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Decisione

RRB Nr. 417/2013

Lotteriefonds, Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 2. Serie

10 aprile 2013Tedesco31 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. April 2013

417. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Allgemeine Fondsmittel, Beiträge 2013, 2. Serie) Gemäss § 61 Abs. 3 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung kann der Regierungsrat in eigener Zuständigkeit aus den allgemeinen Mitteln des Lotteriefonds pro Jahr Beiträge bis 10 Mio. Franken be- willigen. Der einzelne Beitrag darf dabei Fr. 500 000 nicht übersteigen. Zulasten dieses Gesamtbetrages sind im laufenden Jahr Beiträge von insgesamt Fr. 2 094 000 bewilligt worden. Da mit RRB Nr. 1503/07 zu- gunsten der Staatskanzlei (Konto «Staatsbeiträge an Kongresse, Veran- staltungen usw.») jährlich ein Beitrag von Fr. 200 000 bewilligt wird, ste- hen dem Regierungsrat zulasten der Quote 2013 somit insgesamt noch Fr. 7 706 000 zur Verfügung. Die Finanzdirektion beantragt im Einvernehmen mit den zuständigen Fachdirektionen im Rahmen einer 2. Serie 2013 die folgenden Beitrags- leistungen aus dem Lotteriefonds:

1. Brothuuse – Sozialwerke Pfarrer Sieber Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Sozialwerke Pfarrer Sieber SWS: Die Organisation Stiftung besteht seit 1988. Sie bezweckt, Men- schen in Not seelsorgerische, soziale, medizi- nische und wirtschaftliche Hilfe zukommen zu lassen. Projektrahmen Die Stiftung hat unter grossem Zeitdruck auf einem Grundstück der Stadt Zürich ein tempo- räres Wohnheim (das sogenannte Brothuuse) für 36 ehemalige Obdachlose errichtet. Die vor- herige Unterkunft musste geräumt werden. Projektinhalt Brothuuse umfasst zwei Wohngebäude für fünf Wohngemeinschaften, ein Gemeinschaftshaus, eine Werkstatt und einen Gemüsegarten. Alle Gebäude sind als mobile Wohnmöbel konzi- piert. Das Vorhaben ist auf eine Dauer von zehn Jahren angelegt. Gesamtkosten Fr. 2 550 000 Gewünschter Betrag Fr. 497 500

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 900 000. Die Stadt Zürich gibt das Land zu einem vergünstigten Mietzins ab und verzich- tet dadurch auf Einnahmen von jährlich rund Fr. 125 000. Von Stiftungen und Firmen werden rund Fr. 850 000 erwartet. Der Restbetrag muss durch Dritte gedeckt werden. Beurteilung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Bedarf an Wohnplätzen für randständige Menschen mit sozialen und ge- sundheitlichen Problemen ist ausgewiesen. Das Vorhaben ist kostengünstig und zweckmässig. Bemerkung Das Vorhaben Brothuuse wurde unter hohem Zeitdruck und vor der Lösung der Finanzie- rungsanfrage gestartet. Brothuuse ist mittler- weile in Betrieb. Aufgrund der Situation, dass die Unterbringung der betroffenen Personen verzugslos an die Hand genommen werden musste, ist im Sinne einer Ausnahme eine Nach- finanzierung angebracht. Die Richtlinien des Lotteriefonds erlauben Nachfinanzierungen in begründbaren Ausnahmesituationen. Bewilligter Betrag Fr. 497 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflage gebunden: Der bewilligte Beitrag stellt ein Kostendach darf. Er wird erst nach Vorliegen der Schlussabrechnung und nur im Umfang des verbleibenden Restdefizites aus- bezahlt.

2. Schriftenreihe Kulturpflanzen der Schweiz Bereich Ökologie Gesuchstellende Verein für alpine Kulturpflanzen: Der Verein Organisation wurde 2000 gegründet. Er bezweckt in erster Linie den Erhalt alpiner Kulturpflanzen als Teil der landwirtschaftlichen Kultur. Projektrahmen Über einheimische Kulturpflanzen liegt eine Fülle an Information vor. Doch fehlt eine syste- matische, leserfreundliche Darstellung und Zu- sammenfassung. Diese Lücke will der Verein zusammen mit der Schweizerischen Kommis- sion für die Erhaltung von Kulturpflanzen mit- tels einer Reihe von Themenheften schliessen.

Projektinhalt Pro Heft wird eine Pflanzenart behandelt. In einer ersten Phase sind Hefte zu Kartoffel, Dinkel, Mais, Gerste und Weizen vorgesehen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen Veröffent- lichungen zu Obst-, Gemüse- und Rebsorten folgen. Jedes Heft weist dieselbe Gliederung auf: Beschrieb der Pflanze, Entstehung, Ver- breitung, Nutzung. Die Hefte haben einen Um- fang von 8 bis 48 Seiten. Die Erarbeitungs- und Herstellungskosten pro Heft betragen Fr. 25 200 bis Fr. 38 400. Die Hefte sollen auch in franzö- sischer und allenfalls italienischer Sprache er- scheinen. Der Entscheid, mit welchem Verlag zusammengearbeitet wird, ist noch offen. Kosten Fr. 200 000 Gewünschter Betrag Fr. 66 500 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 6000. Der Stand- ortkanton Graubünden hat rund Fr. 40 000 in Aussicht gestellt. Die Loterie Romande hat Fr. 22 500 bewilligt. Von den anderen Kantonen (ohne Zürich) wird ein Beitrag von Fr. 44 500 erwartet. Zurzeit liegen Zusicherungen von insgesamt Fr. 98 500 vor. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Schriftenreihe ist auch für interessierte Laiinnen und Laien von Bedeu- tung. Die Unterstützung des Kantons Zürich sollte jedoch nicht höher ausfallen als das En- gagement des Standortkantons. Daher ist ein Beitrag von Fr. 40 000 gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 40 000

3. Aufbau eines Büros Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Generationplus: Die Stiftung wurde Organisation 2006 auf Initiative des Schweizerischen Senio- renrates gegründet. Sie bezweckt die Förde- rung der Gesundheit älterer Menschen bzw. die Unterstützung von Vorhaben zur Betreuung und Pflege von Seniorinnen und Senioren.

Projektrahmen Die Stiftung führt jährlich einen Innovations- wettbewerb durch und verleiht alle zwei Jahre den «Eulen Award» für Vorhaben, die zur Ver- besserung der Lebensqualität und Autonomie älterer Menschen beitragen. Die Stiftung wird vom Bundesamt für Berufsbildung und Tech- nologie und den Kantonen AG, BE, BL, SO, SZ, TI und ZG für die Durchführung des «Awards» bzw. mit Betriebsbeiträgen unterstützt. Da der Lotteriefonds keine Betriebsbeiträge leisten und keine Unterstützung von Wettbewerben gewähren kann, ersucht die Stiftung um einen Investitionsbeitrag zugunsten der Büroinfra- struktur. Projektinhalt Gegenwärtig lässt die Stiftung ihre Administra- tionsarbeiten durch eine Agentur erledigen. 2013 muss eine neue Lösung gefunden werden. Geplant ist der Aufbau eines eigenen Büros, das Buchhaltung, Korrespondenz, Mail- und Telefonverkehr und die Redaktion des Mittei- lungsblattes «Eulen-Blick» sicherstellt. Dazu ist die Anschaffung von EDV-Geräten, Telefon und Büromöbeln notwendig. Kosten Fr. 21 975 Gewünschter Betrag Fr. 19 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der Stiftung beträgt Fr. 2975. Die offenen Restkosten müssen durch Dritte übernommen werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Kanton unterstützt An- strengungen von Privaten, die zur Selbststän- digkeit im Alter beitragen. Mit einem Investi- tionsbeitrag kann der Kanton das wichtige Engagement der Stiftung fördern. Bewilligter Betrag Fr. 19 000 Auflage Die Stiftung verfügt nur über ein geringes Ver- mögen. Zur Sicherstellung eines längerfristigen Betriebes ist die Gewährung des Beitrages an die Auflage zu binden, einen gewissen Vermö- gensstand zu äufnen. Dem Kanton ist ein ent- sprechendes Konzept vorzulegen.

4. Buchprojekt «Felix Hemmerli» Bereich Geschichte Gesuchstellende Konsortium Universität Zürich, Staatsarchiv Organisation Zürich und Zentralbibliothek Zürich. Dieses Konsortium wurde im Hinblick auf die geplante Hemmerli-Veröffentlichung gegründet. Projektrahmen Felix Hemmerli gilt als der bedeutendste Zür- cher Intellektuelle des Spätmittelalters. Sein Gesamtwerk stellt eine einmalige Quelle für das Verständnis der politisch-publizistischen Kultur der Epoche dar, die im Grossraum der heutigen Deutschschweiz durch den Alten Zü- richkrieg und die Konzilien von Konstanz und Basel geprägt war. Zu Hemmerli ist eine Pu- blikation geplant, die eine umfassende Biogra- fie mit Leseteil und Kommentaren umfassen soll. Projektinhalt Das Buchvorhaben versteht sich als wissen- schaftlich fundierte Darstellung, die sich an ein historisch interessiertes Publikum richtet. Das Projekt wird geleitet vom Historischen Semi- nar der Universität Zürich (Prof. Dr. S. Teu- scher). Die Publikation wird rund 320 Seiten umfassen und in einer Auflage von 1000 Exem- plaren erscheinen. Für die Herstellung liegt eine Richtofferte des Verlages hier+jetzt in Baden vor. Der voraussichtliche Verkaufspreis beträgt Fr. 48. Kosten Fr. 524 000 Gewünschter Betrag Fr. 475 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Konsortiums beträgt Fr. 49 000. Aus dem Verkauf werden Fr. 20 000 erwartet. Die Restkosten von Fr. 455 000 müs- sen über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. In der Regel beteiligt sich der Lotteriefonds bei Publikationen nur an den Druckkosten. Eine Mitfinanzierung der Erar- beitungskosten ist möglich bei Vorhaben, die einen breiten (in der Regel historischen) Bezug zum Kanton aufweisen und grosse Recherchier- arbeit enthalten. Dies trifft auf die Hemmerli-

Publikation zu. Das Buch eröffnet einen neuen Blick auf die Ereignisse des 15. Jahrhunderts im Grossraum Zürich. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verkaufserlöses von Fr. 20 000 und der Kosten von Fr. 10 000 für die Vernissa- ge, die nicht vom Lotteriefonds übernommen werden dürfen, ist ein Beitrag von Fr. 445 000 angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 445 000

5. Sanierung und Neugestaltung des Werkhauses Chloster 3 und Stallneubau in Berg am Irchel Bereich Ökologie Gesuchstellende Stiftung PanEco: Die Stiftung besteht seit 1996. Organisation Ihr Zweck besteht im Aufbau und der Finan- zierung von Projekten, (u. a. Bildungsangebo- ten) zur Förderung von Natur- und Umwelt- schutz und ökologischer Landwirtschaft. Projektrahmen PanEco betreibt in Berg am Irchel einen Bio- bauernhof und eine Greifvogelstation. 2011 konnte die Stiftung im Umgebungsbereich die- ser Gebäude die Liegenschaft Chloster 3 erwer- ben. PanEco plant, die Liegenschaft zu sanie- ren und dort zukünftig Kurse in Theorie und Praxis zu den Themen Landwirtschaft und Greifvogelschutz anzubieten. Die gegenwär- tige Infrastruktur (Stall, Hofkäserei, Hofladen usw.) ist für die Durchführung von Kursen nicht geeignet. Projektinhalt Die Liegenschaft Chloster 3 wird saniert, gleich- zeitig wird ein neues Stallgebäude erstellt. Da- mit erhält PanEco die notwendige Infrastruk- tur für Kurse und für die Verarbeitung und Ver- packung hofeigener Produkte. Im alten Ge- bäude wird zudem Wohnraum für fünf bis zehn Zivildienstleistende und Mitarbeitende der Stif- tung geschaffen. Kosten Fr. 3 170 000 Gewünschter Betrag Fr. 500 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt Fr. 340 000. Von Stif- tungen und anderen Institutionen werden Bei- träge von Fr. 900 000 und aus Spendenaktionen

Fr. 380 000 erhofft. Zudem wird eine Hypothek von Fr. 1 050 000 aufgenommen. Der Restbe- trag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Stiftung leistet schon jetzt einen bemerkenswerten Beitrag zur Umwelt- bildung der Schülerinnen und Schüler im Kan- ton. Damit die Stiftung ihre Aufgabe noch besser erfüllen kann, benötigt sie eine entsprechende Infrastruktur. Ein Beitrag des Kantons von Fr. 500 000 ist angemessen. Bewilligter Betrag Fr. 500 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auf- lage gebunden, dass die Ausführung des Pro- jektes zum Umbau der Liegenschaft Chloster 3 in enger Zusammenarbeit mit der Kantonalen Denkmalpflege erfolgt.

6. Restaurierung von Helvetica Bereich Kultur Gesuchstellende Verein Pro Helvetica: Der 2008 gegründete Organisation Verein bezweckt in erster Linie, die Restaurie- rung der Helvetica zu unterstützen, die durch den Brand 2004 in der Herzogin-Anna-Amalie- Bibliothek in Weimar beschädigt wurden. Projektrahmen Durch den Brand wurde ein grosser Teil des Bibliothekbestandes beschädigt bzw. zerstört. Unter den beschädigten Büchern sind auch rund 2200 wissenschaftlich und kulturhistorisch wertvolle Bücher Schweizer Herkunft, soge- nannte Helvetica. Von diesen Büchern weisen 138 Bände einen direkten Bezug zum Kanton auf (Zürcher Autor, Zürcher Verlags- und Druckort, inhaltlicher Bezug zum Kanton). 80 dieser Bände wurden bereits mithilfe von Schweizer Spendengeldern restauriert. Projektinhalt Mit einem Beitrag aus dem Lotteriefonds sollen weitere 34 Bände wiederhergestellt werden. Die Restaurierungskosten pro Buch liegen im Durchschnitt bei rund Fr. 3000. Die Bücher werden so bearbeitet, dass sie wieder benutz- bar sind bzw. ausgeliehen werden können.

Kosten Fr. 102 000 Gewünschter Betrag Fr. 102 000 Übrige Finanzierung Der Finanzbedarf für die Restaurierung der Helvetica beträgt rund 6,6 Mio. Franken. Pro Jahr können Arbeiten im Umfang von rund Fr. 540 000 geleistet werden. Der Bund hat die Sanierungsarbeiten mit Fr 400 000 unterstützt, die Loterie Romande mit Fr. 200 000, die Kan- tone BE, BL und BS haben insgesamt Fr. 75 000 beigesteuert. Würdigung In der Regel unterstützt der Lotteriefonds keine Kulturvorhaben im Ausland. Weil das Vorhaben jedoch einen breiten Zürcher Be- zug aufweist und sowohl der Bund als auch an- dere Kantone Beiträge geleistet haben, ist eine Unterstützung im Umfang von Fr. 102 000 zur Sanierung der 34 Bände gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 102 000

7. Umbau Frauenhaus Zürich-Violetta Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Frauenhaus Zürich: Der Hauptzweck Organisation der Stiftung besteht in der Finanzierung des Be- triebes von Häusern bzw. geeigneten Wohnun- gen zum Schutz von psychisch und physisch misshandelten Frauen und deren Kinder. Projektrahmen Die Stiftung betreibt in Zürich zwei Krisen- interventionsbetriebe, das Frauenhaus Zürich (mit acht Betten) und das Frauenhaus Violetta (mit 18 Betten), in denen Frauen und Kinder Schutz, Unterkunft und Beratung finden. Die hohen Kosten der beiden Betriebe führen je- doch seit Jahren zu Defiziten. Aus diesem Grund hat die Stiftung entschieden, die beiden Be- triebe in einem grösseren Haus zusammenzu- legen. Projektinhalt Es wird ein älteres und sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus in der Stadt Zürich, das heute über acht Dreizimmerwohnungen auf vier Geschossen verfügt, umgebaut. Die Sanierung des Hauses ermöglicht es, ein angemessenes Sicherheitsdispositiv zu errichten und den Frauen und ihren Kindern eine den heutigen

Erfordernissen entsprechende Infrastruktur zu bieten. Die Stadt Zürich deckt mit einem Bei- trag von 1,9 Mio. Franken die eigentlichen Um- baukosten. Der Kanton wird um einen Beitrag zugunsten des Innenausbaus (Einbruch- und Brandmeldeanlage, schusssichere Verglasung, Telefonkabine, Badeinbau), der Aussenraum- gestaltung sowie zugunsten von Anschaffungen (Möbel einschliesslich Betten, Informatik) er- sucht. Kosten Innenausbau und Anschaffungen Fr. 484 874 Gewünschter Betrag Fr. 450 000 Übrige Finanzierung Von Stiftungen wird ein Beitrag von Fr. 35 000 erwartet. Der Restbetrag von Fr. 449 874 muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht grundsätzlich den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Erhalt einer Institution in Zürich, die für gewaltbetroffene und gefährdete Frauen und Kinder Schutz und Beratung bietet, ist wichtig. Da das Gesuch auch Umzugskosten von Fr. 35 741 und Kosten für den «courant normal», die über den Fonds nicht berücksichtigt werden können, enthält, ist eine entsprechende Kürzung am nachgesuchten Bei- trag notwendig. Bewilligter Betrag Fr. 400 000

8. Projekt «Technik-Mentoring» Bereich Bildung, Soziales Gesuchstellende Verein Benevol, Winterthur: Der Verein unter- Organisation tützt und fördert die Arbeit von Freiwilligen in der Stadt Winterthur. Er betreibt dazu eine Fachstelle. Projektrahmen In der Wirtschaft herrscht Mangel an techni- schen Fachkräften. Insbesondere streben zu wenig Jugendliche eine technisch-naturwissen- schaftliche Ausbildung an. Projektinhalt Benevol möchte einerseits Kinder und Jugend- liche unterstützen, die eine technische Laufbahn anstreben und (z. B. aufgrund mangelnder Un- terstützung durch das Elternhaus und/oder fehlender Sprachkenntnisse) dabei Schwierig-

keiten haben. Anderseits möchte Benevol pen- sionierte Ingenieurinnen und Ingenieure und Technikerinnen und Techniker als freiwillige Mentorinnen und Mentoren für diese Jugendli- chen einsetzen. Das Vorhaben ist als Pilotpro- jekt für die Region Winterthur angelegt, soll aber im Erfolgsfall auf andere Regionen über- tragen werden. Kosten Fr. 84 300 Gewünschter Betrag Fr. 15 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung von Benevol beträgt Fr. 15 000. Von der Stadt Winterthur werden Fr. 15 000 erwartet, von gemeinnützigen Insti- tutionen Fr. 20 000. Der Restbetrag muss über Dritte gedeckt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ist sinnvoll und zweckmässig und wird dazu dienen, Jugend- liche aus bildungsfernen Familien mit Migra- tionshintergrund individuell zu unterstützen. Bewilligter Betrag Fr. 15 000

9. Onleihe Kanton Zürich Bereich Bildung Gesuchstellende IG Onleihe Zürich: In diesem Dachverband Organisation sind 54 der Zürcher Regional- und Gemeinde- bibliotheken zusammengeschlossen. Ihr Ziel ist es, der Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, elektronische Medien zu günstigen Bedingun- gen über die jeweilige Gemeindebibliothek aus- leihen zu können. Die IG besteht seit Juli 2011. Projektrahmen/ Die rasche Entwicklung des Medienmarktes Projektinhalt und die damit zusammenhängende Verände- rung des Medienverhaltens von Konsumen- tinnen und Konsumenten beeinflusst auch die Kundschaft der öffentlichen Bibliotheken. Heute werden Medien oft über elektronische Datenträger genutzt. Die Onleihe ermöglicht es, während 24 Stunden an 365 Tagen E-Medien auf einen persönlichen Datenträger herunter- zuladen. Somit ist ein Besuch der Bibliothek weder für den Bezug noch für die Rückgabe erforderlich. Voraussetzung für die Nutzung der

Onleihe ist, dass man in einer der beteiligten Bibliotheken eingeschrieben ist. Grundlage der Onleihe ist ein Server, in welchem zurzeit 44 000 Titel aus 350 Verlagen verfügbar sind. Die Onleihe wird bereits in mehreren Regio- nen der Schweiz genutzt. In der Ostschweiz besteht eine Verbundlösung (SG, AI, AR, GL, GR, TG, SH). Bisher bietet keine Bibliothek im Kanton diesen Dienst an. Um von einem möglichst grossen Angebot zu profitieren, hat sich die IG Onleihe für den Anschluss an den Ostschweizer Verbund entschieden. Kosten Fr. 147 000 Gewünschter Betrag Fr. 95 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung der IG beträgt Fr. 7000. Von den beteiligten Gemeinden wird je eine Erst- investition von Fr. 500 plus 1% ihres ordent- lichen Kredites für Anschaffungen der Orts- bibliothek erwartet. Die Gesamtleistung der beteiligten Gemeinden beträgt somit rund Fr. 45 000. Hinweis In der Regel verlangt der Lotteriefonds von der Gesuchstellenden Organisation einen mehr- jährigen Leistungsausweis. Im vorliegenden Fall kann im Sinne einer Ausnahme auf diese Vor- aussetzung verzichtet werden, da sie zu einer nicht gewünschten Verzögerung des Vorhabens führen würde. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Vorhaben ist gut vorbereitet. Für das Image der Bibliotheken ist es wichtig, der Entwicklung auf dem Medienmarkt folgen und der steigenden Nachfrage nach elektroni- schen Medien entsprechen zu können. Die vor- gesehene Lösung, sich einem bereits bestehen- den Verbund anzuschliessen, ist sinnvoll, weil damit ein grosses Angebot verfügbar wird. Bewilligter Betrag Fr. 95 000

10. Züri Fäscht 2013 Bereich Freizeit, Feste Gesuchstellende Verein Zürcher Volksfeste (VZV): Der VZV Organisation besteht seit 1995 und hat vor allem den Zweck, das mittlerweile traditionelle Züri Fäscht durch- zuführen. Projektrahmen Das Fest verdankt seine Entstehung der Feier «600 Jahre Kanton Zürich in der Eidgenossen- schaft» von 1951. Damals wurde, erstmals nach den Krisen- und Kriegsjahren, ein grosses Volks- fest gefeiert. Seither fand das Fest in der Regel im Abstand von drei Jahren statt, letztmals 2010. Der Grossanlass ist weit über Zürich hinaus beliebt. Am letzten Züri Fäscht nahmen rund zwei Millionen Besucherinnen und Besucher teil. Dies hängt auch mit den grossen Feuer- werken zusammen. Der Kanton beteiligt sich jeweils mit einem Lotteriefondsbeitrag an den Kosten des Anlasses. Projektinhalt Das nächste Züri Fäscht findet vom Freitag, 5. Juli 2013 bis Sonntag, 7. Juli 2013 statt. Es soll wiederum ein Volksfest für alle werden. Vor- gesehen sind zahlreiche Attraktionen sowie je ein Feuerwerk am Freitag- und Samstagabend. Kosten Fr. 4 658 500 Gewünschter Betrag Fr. 405 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des VZV beträgt Fr. 165 000. Von der Stadt Zürich erhält der VZV jährlich einen Beitrag von Fr. 81 000 zusätzlich Teue- rung. Hinzu kommen städtische Leistungen im Gegenwert von rund Fr. 900 000. An Platz- geldern, aus dem Verkauf der Programmhefte und dem Erlös der Kleinlotterie werden Fr. 3 085 000 erwartet. Die offenen Restkosten müssen über Dritte gedeckt werden. Für den Schlechtwetterfall verfügt der VZV über eine Rücklage. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das Züri Fäscht ist ein Fest für alle Altersklassen und Bevölkerungsgruppen und hat für die gesamte Region Zürich eine ausserordentlich grosse Bedeutung. Es ist mitt-

lerweile das grösste Volksfest der Schweiz und bedeutet eine starke Ausstrahlung für Stadt und Kanton. Bewilligter Betrag Fr. 405 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Veranstalter hat bei seinen Kommuni- kationsinstrumenten (Print und Online) – soweit noch möglich – das ISDM-Logo des Kantons aufzuführen. – Zwischen Stadt Zürich und dem VZV be- steht eine Leistungsvereinbarung, gemäss welcher der VZV verpflichtet ist, unter an- derem für einen durchgehenden Betrieb des ZVV-Nachtnetzes zu sorgen. Seit 2005 hat der Kantonsrat regelmässig festgehal- ten, dass das Nachtnetz vollumfänglich kos- tendeckend zu betreiben sei. Um diesen Auf- trag des Kantonsrates zu erfüllen, erhebt der ZVV ergänzend zum eigentlichen Fahraus- weis jeweils einen Nachtzuschlag. Dies be- darf auch einer Regelung mit dem ZVV. Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Auszahlung des Beitrages 2013 aus dem Lotteriefonds erfolgt erst, nachdem der VZV der Volkswirtschaftsdirektion, dem ZVV und dem Lotteriefonds ein angepasstes Budget 2013 zugestellt hat, das die Eigenleistung des ZVV ausweist. – Ein zukünftiges Gesuch des VZV wird vom Lotteriefonds nur weiter behandelt, wenn eine Finanzierungsvereinbarung zwischen VZV und ZVV betreffend Nachtzuschlag beiliegt.

11. Äufnung Stiftungskapital Convivenza Bereich Bildung Gesuchstellende Stiftung Convivenza / Internationales Zentrum Organisation für Minderheiten: Die Stiftung mit Sitz in Di- sentis wurde 2006 von den Kantonen Grau- bünden und Zürich und Privaten gegründet. Sie bezweckt einen aktiven Beitrag zur Lösung

bzw. Verringerung von Minderheitenproble- men. Mit der Geschäftsführung der Stiftung ist das Europa Institut an der Universität Zürich beauftragt. Projektrahmen Convivenza befasst sich mit der praktischen Unterstützung bei der Bewältigung ethnischer Spannungen und anderer Konflikte in Minder- heitssituationen. Sie ermöglicht an neutralem Ort ausserhalb des jeweiligen Spannungsge- bietes Begegnungen und Erfahrungsaustausch und will dabei die Probleme mit den unmittel- bar Betroffenen angehen. So hat sie sich z. B. im Rahmen der Gemeindeautonomie im Ko- sovo oder bei grenzüberschreitenden Fragen der Rätoromanen, Ladiner und Friauler enga- giert. Die Stiftung organisiert zudem öffentli- che Tagungen und Veranstaltungen. Die Stif- tung kann für ihre Vorhaben lediglich die Ka- pitalerträge nutzen. Ihre Vorhaben muss sie selbsttragend gestalten bzw. jeweils um gezielte Projektbeiträge nachsuchen. Um die laufen- den Kosten langfristig decken zu können, ist sie darauf angewiesen, ihr Stiftungskapital von Fr. 700 000 auf 1,5 Mio. Franken zu erhöhen. Erhöhung des Fr. 800 000 Stiftungskapitals Gewünschter Betrag Fr. 350 000 Übrige Finanzierung Vom Kanton Graubünden wurde ein Betrag von Fr. 100 000 in Aussicht gestellt. Die restli- chen Gelder müssen über Dritte geäufnet wer- den. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der Kanton Zürich als inter- national geprägter Kanton ist grundsätzlich an einer Förderung des Zusammenlebens zwi- schen Mehr- und Minderheiten interessiert. Ein besonderer Nutzen aus den Aktivitäten der Stiftung ergibt sich für den Kanton, weil ein Teil der Veranstaltungen in Kooperation mit Zürcher Institutionen (z. B. Universität Zürich) und in Zürich durchgeführt wird. Bewilligter Betrag Fr. 350 000

Auflagen Die Auszahlung des bewilligten Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Standortkanton Graubünden beteiligt sich mit mindestens Fr. 100 000 an der Äuf- nung des Stiftungskapitals. Sollte Graubün- den einen geringeren Beitrag bewilligen, ver- ringert sich die Leistung des Kantons ent- sprechend. – Die Stiftung Convivenza hat dem Kanton ein Programm über die nächsten Jahre mit den geplanten Aktivitäten vorzulegen.

12. Jubiläumsvorhaben, Jahr der Genossenschaften, Wohnungsbau Bereich Soziales Gesuchstellende Schweizerischer Verband für Wohnungswesen Organisation (SVW): Der Verband wurde 1919 gegründet. Er fördert den gemeinnützigen Wohnungsbau und unterstützt gemeinnützige Wohnbauträ- ger. Heute zählt er über 1000 Mitglieder mit insgesamt rund 140 000 Wohnungen und ist in neun Regionalverbände gegliedert. Mit 291 Mit- gliedern und 65 188 Wohnungen bilden die Re- gionalverbände Zürich und Winterthur einen bedeutenden Teil des Dachverbandes. Projektrahmen Die UNO-Vollversammlung hat das Jahr 2012 zum Jahr der Genossenschaften erklärt. Der SVW wollte mit einer schweizweiten Kam- pagne auf die Vorzüge und Leistungen des genossenschaftlichen Wohnens aufmerksam machen. Zu diesem Zweck legte der SVW, allerdings zu einem späten Zeitpunkt, dem Kanton ein Gesuch mit zehn Teilprojekten zur Unterstützung vor. Projektinhalt Unter den eingereichten Vorhaben befinden sich Vorhaben, die einen direkten und nach- haltigen Bezug zum Kanton aufweisen bzw. deren Mitfinanzierung vor allem den Regio- nalverbänden Zürich und Winterthur zugute- kommt. Dazu zählen die Aktion «Tage der offe- nen Tür» (Kosten im Kanton: Fr. 58 000), mit der Beispiele des vorbildlichen genossenschaft- lichen Wohnungsbaus gezeigt wurden. Vorge- sehen ist zudem die Herausgabe einer rund

200-seitigen Publikation (Kosten: Fr. 74 000, vom Kanton gewünschter Anteil: Fr. 18 000), die einerseits einen Überblick zu den Genos- senschaften im deutschsprachigen Raum bie- tet, anderseits Genossenschaften als moderne und zukunftsweisende Rechts- und Organisa- tionsform darstellen soll. Zu den Jubiläumsak- tivitäten zählt neben einer Diskussionsveran- staltung «Die ideale Genossenschaftswohnung» (Kosten: Fr. 14 000) auch eine Kinoaktion (Kos- ten: Fr. 70 000), in deren Rahmen Kinogänge- rinnen und -gänger mit einem Spot über die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens ori- entiert wurden. Darüber hinaus ersucht der SVW um einen Beitragsanteil für die Projekt- leitungskosten, die im Kanton angefallen sind. Kosten Fr. 800 000 Bemerkung Die Kosten für alle Aktionen im Kanton be- tragen Fr. 524 500. Davon sollen Teilprojekte mit Kosten von insgesamt Fr. 248 000 unter- stützt werden. Gewünschter Betrag Fr. 140 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des SVW beträgt Fr. 622 000. Von Dritten wurde ein Beitrag von Fr. 38 000 geleistet. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Der gemeinnützige genossen- schaftliche Wohnungsbau leistet einen bedeu- tenden Beitrag bei der Erneuerung des Ge- bäudebestandes im Kanton. Ein Beitrag von Fr. 80 000 ist angebracht. Bewilligter Betrag Fr. 80 000 Auflagen Der Beitrag wird als Kostendach gewährt. Der Grossteil der Teilprojekte ist bereits umge- setzt. Die Auszahlung des bewilligten Beitra- ges ist an folgende Auflagen gebunden: – Die Auszahlung des bewilligten Betrages er- folgt erst, wenn der SVW dem Kanton eine Abrechnung über sämtliche der ausgewähl- ten Vorhaben (Tage der offenen Tür, Publika- tion, Diskussionsveranstaltung, Kinoaktion,

Projektleitung) zugestellt hat und einerseits die im Kanton angefallenen Kosten ausweist (Berechnung des Kantonsanteils) und ander- seits aufzeigt, welcher Beitrag zur Deckung des Kantonsanteil noch benötigt wird. Es wird nur der Betrag ausbezahlt, der tatsäch- lich noch offen ist. – Dem Kanton sind gratis 20 Exemplare der Jubiläumspublikation zuzustellen.

13. Neubau Begleitetes Wohnen Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Forelhaus Zürich: Die Stiftung besteht Organisation seit 1998. Sie bezweckt die Bereitstellung und den Betrieb von sozialtherapeutischen Wohn- einrichtungen für Frauen und Männer mit Suchtproblemen. Projektrahmen Beim Überwinden einer Suchtmittelabhängig- keit stellt das sogenannte sozialtherapeutische Wohnen einen bedeutenden Schritt dar. Es dient dem Ziel, die Betroffenen aus der Abhängig- keit zu lösen, ihren Lebensalltag in geordnete Bahnen zu bringen und eine Arbeitsintegra- tion sicherzustellen. Ist dies erreicht, erfolgt als zweiter Schritt der Übertritt in das betreute oder begleitete Wohnen. Es handelt sich dabei um ein Langzeitwohnen, das Abstinenz fordert und sichert. Die Stiftung Forelhaus bietet sol- che Wohnmöglichkeiten an. Die Nachfrage nach betreutem oder begleitetem Wohnen ist grösser als das derzeitige Angebot. Die von der Stiftung betreuten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des begleiteten Wohnens stammen zu über 75% aus dem Kanton. Projektinhalt Die Stiftung plant in Zürich Seebach einen Neubau für begleitetes Wohnen, der 15 Stu- dios, einen Gemeinschaftsraum und ein Büro für die Betreuungsperson umfasst. Der Bezug ist auf Ende 2013 / Anfang 2014 vorgesehen. Kosten Fr. 4 200 000 Gewünschter Betrag Fr. 150 000

Übrige Finanzierung Die Eigenleistung beträgt rund Fr. 950 000. Die Stadt Zürich beteiligt sich über eine Stif- tung mit Fr. 100 000 an den Kosten. Die Spen- denerträge werden mit Fr. 580 000 veranschlagt. Der Restbetrag muss durch Beiträge Dritter und durch Darlehen oder Hypotheken sicher- gestellt werden. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Das geplante Gebäude ist zweck- mässig organisiert, die für den Bau veranschlag- ten Kosten sind plausibel. Die öffentliche Hand wird durch die geplante Investition entlastet. Bewilligter Betrag Fr. 150 000 Auflage Die Gewährung des Beitrages ist an die Auflage gebunden, dass der Zugang zum Gebäude so- wie mindestens ein Besucher-WC gemäss der geltenden Norm SIA 500 rollstuhlgängig ge- staltet werden.

14. Sanierung Ferienhaus Storchenegg Bereich Soziales Gesuchstellende Verein Storchenegg: Der Verein wurde im März Organisation 2012 gegründet. Ziel und Zweck sind Erhalt und Betrieb der Liegenschaft Hinter Storchen- egg (Steg, Gemeinde Fischenthal) als Lager- und Ferienhaus zugunsten von Kindern, Jugend- lichen, Familien und andern Zielgruppen aus dem Bereich Schule/Bildung. Projektrahmen Das ehemalige Bauernhaus bietet 27 Schlaf- plätze. In den vergangenen Jahren konnten – trotz der Abgeschiedenheit des Gebäudes und des geringen Komforts – jährlich bis zu 1900 Übernachtungen verbucht werden. Die Pro Juventute Bezirk Hinwil hatte die Lie- genschaft über viele Jahre gepachtet und war ab 1972 Eigentümerin. Durch die Auflösung der Pro Juventute Bezirk Hinwil ging das als Lager- und Ferienhaus beliebte Gebäude 2009 an den Verein Pro Juventute Zürich und 2012 an den eigens dafür gegründeten Verein Stor- chenegg über.

Projektinhalt Im Rahmen dringender allgemeiner Sanie- rungsarbeiten (Fassade, Fenster, Maler- und An- passungsarbeiten, Elektrozuleitung) sollen auch die gebäudeinterne Elektroerschliessung aus- gebaut sowie ein Elektrokochherd und im Nass- zellenbereich eine Elektroheizung eingebaut werden. Kosten Fr. 60 000 Gewünschter Betrag Fr. 30 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung des Vereins beträgt Fr. 10 000. Von den Bezirksgemeinden, regionalen Fonds und Stiftungen sowie Gönnerinnen und Gön- nern werden Fr. 20 000 erwartet. Die Gemeinde Fischenthal als Standortgemeinde übernimmt die jährlichen Kosten für den Strassenunter- halt und den Winterdienst. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Durch die Sanierung wird das Haus in einen Zustand gebracht, der den Be- trieb voraussichtlich für die nächsten 15 Jahre erlaubt. Bemerkung In der Regel verlangt der Lotteriefonds einen mindestens fünfjährigen Leistungsausweis der gesuchstellenden Organisation, damit eine Bei- tragsleistung möglich wird. Ausnahmen sind dann möglich, wenn unter anderem der Kan- ton an der möglichst raschen Verwirklichung des Vorhabens interessiert ist. Dies trifft im vorliegenden Fall zu. Bewilligter Betrag Fr. 30 000

15. Nacht der Museen 2013 und 2014 Bereich Politik, Verwaltung Gesuchstellende Staatskanzlei, Parlamentsdienste des Kantons- Organisation rates Projektrahmen Die Staatskanzlei und die Parlamentsdienste des Kantonsrates schlugen Ende Januar 2012 vor, im Rahmen der Langen Nacht der Museen einen Tag des offenen Rathauses durchzufüh- ren. Die Geschäftsleitung des Kantonsrates und der Regierungsrat stimmten dem Vorschlag zu, den Anlass vorerst bis Ende der laufenden Legislatur (bis Ende 2014) jährlich einmal durchzuführen. Bei der erstmaligen Durchfüh-

rung wurden über 2700 Besuchende gezählt. Die Veranstaltung wird vom Kantonsrat und vom Regierungsrat gemeinsam getragen. Projektinhalt Während 2012 noch auf eine museumspäda- gogische Begleitung verzichtet wurde, werden für die folgenden zwei Durchführungen be- wusst eine professionelle museumspädagogi- sche Gestaltung, ein Vitrinenkonzept und eine visuelle Besucherleitung angestrebt. 2013 wird das Thema des Anlasses «Wege der Politike- rinnen und Politiker» lauten. Die Besucherin- nen und Besucher können sich mit Fragen wie «Wo liegt die Motivation für die Politik und wo liegt der Ausgleich?» oder «Braucht es einen Ausgleich oder ist Politik der Ausgleich?» be- fassen. Dabei wird eine Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv, dem historischen Seminar der Universität Zürich oder dem Schweizeri- schen Nationalmuseum angestrebt. Neben his- torischen und zeitgenössischen Objekten zum Thema wollen Politikerinnen und Politiker mit Kommentaren und Ansichten präsent sein. Für 2014 lautet das Thema «Interaktiver Zu- gang zur Politik». Vorgesehen ist, die Besuchen- den interaktiv an politische Themen heranzu- führen. Darunter sind Gespräche mit Politike- rinnen und Politikern sowie auch spielerische Möglichkeiten denkbar. Hier soll mit der Zür- cher Hochschule für Künste zusammengearbei- tet werden. Ziel der Durchführung 2013 und 2014 wird es auch sein, Angaben zum tatsäch- lichen Bedarf und Aufwand des Anlasses ma- chen zu können und über Entscheidungsgrund- lagen zur Zukunft des Anlasses zu verfügen. Kosten Fr. 173 000 Gewünschter Betrag Fr. 173 000 Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Die Teilnahme des Kantons mit dem Rathaus an der Langen Nacht der Mu- seen schafft die Möglichkeit, den Kanton und die kantonale Politik einer breiten Öffentlich- keit darzustellen. Bewilligter Betrag Fr. 173 000

16. Relaunch von Seniorweb Bereich Soziales Gesuchstellende Stiftung Pro Seniorweb AG: Die nicht gewinn- Organisation orientierte Organisation betreibt seit gut zehn Jahren eine Internetplattform für altersgerech- te Kommunikations- und Begegnungsformen für die Generation 50plus. Zudem bietet sie Dienstleitungen für ältere Menschen, insbeson- dere Rat und Hilfe im Bereich Informations- technologie, an. Projektrahmen Die Plattform wird von über 120 ehrenamt- lichen Redaktorinnen und Redaktoren betrie- ben, die für die Bedürfnisse ihrer Generation schreiben, organisieren und Netzwerke ent- wickeln. Die Plattform erfährt regen Zuspruch. Das bestehende Portal soll im Rahmen der Weiterentwicklung um markt- und nutzerge- rechte Funktionen erweitert und verbessert werden. Projektinhalt Dazu gehören der Ausbau des bestehenden Web-Portals sowie die Entwicklung einer senio- rengerechten mobilen App mit besonderen Funktionen zum Erkennen und Auffinden von lokalen Angeboten. Folgende Ziele sollen da- mit erreicht werden: – rasches Zurechtfinden in staatlichen und an- deren Angeboten; – Finden und Charakterisierung von Angebo- ten und Lokalitäten aus den Bereichen Frei- zeit, Kultur, Sport und Tourismus; – Schaffung einer Angebotspalette für Notfall und Pflege für Betroffene wie Angehörige. Kosten Fr. 712 000 Gewünschter Betrag Fr. 485 000 Übrige Finanzierung Die Eigenleistung besteht in Gratisarbeit, die in der Kostenaufstellung nicht enthalten ist. Von der Stadt Zürich wird ein Beitrag von Fr. 52 000 gewünscht, von den Kantonen AG, BS/BL, LU, SG und ZG ein Beitrag von insgesamt rund Fr. 142 000. Von Stiftungen wird ein Beitrag von insgesamt Fr. 160 000 erwartet. Die Stiftung hat

ein Budget eingereicht, das in einer Minimal- variante Kosten von Fr. 712 000 und in einer Maximalvariante von Fr. 819 000 ausweist. Aus dem Lotteriefonds soll die Minimalvariante unterstützt werden. Mit dem gewünschten Bei- trag des Lotteriefonds von Fr. 485 000 führt dies zu einer Überfinanzierung von Fr. 127 000. Aus diesem Grund, allerdings auch in der Annahme, dass die Leistungen von Stiftungen zu grosszü- gig budgetiert sind, ist eine Kürzung am nach- gesuchten Beitrag um Fr. 85 000 gerechtfertigt. Würdigung Das Vorhaben entspricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Angesichts der Bedeutung der Plattform erscheint ein Beitrag des Lotterie- fonds von Fr. 400 000 als gerechtfertigt. Bewilligter Betrag Fr. 400 000

17. 11. Durchführung von Zurich Tattoo Bereich Feste Gesuchstellende Verein Zurich Tattoo Productions: Der Verein Organisation ist die Nachfolgeorganisation des Vereins «po- licemusicfestival». Sein Zweck besteht in der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Blasmusik-Anlässen unter dem Namen Zurich Tattoo. Projektrahmen Die zwischen 1981 und 2010 (in unregelmässi- gen Abständen) durchgeführten zehn Polizei- musik-Festivals zeichneten sich jeweils durch ein grosses Publikumsinteresse aus. Die mit den Anlässen verbundenen Kosten stiegen in den letzten Jahren stark an: Das Festival 2006 konnte noch mit einem Aufwand von knapp Fr. 350 000 durchgeführt werden. Die Kosten der Folgeveranstaltung 2010 betrugen Fr. 1 641 000. Der Anlass 2010 wurde – weil ein Jubiläumsan- lass – mit einer Beitragsleistung von Fr. 200 000 aus dem Lotteriefonds unterstützt (RRB Nr. 1111/2010, Fr. 100 000 des bewilligten Bei- trages als Defizitgarantie). Aufgrund verschie- dener Faktoren schloss der Anlass 2010 mit einem Verlust ab. Der Stadtrat von Zürich

beauftragte den Verein «policemusicfestival» Ende 2010, den Anlass fortzuführen. Diesen Auftrag verband der Stadtrat mit mehreren Auflagen, unter anderem verlangte er, dass die Veranstaltung neu konzipiert und eine erfah- rene Eventagentur als Kooperationspartner mit Risikobeteiligung verpflichtet werde. Die Stadt Zürich gewährte dem Verein zur Tilgung des negativen Rechnungsabschlusses ein Dar- lehen von Fr. 500 000, das in fünf Raten bis 2019 zu amortisieren ist. Aufgrund von inzwi- schen veränderter Rahmenbedingungen wird der Darlehensvertrag bezüglich Ratenhöhe angepasst und zeitlich erstreckt. Projektinhalt Zukünftig wird das Festival im Zweijahres- rhythmus stattfinden, die nächste (11.) Durch- führung erfolgt vom 9. bis 13. Juli 2013. Veran- staltungsort ist nicht mehr das Hallenstadion Zürich, vielmehr ist der Anlass als Open-Air- Veranstaltung vorgesehen. Für 2013 sind eine Eröffnungszeremonie auf dem Münsterhof, zwei Paraden auf dem Limmatquai und fünf Tattoo- Shows in der Festivalarena geplant. Es neh- men international bekannte Bands aus aller Welt und Formationen der Zürcher Blaulicht- organisationen teil. Im Hinblick auf die erst- malige Durchführung des neuen Festivalmo- dells entsteht ein zusätzlicher finanzieller Auf- wand. Aus diesem Grund ersucht der Verein um einen ausserordentlichen Festivalbeitrag. Kosten Fr. 1 576 760 Gewünschter Betrag Fr. 100 000 Übrige Finanzierung Die Stadt Zürich unterstützt den Anlass mit Sach- und Personalleistungen im Umfang von mindestens Fr. 326 000. Diese Leistungen sind im Budget nicht aufgeführt. Die Gewährung eines von der Stadt Zürich in Aussicht ge- stellten zusätzlichen Darlehens von Fr. 200 000 wurde vom Gemeinderat am 12. Dezember 2012 abgelehnt. Der Ertrag aus den Eintritten (Aus- lastung von 100%) ist mit Fr. 1 426 750 budge-

tiert. Hinzu kommen erwartete Einnahmen (Catering, Sponsoring usw.) von Fr. 243 000, so- dass insgesamt ein Gewinn von Fr. 92 990 an- gestrebt wird, der zur Amortisation des erwähn- ten Defizites verwendet würde. Würdigung Das Zurich Tattoo ist eine bedeutende Gross- veranstaltung. Es ist gerechtfertigt, den Anlass bei seiner Neuausrichtung zu unterstützen, um dadurch eine zukünftig regelmässige Durch- führung zu ermöglichen. Mit dem neuen Ver- anstaltungskonzept und dem überarbeiteten Budget ist eine gute Grundlage geschaffen, um den Anlass erfolgreich neu zu starten. Allerdings ist der Lotteriefonds aufgrund sei- ner Richtlinien bei einer Unterstützung inso- fern eingeschränkt, als er keine Beiträge leisten darf, die zu einer Überfinanzierung führen. Somit ist die Gewährung einer Defizitgarantie möglich. Diese Form der Mitfinanzierung ent- spricht den Richtlinien des Lotteriefonds. Bewilligter Betrag Fr. 100 000 Auflagen Die Gewährung des Beitrages ist an folgende Auflagen gebunden: – Der Beitrag wird als Defizitgarantie gewährt und nur in dem Umfang ausbezahlt, der zur Deckung der budgetierten bzw. tatsächlich ausgewiesenen Kosten der Veranstaltung führt. – Eine erneute Beitragsleistung zugunsten des Zurich Tattoo erfolgt frühestens zugunsten der 15. Durchführung des Festivals.

Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgende Beiträge zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000): in Franken

1. Stiftung Sozialwerke Pfarrer Sieber Investitionsbeitrag 497 000

2. Schweizerische Kommission für die Erhaltung von Kulturpflanzen und Verein für alpine Kulturpflanzen Publikationsbeitrag 40 000

3. Stiftung Generationplus Investitionsbeitrag 19 000

4. Konsortium Universität Zürich, Staatsarchiv Zürich und Zentralbibliothek Zürich Druckkostenbeitrag 445 000

5. Stiftung PanEco Investitionsbeitrag 500 000

6. Verein Pro Helvetica in Weimar Restaurationsbeitrag 102 000

7. Stiftung Frauenhaus Zürich Investitionsbeitrag 400 000

8. Verein Benevol Projektbeitrag 15 000

9. IG Onleihe Zürich Anschubfinanzierung 95 000

10. Verein Zürcher Volksfeste Züri Fäscht 2013 405 000

11. Stiftung Convivenza Äufnung Stiftungskapital 350 000

12. Schweizerischer Verband für Wohnungswesen Jubiläumsbeitrag 80 000

13. Stiftung Forelhaus Zürich Investitionsbeitrag 150 000

14. Verein Storchenegg Investitionsbeitrag 30 000

15. Staatskanzlei / Parlamentsdienste des Kantonsrates Veranstaltungsbeitrag 173 000

16. Stiftung Pro Seniorweb AG Projektbeitrag 400 000

17. Verein Zurich Tattoo Productions Defizitgarantie 100 000 Total 3 801 000

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber:

Hösli