Hundegesetz, Änderung, Befreiung von Herdenschutzhunden von der Hundeabgabe, Antrag an den Kantonsrat
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. April 2026
425. Hundegesetz, Änderung
Erwägungen
Die Gesundheitsdirektion unterbreitet einen Antrag vom 24. März 2026 über eine Änderung des Hundegesetzes, Befreiung von Herdenschutz- hunden von der Hundeabgabe. Der Regierungsrat zieht den Antrag in Beratung und verabschiedet ihn zuhanden des Kantonsrates (siehe ABl 2026-04-30; Vorlage 6086).
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli