RRB Nr. 443/2020
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bonstetten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
6 maggio 2020Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bonstetten, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020
443. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Bonstetten)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bonstetten haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bonstetten beschlossen. Der Gemeinderat bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeinde- ordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Die Neuerungen umfassen zudem die Erhöhung der Finanzkom- petenzen der Gemeindeversammlung für neue wiederkehrende Ausgaben und die Einführung von neuen eigenständigen und unterstellten Kom- missionen. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeord- nung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Ge- meinde Bonstetten aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bonstet- ten am 9. Februar 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Bonstetten, Am Rainli 2, Postfach, 8906 Bonstetten, den Bezirksrat Affoltern, Bezirksgebäude, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, sowie an die Bildungsdirektion und die Direk- tion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli