RRB Nr. 435/2019
Rad-Strassen-Weltmeisterschaften 2024 in Zürich, Beitrag
24 aprile 2019Tedesco6 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. April 2019
435. Rad-Strassen-Weltmeisterschaften 2024 in Zürich (Beiträge aus dem Sportfonds und dem Lotteriefonds)
Erwägungen
1. Ausgangslage Die Rad-Strassen-Weltmeisterschaften werden 2024 in Zürich statt- finden (Rad-WM 2024). Die Bewerbung von Stadt und Kanton Zürich hat am 13. März 2019 vom Radsportverband Swiss Cycling den Zuschlag erhalten. Vorgängig dazu hatte der internationale Radsportverband UCI im September 2018 die Vergabe in die Schweiz beschlossen. Die Rad-WM 2024 ist ein Anlass mit grosser internationaler Ausstrah- lung. Sie umfasst zwölf Rennen an acht Tagen, an denen rund 1000 lizen- zierte Athletinnen und Athleten teilnehmen. Rund 5000 Offizielle und Betreuerinnen und Betreuer sowie über 1500 Freiwillige sind daran be- teiligt. Zudem erhalten an den mit der Rad-WM 2024 verbundenen Brei- tensportrennen Hobbysportlerinnen und -sportler eine Startmöglichkeit. Erstmals werden in Zürich die Para-Cycling-Weltmeisterschaften in den Anlass integriert. Swiss Cycling geht von 500 000 bis 750 000 Besuchen- den sowie rund 300 Mio. TV-Zuschauerinnen und -Zuschauern aus. Es ist mit 110 000 bis 160 000 zusätzlichen Logiernächten im Grossraum Zürich zu rechnen. Die Bruttowertschöpfung wird auf 35 Mio. bis 60 Mio. Fran- ken (davon 50% in der Austragungsregion) geschätzt. Stadt und Kanton Zürich wollen eine Rad-WM, die Wirkung über die Renntage hinaus erzielt. Geplant sind vielfältige Begleitmassnahmen vor, während und nach der Rad-WM 2024 in den Bereichen Velo-, Radsport- und Tourismusförderung. Sie werden zusammen mit interessierten Part- nerinnen und Partnern entwickelt und konkretisiert. Unter dem Motto «Die Rennen sollen zu den Leuten kommen» werden die Strecken durch die Innenstadt, dem Zürichsee entlang und an land- schaftlichen «Hotspots» im Kanton Zürich vorbeiführen. Die definitiven Streckenführungen werden ab 2020 festgelegt, wobei auch die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden berücksichtigt werden. Der Businessplan für die Rad-WM 2024 in Zürich geht von einem Auf- wand und Ertrag von je 19 Mio. Franken aus und bedarf einer finanziel- len Beteiligung der öffentlichen Hand (Bund, Kanton, Stadt) von rund 12,7 Mio. Franken. Der Gemeinderat der Stadt Zürich hat am 6. Februar 2019 eine Ausgabe von 7,85 Mio. Franken bewilligt, davon 2,5 Mio. Fran- ken für die Durchführung der Rad-WM, 3,8 Mio. Franken für Einnahme-
verzichte und 1,5 Mio. Franken für Begleitmassnahmen. Diese Leistungen machte er davon abhängig, dass auch der Kanton die Rad-WM unter- stützt. Seitens des Bundes ist gemäss Schreiben vom 22. November 2018 ein Beitrag in vergleichbarem Umfang wie derjenige des Kantons zu er- warten, sofern sich der Kanton angemessen an den Kosten beteiligt.
2. Leistungen Kanton Zürich Bei der Rad-WM 2024 handelt es sich um einen Grossanlass, der die Kriterien gemäss RRB Nr. 489/2012 zu den Grossanlässen als Plattform für den Kanton Zürich erfüllt und somit unterstützt werden kann. Die Federführung für die entsprechende kantonale Unterstützung obliegt der für den Sport zuständigen Sicherheitsdirektion. Die Unterstützung er- folgt unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Engagements der Stadt Zürich und des Bundes. Die Sicherheitsdirektion hat mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 im Namen des Regierungsrates gegenüber Swiss Cycling bestätigt, dass der Kanton Zürich die Rad-WM mit rund 3 Mio. Franken unterstützt, die sich aus einem Beitrag von 2,5 Mio. Franken und nicht verrechneten Eigen- leistungen zusammensetzen. Die finanzielle Unterstützung von 2,5 Mio. Franken hat gestützt auf § 62 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG, LS 611) mit 2 Mio. Franken aus dem Sportfonds und gestützt auf § 61 CRG mit 0,5 Mio. Franken aus dem Lotteriefonds zu erfolgen. Beim Einsatz der Mittel aus dem Sportfonds ist von Bedeutung, dass dieser sportliche Grossanlass zu einem grossen Teil auch Anlässe aus dem Jugend- und Breitensport umfasst. Dazu gehören namentlich die in die Rad-WM 2024 integrierten Rennen für Nachwuchs- und Breiten- sportlerinnen und -sportler. Im Übrigen ist zu beachten, dass der bisher auf den Jugend- und Breitensport beschränkte Verwendungszweck des Sportfonds mit dem neuen Lotteriefondsgesetz (Vorlage 5520) auf die gesamte Sportförderung ausgedehnt werden soll. Die Unterstützung aus dem Lotteriefonds ist aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung des An- lasses und dessen Ausstrahlung auf den Standort Zürich gerechtfertigt. Gemäss §§ 62 Abs. 3 und 61 Abs. 3 CRG ist der Regierungsrat für die Bewilligung von Mitteln aus dem Sportfonds und bis Fr. 500 000 für die Bewilligung von Mitteln aus dem Lotteriefonds zuständig. Gestützt da- rauf ist der Beitrag von insgesamt 2,5 Mio. Franken zu bewilligen. Im Bud- get 2020 und im KEF 2020–2023 sind zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, der Betrag von 2 Mio. Franken und zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 4980, Lotterie- fonds, der Betrag von 0,5 Mio. Franken einzustellen.
Neben einer finanziellen Unterstützung ist vorgesehen, für die Organi- sation und Durchführung der Rad-WM 2024 in Zürich insbesondere die Aufwendungen der Kantonspolizei und des Tiefbauamts in den Berei- chen Verkehr und Sicherheit, Unterstützungsleistungen des Zivilschut- zes sowie Dienstleistungen weiterer kantonaler Behörden unentgeltlich zu erbringen. Die nicht verrechneten Eigenleistungen dürften geschätzt auf rund 0,5 Mio. Franken zu veranschlagen sein.
3. Abordnung in die Projektorganisation Für die Planung und Durchführung der Rad-WM 2024 wird eine Trä- gerschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gegründet werden. Es ist vor- gesehen, dass sich Stadt, Kanton und Swiss Cycling an dieser Träger- schaft beteiligen und in den leitenden Gremien vertreten sein werden. Verschiedene kantonale Verwaltungsstellen (Amt für Wirtschaft und Arbeit, Standortförderung; Amt für Verkehr; Tiefbauamt; Staatskanzlei; Kantonspolizei; Amt für Militär und Zivilschutz; Sportamt) sind in die Umsetzung der Rad-WM 2024 einzubeziehen, insbesondere in den Teil- projekten Streckenführung und Begleitmassnahmen. Die Sicherheits- direktion koordiniert nach Bildung der Trägerschaft die entsprechenden Delegationen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Organisation und Durchführung der Rad-Strassen-Welt- meisterschaften 2024 in Zürich werden ein Beitrag von Fr. 2 000 000 zu- lasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, und ein Beitrag von Fr. 500 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 4980, Lotteriefonds, bewilligt.
II. Die Dienstleistungen kantonaler Verwaltungsstellen für die Orga- nisation und Durchführung der Rad-Strassen-Weltmeisterschaften 2024 werden unentgeltlich erbracht, intern nicht verrechnet, aber projektbe- zogen ausgewiesen.
III. Die Leistungen gemäss Dispositiv I und II erfolgen unter der Be- dingung, dass die Stadt Zürich und der Bund die Rad-Strassen-Weltmeis- terschaften 2024 in gleichwertigem Umfang unterstützen.
IV. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, eine Trägerschaft für die Durchführung der Rad-Strassen-Weltmeisterschaften 2024 mitzu- gründen und die Abordnung kantonaler Verwaltungsstellen in Gremien der Trägerschaft vorzunehmen.
V. Die Sicherheitsdirektion wird ermächtigt, die finanziellen Mittel ge- mäss Dispositiv I in die zu gründende Trägerschaft einzubringen.
VI. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicher- heitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli