RRB Nr. 444/2025
Amt für Jugend und Berufsberatung, Stellenplan
16 aprile 2025Tedesco3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 16. April 2025
444. Amt für Jugend und Berufsberatung (Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Sozialabklärungen im Bereich Adoption wurden bisher im Rahmen eines Auftrags zu zwei Dritteln durch den Verein «Espoir» durchgeführt, ein Drittel übernahm die Zentralbehörde (ZB) Adoption des Amtes für Jugend und Berufsberatung (AJB). Aufgrund der Kündigung der Ver- einbarung durch «Espoir» auf den 31. Dezember 2024 konnten ab Sep- tember 2024 keine Dienstleistungen von «Espoir» mehr bezogen werden, sodass die Sozialabklärungen seither vollumfänglich durch die ZB Ad- option übernommen werden mussten. Die Prüfung möglicher Alternativen zeigte, dass keine externe An- bieterin und kein externer Anbieter die erforderlichen Personalkapazi- täten zur Erbringung dieser Teilleistung im Eignungsabklärungsprozess zu den bisherigen Konditionen bereitstellen kann. Weil die ZB Adoption bereits über das notwendige Fachwissen und die Strukturen verfügt, um die Leistungserbringung effizient und in der erforderlichen Qualität sicherzustellen, wurden per 1. September 2024 befristet für ein Jahr 1,0 Aushilfsstellen Sozialarbeiter/in mbA in der Lohnklasse 18 geschaf- fen. Diese Stelle soll nun in den ordentlichen Stellenplan überführt wer- den.
B. Personelle Mittel Die Durchführung von Sozialabklärungen im Bereich Adoption er- fordert eine gründliche Analyse der Lebensumstände, sozialen Bezie- hungen und Erziehungskompetenzen der Antragstellenden. Dazu ge- hören persönliche Gespräche, Hausbesuche und die Prüfung relevanter Unterlagen nach rechtlichen Standards, die in einem Bericht mit Emp- fehlung betreffend Eignung festgehalten werden müssen. Die hohen Anforderungen einer Sozialabklärung sind vergleichbar mit denen einer Kindeswohlabklärung, für die gemäss RRB Nr. 546/2020 mit einem durchschnittlichen Stundenaufwand von 34 Stunden pro Fall zu rechnen ist. Dieser Stundenaufwand deckt sich mit den Erfahrungs- werten für die Sozialabklärungen im Rahmen einer Adoption.
Die bisher von «Espoir» erstellten Sozialberichterstattungen von jähr- lich rund 45 Sozialabklärungen erfordern demzufolge einen Gesamt- aufwand von rund 1530 Stunden pro Jahr. Ausgehend von einer Netto- arbeitszeit einer Fachperson in sozialer Arbeit von jährlich 1600 Stunden (RRB Nr. 546/2020, Erwägung G) ergibt dies für die ZB Adoption einen Bedarf von rund 1,0 Stellen Sozialarbeiter/in mbA, Lohnklasse 18. Da es sich bei den zu schaffenden Stellen um eine Aufstockung von im Stellenplan des AJB bereits bestehenden Stellen handelt, bedarf es keiner Einreihungsüberprüfung.
C. Kosten Für die beantragten personellen Mittel im Umfang von 1,0 Stellen Sozialarbeiter/in mbA, Lohnklasse 18, fallen jährliche Gesamtkosten einschliesslich Arbeitgeberbeiträge und Infrastrukturkosten von rund Fr. 154 000 an. Die Ausgaben sind im Budget 2026 und Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2026–2029 der Leistungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, enthalten, da die bisher von «Espoir» erstellten Sozialab- klärungen über den Sachaufwand abgedeckt waren.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung, Leis- tungsgruppe Nr. 7501, Kinder- und Jugendhilfe, werden mit Wirkung ab 1. Januar 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Sozialarbeiter/in mbA 18
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli