zukunft des Webens enthält die Publikation u. a. Ausfüh- rungen zu Begriffen aus der Weberei in der Sprache und ein Glossar. Kosten Fr. 123 240 Beantragter Beitrag Fr.   15 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   13 300 Standortgemeinde(n) Stiftungen und Private Sponsoren Fr.     500 Andere Kantone Fr.   14 940 Gewährter Beitrag Fr.   15 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publika- tionen. Das Projekt leistet einen Beitrag zur Weitergabe von Wissen um das Kunsthandwerk der Weberei, welches nicht nur für historisch Interessierte, sondern auch für Lernende, Studierende und Lehrende im Bereich Handwerk und De- sign von Bedeutung ist. Der regionale Bezug ist durch das Porträtieren von vier Weberinnen, die im Kanton Zürich leben, gegeben. Damit wird auch eine Brücke zur Gegen- wart geschlagen.

2. Verlag Hier und Jetzt (Publikation «Die Helvetier in römischer Zeit») Gesuchsteller/in Der Verlag Hier und Jetzt wurde 1999 gegründet und blickt auf eine langjährige Erfahrung in der Herstellung und im Vertrieb von Büchern und Medien im Bereich Kultur und Geschichte zurück. Bisher veröffentlichte er gut 700 Bücher zu Geschichte und Kulturgeschichte in der Schweiz. Vorhaben Die Publikation «Die Helvetier in römischer Zeit» will die Geschichte der Helvetier in römischer Zeit (1.–3. Jh. n. Chr.) anhand der heute vorhandenen Quellen erzählen. Das ungefähr 250-seitige Buch mit rund 450 Bildern, das in einer Auflage von rund 1200 (in Deutsch) bzw. 600 (in Französisch) Exemplaren erscheinen soll, richtet sich an interessierte Laiinnen und Laien ab zwölf Jahren. Es gliedert sich in sieben Kapitel, bestehend aus einem Haupttext sowie jeweils mehreren Zusatztexten. Es verbindet die zurzeit vorhandenen Quellen, namentlich die schriftliche Überlieferung der antiken Autoren, ausgewählte, im Gebiet der Helvetier gefundene Inschriften, die archäologische Hinterlassenschaft sowie zahlreiche naturwissenschaftliche Analysen zu einer Gesamtschau. Kosten Fr. 142 000 Beantragter Beitrag Fr.   12 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   37 000 Stiftungen und Private Fr.   36 000 Andere Kantone Fr.   53 000 Andere Fr.   4 000 Gewährter Beitrag Fr.   12 000 Bedingungen – Auflagen – Der Baudirektion, Amt für Raumentwicklung, Archäologie und Denkmalpflege, sind fünf Belegexemplare abzulie- fern. – Der Gemeinnützige Fonds ist im Impressum zu erwähnen. Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publika­ tionen. Die Autorin besitzt eine langjährige Erfahrung als Archäologin in zahlreichen Ausgrabungs- und Auswertungs- projekten in verschiedenen Kantonen und verfügt somit über ein breites und umfangreiches Wissen zum Thema. Das Werk bietet einen Überblick von gesamtschweizeri- schem Interesse. Drei wichtige Fundstellen auf dem Gebiet des Kantons werden ausführlich behandelt, womit der Bezug zum Kanton gegeben ist.

3. Schweizerischer Forstverein (Forstzeitschrift online: Wald-Wissen für die Öffentlichkeit) Gesuchsteller/in Der 1843 gegründete Schweizerische Forstverein setzt sich ein für die Erhaltung des Waldes und dessen Funktionen im Dienst der Allgemeinheit sowie für die Förderung einer nachhaltigen, möglichst naturnahen und gesunden Wald- wirtschaft. Er ist gemeinnützig und nicht gewinnorientiert. Vorhaben Das Projekt «Forstzeitschrift online: Wald-Wissen für die Öffentlichkeit» hat zum Ziel, – die traditionell hohe inhaltliche, wissenschaftliche Quali- tät der Schweizerischen Zeitschrift für Forstwesen mit einem zeitgemässen Webauftritt zu sichern, – alle fundierten Beiträge zum Wald und seinen Leistungen zeitnah online und in responsivem Design für ein breite- res Publikum greifbar zu machen, – wissenschaftliche Publikationen und die Berichterstat- tung aus der Praxis und aus den Regionen und Kantonen schneller und lesefreundlicher den Leserinnen und Lesern zugänglich zu machen. Technische Möglichkeiten sollen zum Vorteil der Wissens- vermittlung und des Wissenstransfers eingesetzt werden. Kosten Fr. 40 500 Beantragter Beitrag Fr. 10 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   6 500 Andere Kantone Fr. 20 000 Andere Fr.   4 000 Gewährter Beitrag Fr. 10 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Es leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der Wissensver- mittlung im Bereich des Forstwesens. Von diesem können neben Praktikerinnen und Praktikern in Forst und Verwal- tung auch Forschende an Hochschulen, Ausbildungsstätten und Forschungsanstalten profitieren. Der regionale Bezug zum Kanton ist durch Forschungsartikel und Praxisbeispiele aus dem Kanton gegeben.

4. Alliance Enfance (Orientierungsrahmen 2.0: Qualitätsentwicklung im Frühbereich und in der schulergänzenden Betreuung) Gesuchsteller/in Der 2020 gegründete Verein Alliance Enfance setzt sich für das Recht aller Kinder auf eine bestmögliche Entwicklung ein. Er fokussiert sich auf die Förderung der Chancenge- rechtigkeit. Dazu richtet er seine Arbeit auf die Verbesse- rung der gesetzlichen und strukturellen Rahmenbedingun- gen auf politischer Ebene in allen Landesteilen aus. Vorhaben Der «Orientierungsrahmen 2.0» soll ein schweizweit an- erkanntes Referenzdokument für die pädagogische Arbeit mit Kindern bis zwölf Jahren und Familien sowie für die Vermittlung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses über die Sprachgrenzen hinaus sein. Neue wissenschaft­ liche Erkenntnisse und aktuelle Entwicklungen in der Praxis werden aufgenommen, insbesondere wichtige päda- gogische Themen wie die Diversität im kindlichen Umfeld, die soziale und kulturelle Integration oder die alltagsinte­ grierte Sprachförderung. Dabei sollen fachliche Grundlagen und praktische Erfahrungen aus allen Sprachregionen einfliessen. Begleitende Massnahmen wie Fokuspublikationen, Empfeh- lungen und der Aufbau einer Webseite sollen zur Unterstüt- zung der Projektziele beitragen. Das Projekt ist in vier Phasen (Vorphase, Phasen 1–3) gegliedert, die bis voraus- sichtlich 2028 umgesetzt werden sollen. Schwerpunktmäs- sig wird nach Vorarbeiten in der Vorphase in der Phase 1 der «Orientierungsrahmen 2.0» erarbeitet, eine Situations- analyse durchgeführt und ein Projekt zur Sprachförderung in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration geplant und umgesetzt. In den Phasen 2 und 3 werden u. a. Dialogveranstaltungen durchgeführt und Fokuspublikatio- nen sowie weitere Unterlagen für die Praxis erarbeitet. Kosten Fr. 838 023 Beantragter Beitrag Fr.   40 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   80 000 Stiftungen und Private Fr.   97 623 Andere Kantone Fr. 150 000 Bund Fr. 470 400 Gewährter Beitrag Fr.   40 000 Bedingungen Die Beiträge der anderen Kantone an das Vorhaben müssen insgesamt mindestens Fr. 120 000 betragen, ansonsten erfolgt eine anteilmässige Kürzung am Beitrag. Auflagen –

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF mit Ausnahme von § 2 Abs. 2 VGF, wonach die gesuchstel- lende juristische Person im Bereich ihres Vorhabens über einen mehrjährigen, in der Regel mindestens fünfjährigen erfolgreichen Leistungsausweis verfügen muss. Dank der grossen Anzahl fachlich qualifizierter Vereinsmitglieder und der breiten Abstützung des Vorhabens bei Kantonen und dem Bund kann hiervon gestützt auf § 5 Abs. 3 VGF eine Ausnahme gemacht werden. Das Vorhaben ist sinnvoll, denn es leistet – gestützt auf wissenschaftliche Erkenntnisse und unter Einbezug von aktuellen Entwicklungen – einen Beitrag zur Sicherstellung eines gemeinsamen Qualitätsver- ständnisses für die Arbeit mit Kindern und Familien. Damit trägt es zur Hebung der qualitativen Standards im Bereich der frühen Kindheit und der schulergänzenden Betreuung bei. Zudem fördert es die Chancengleichheit und die Inte­ gration von Kindern mit Migrationsgeschichte.

5. Okaj zürich – Kantonale Kinder- und Jugendförderung (100 Jahre okaj zürich: Gemeinsam für eine starke Kinder- und Jugendförderung) Gesuchsteller/in Der 1925 gegründete Verein okaj zürich ist Dachverband und Fachstelle der Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich. Die okaj zürich bezweckt die Förderung der offenen, verbandlichen und kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Kanton. Vorhaben Anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums des Vereins im Jahr 2025 plant okaj zürich verschiedene Aktivitäten, welche die Vielfalt der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit beleuchten und deren gesellschaftliche Bedeutung für eine positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hervor- heben. Vorgesehen sind folgende Massnahmen: – Jubiläumslogo – Tag der Kinder- und Jugendförderung – Jubiläums-/Imagefilm – Jubiläumsanlass – Printprodukt / Giveaway / Wettbewerb usw. – Auffrischung Webseite (sekundäre Massnahme) Durch diese Aktivitäten soll die Kinder- und Jugendförde- rung im Kanton Zürich gestärkt und ihre Ziele und Werte kommuniziert werden. Ein weiterer Fokus liegt bei der Netzwerkpflege mit relevanten Schlüsselpersonen in den Gemeinden und im Kanton. Ebenso soll das Image der Kinder- und Jugendförderung gestärkt und gepflegt werden. Kosten Fr. 186 680 Beantragter Beitrag Fr.   36 800 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   28 760 Standortgemeinde(n) Fr.   4 000 Stiftungen und Private Fr.   54 300 Sponsoren Fr.   59 820 Andere Kantone Fr.   3 000 Gewährter Beitrag Fr.   36 000 Bedingungen – Auflagen Der Beitrag aus dem Gemeinnützigen Fonds ist für das Teilvorhaben Jubiläums-/Imagefilm zu verwenden. Begründung Das Teilvorhaben Jubiläums-/Imagefilm mit Kosten von Fr. 36 800) entspricht als einziges den Kriterien des LFG und der VGF. Durch die produzierte Filmserie wird das Angebot der Kinder- und Jugendförderung bildlich doku- mentiert und kann auch nach dem Jubiläumsjahr für ver- schiedene Zwecke (Veranstaltungen, Bewerbung von Aus- und Weiterbildungen, Social Media, Fundraising usw.) einge- setzt werden, womit die Massnahme auch nachhaltig ist.

6. Stiftung Netzwerk (Auffangwohngruppe / Begleitetes Wohnen: Neubau Wohnhaus Walderstrasse 24a, Hinwil) Gesuchsteller/in Die 1991 gegründete Stiftung Netzwerk – vormals Wohn- netz des Vereins Gemeinnützige Gesellschaft des Bezirks Hinwil – mit Sitz in Rüti ist eine Non-Profit-Organisation, die Menschen unterschiedlichen Alters in schwierigen Lebenssituationen unterstützt. Insbesondere unterstützt sie sozial benachteiligte Menschen im Zürcher Oberland und in den angrenzenden Gebieten, namentlich durch Schliessung von Lücken in der bestehenden sozialen Versorgung. Dies geschieht insbesondere, indem die Stiftung Wohnraum oder Arbeit zur Verfügung stellt oder vermittelt, Beratungs- oder Betreuungsdienste anbietet oder in Ausnahmefällen Finanz- hilfe leistet. Die Stiftung kann auch auf dem Gebiet sozialer Prävention tätig werden, wie durch das Angebot sozialer, kultureller oder sportlicher Tätigkeiten für Jugendliche oder sozial Benachteiligte. Die Stiftung ist politisch und konfes- sionell neutral. Vorhaben Zurzeit bietet die Stiftung für Erwachsene in einer Auffang- wohngruppe fünf Plätze mit enger Begleitung im Haupthaus in Wetzikon sowie elf Plätze in Aussenwohnungen in Wet­ zikon und Hinwil an. Weiter bietet sie im Rahmen des be- gleiteten Wohnens insgesamt 18 Wohnplätze in verschiede- nen Liegenschaften in Rüti an. Nun plant die Stiftung Netz- werk auf einem stiftungseigenen Grundstück in Hinwil den Bau eines Wohnhauses mit sechs Wohnplätzen sowie Büroräumlichkeiten. Der Neubau umfasst im Parterre, im ersten Stock und im Dachgeschoss je eine Dreizimmerwoh- nung für zwei Personen. Im Untergeschoss befinden sich die Büroräumlichkeiten des Teams des Begleiteten Woh- nens und der Auffangwohngruppe. Es handelt sich um das erste eigene Bauprojekt der Stiftung Netzwerk für ihre Wohnangebote. Die neu geschaffenen Wohnplätze sollen in erster Linie die Plätze im Haupthaus der Auffangwohngruppe in Wetzikon ersetzen, die insbesondere aufgrund der Zimmergrösse nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen. Durch die Integration von Büroräumlichkeiten im Unterge- schoss kann eine enge Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner gewährleistet werden. Kosten Fr. 2 243 000 Beantragter Beitrag Fr.   500 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr.   253 000 Standortgemeinde(n) Fr.     50 000 Stiftungen und Private Fr.   173 500 Andere Fr. 1 266 500 Gewährter Beitrag Fr.   300 000

Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Wohnangebote der Stiftung Netzwerk für Erwachsene bieten begleitete, nicht abstinenzorientierte Wohnmöglich- keiten für Erwachsene in schwierigen Lebensphasen. Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern handelt es sich vor- wiegend um Menschen mit einer Suchtproblematik und/oder mit psychischen oder sozialen Schwierigkeiten, die in einem abstinenzorientierten Rahmen überfordert sind. Nach sol- chen Wohnangeboten besteht eine hohe Nachfrage. Das Projekt ermöglicht gegenüber der heutigen Situation eine deutliche Verbesserung der betreffenden Wohn- und Betreuungsverhältnisse, indem sich die Büros der Mitarbei- tenden der Stiftung Netzwerk künftig im gleichen Gebäude befinden wie die sechs neuen Wohnplätze. Im Vergleich zu Mietwohnungen wird zudem die Abhängigkeit vom Woh- nungsmarkt und das Konfliktpotenzial mit der Nachbar- schaft verringert. Die Wohnangebote der Stiftung Netzwerk sind im Zürcher Oberland etabliert und breit abgestützt. Zahlreiche Gemein- den des Zürcher Oberlands unterstützen die dezentralen Drogenhilfeangebote der Stiftung Netzwerk mit jährlichen Defizitbeiträgen. Da die projektierten Baukosten gegenüber vergleichbaren Projekten hoch sind, ist ein reduzierter Beitrag von Fr. 300 000 angemessen.

7. Beobachter-Edition (Handbuch für Betroffene sexualisierter Gewalt, Ratgeber) Gesuchsteller/in Die Beobachter-Edition ist der grösste Ratgeberverlag der Schweiz. Sie ist aus der Publikumszeitschrift Beobachter entstanden und veröffentlicht und vertreibt seit 1985 hilfreiche und praxisbezogene Ratgeber zu Rechts- und Lebensfragen des Alltags sowie wichtigen Gesundheits­ themen in Buchform. Seit 2016 gehört sie zur Ringier Magazine AG. Vorhaben Mit dem Vorhaben wird ein Handbuch für Betroffene sexua- lisierter Gewalt erstellt. Das Handbuch soll Betroffenen helfen, die Tat einzuordnen und ihre Gefühle zu verstehen, Unterstützung zu finden und ihre Rechte als Opfer zu ken- nen. Das Handbuch ist in vier Hauptteile gegliedert: Gesell- schaftliche Aspekte sexualisierter Gewalt, Trauma, Recht- liche Möglichkeiten und Unterstützungsangebote für Be- troffene sexualisierter Gewalt. Abgerundet wird der Ratge- ber mit zwei Kapiteln zu den Themen, wie man als Freunde oder Angehörige bzw. als Fachperson Betroffene bestmög- lich unterstützen kann und zur Täterkonfrontation. Das Handbuch richtet sich an (junge) Erwachsene, die sexuali- sierte Gewalt erfahren haben, Angehörige, Freundinnen und Freunde von Betroffenen sowie Fachpersonen, die mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zu tun haben. Kosten Fr. 78 000 Beantragter Beitrag Fr. 16 000 Weitere Finanzierung Eigenleistung Fr. 46 000 Andere Kantone Fr. 16 000 Gewährter Beitrag Fr. 16 000 Bedingungen – Auflagen Die im Handbuch enthaltenen Informationen müssen für alle deutschsprachigen Kantone gültig sein bzw. es müssen für die einzelnen Kantone kantonsspezifische Informationen enthalten sein, die für die Betroffenen als solche erkennbar und zuordenbar sind.

Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publika- tionen. Gemäss den Daten des Bundesamtes für Statistik waren 2022 schweizweit 4667 Personen von sexualisierter Gewalt betroffen. Dabei ist zu beachten, dass von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Indessen gibt es zu diesem wichtigen Thema bis anhin keine ähnliche Publikation. Mit dem Handbuch werden zudem die Kanto- nale Opferhilfestelle und die vom Kanton Zürich anerkann- ten Opferberatungen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht. Ausserdem dient das Handbuch den Opferberate- rinnen und Opferberatern, die mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zu tun haben, als gutes Hilfsmittel. Positiv zu be- werten ist schliesslich, dass der Fokus des Handbuchs auf der Stärkung der Selbstwirksamkeit und der Ermächtigung der Betroffenen liegt.

8. Espazium AG Der Verlag für Baukultur (Stadt- und Gemeindeingenieure Zürichsee und Umgebung 1954–2024 – Nachhaltige Ingenieurbauten rund um den Zürichsee) Gesuchsteller/in Espazium AG Der Verlag für Baukultur mit Sitz in Zürich wurde 1947 gegründet und leistet mit seinen Publikationen und seiner Webseite einen Beitrag zum Schweizer Baukul- turdiskurs in drei Sprachen und aus drei Regionen und Kulturen zu den Kernthemen aus den Bereichen Architektur, Ingenieurwesen und Umwelt. Er ist unter anderem Heraus- geber der Fachpublikationen des Schweizerischen Inge- nieur- und Architektenvereins: TEC21, TRACÉs und ARCHI. Vorhaben Die Publikation porträtiert prägende und innovative Infra- strukturbauten von 20 Städten und Gemeinden rund um den Zürichsee. Bei einem historischen Rückblick und aus- gewählten Leuchtturmprojekten sollen auch die Rolle der Stadt- und Gemeindeingenieurinnen und -ingenieure sowie die Schnittstellen zwischen Kanton und Gemeinden näher betrachtet werden. Die Aufzeichnungen reichen von den Leistungen des Zürcher Stadtingenieurs Arnold Bürkli bis zur aktuellen Planung des Stadttunnels Rapperswil. Neben Ingenieurbauten ab dem 19. Jahrhundert sollen auch die Personen hinter diesen Projekten gewürdigt werden. Gleichzeitig will die Publikation die Faszination des Bauinge- nieurberufs vermitteln, angehende Berufsleute begeistern und damit einen Beitrag an die Nachwuchsförderung in einem Berufsfeld mit erheblichem Fachkräftemangel leisten. Kosten Fr. 100 000 Beantragter Beitrag Fr.   20 000 Weitere Finanzierung Standortgemeinde(n) Fr.   25 000 Bund Fr.   2 000 Stiftungen Fr.   28 000 Sponsoren Fr.   15 000 Andere Fr.   10 000 Gewährter Beitrag Fr.   20 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den Kriterien des LFG und der VGF. Die Publikation ist von breitem allgemeinem Interesse und kantonaler Bedeutung und entspricht somit auch dem in § 3 Abs. 2 lit. g VGF vorgesehenen Kriterium für Publikatio- nen. Sie hält ein bedeutsames Stück Geschichte des Infra- strukturbaus rund um den Zürichsee fest, rückt das viel­ seitige Gemeindeingenieurwesen in den Fokus und leistet einen Beitrag zur Dokumentation von bedeutenden Infra- strukturbauten.

Die Beträge sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt und der Fonds kann diese Verpflichtungen mit den ihm zugewiesenen Mitteln erfüllen. In Änderung der 2019 eingeführten Praxis bei der Gewährung von Beiträgen des Gemeinnützigen Fonds wird ab sofort auf die dreijährige Befristung des Anspruchs auf Auszahlung der ersten 90% des Beitrags verzichtet. Diese Praxisänderung erfolgt aus Gründen der Verwaltungs- ökonomie und wirkt sich zugunsten der Gesuchstellenden und Beitrags- empfängerinnen und -empfänger aus. Sie ist daher ohne vorherige An- kündigung zulässig. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird zugunsten der Gesuchstel- lenden, denen in den Jahren 2019 bis 2023 Beiträge gewährt wurden, ebenfalls auf die Geltendmachung der Dreijahresfrist für die Auszahlung der ersten 90% des Beitrags verzichtet. Die bis 2023 erfolgte Befristung wird mit dem vorliegenden Entscheid daher rückwirkend aufgehoben. Weiterhin festgehalten wird an der fünfjährigen Befristung des An- spruchs auf Auszahlung des Beitrags oder Teilen davon.

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt:

1. Christoph Merian Verlag Fr. 15 000 (Publikation «weiter weben – Weber*innen in der Schweiz»)

2. Verlag Hier und Jetzt Fr. 12 000 (Publikation «Die Helvetier in römischer Zeit»

3. Schweizerischer Forstverein Fr. 10 000 (Forstzeitschrift online: Wald-Wissen für die Öffentlichkeit)

4. Alliance Enfance Fr. 40 000 (Orientierungsrahmen 2.0: Qualitätsentwicklung im Frühbereich und in der schulergänzenden Betreuung)

5. okaj zürich – Kantonale Kinder- und Jugendförderung Fr. 36 000 (100 Jahre okaj zürich: Gemeinsam für eine starke Kinder- und Jugendförderung)

6. Stiftung Netzwerk Fr. 300 000 (Auffangwohngruppe / Begleitetes Wohnen: Neubau Wohnhaus Walderstrasse 24a, Hinwil)

7. Beobachter-Edition Fr. 16 000 (Handbuch für Betroffene sexualisierter Gewalt, Ratgeber)

8. Espazium AG Der Verlag für Baukultur Fr. 20 000 (Stadt- und Gemeindeingenieure Zürichsee und Umgebung 1954–2024 – Nachhaltige Ingenieurbauten rund um den Zürichsee) Total Fr. 449 000

II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elektronisch um Auszahlung bis zu 90% des Beitrags ersuchen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist (Ablauf der Beschwer- defrist) und alle Bedingungen für diese Auszahlung erfüllt sind (Be- dingung für diese Auszahlung). c) Die Empfängerin oder der Empfänger kann die Fondsverwaltung elek- tronisch und unter Einreichung eines Schlussberichts gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG um Auszahlung des restlichen Beitrags ersuchen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Der Anspruch auf Auszahlung des Beitrags oder von Teilen davon wird auf fünf Jahre seit diesem Beschluss befristet. Die Fondsverwal- tung kann diese Frist aus besonderen Gründen erstrecken. e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage). f) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). g) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnüt- zigen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage). III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Dis- positiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dispositiv II auszubezahlen. IV. Die in den Jahren 2019 bis 2023 erfolgte Befristung des Anspruchs auf Auszahlung der ersten 90% eines Beitrags aus dem Gemeinnützigen Fonds auf drei Jahre seit dessen Gewährung wird rückwirkend aufge- hoben. V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

VI. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge gemäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli