RRB Nr. 446/2020
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon, Auflösung
6 maggio 2020Tedesco2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon, Auflösung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Mai 2020
446. Gemeindewesen (Zweckverband Friedhofverband Dällikon-Dänikon)
Erwägungen
1. Die Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bildeten unter dem Namen «Friedhofverband Dällikon-Dänikon» seit 1967 einen Zweck- verband, dem die Besorgung der Verwaltung und des Unterhalts des Fried- hofes der beiden Gemeinden übertragen ist (RRB Nr. 4333/1967). Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Gemeindegesetzes vom 20. April 2015 (LS 131.1) und die damit einhergehenden zahlreichen Änderungen für den Zweckverband beantragte die Friedhofkommission den Ge- meinderäten der Verbandsgemeinden Dällikon und Dänikon die Auflö- sung des Zweckverbandes und die Neuregelung der Zusammenarbeit der beiden Gemeinden in einem Anschlussvertrag. Die Gemeinderäte folg- ten dem Antrag und beantragten ihrerseits den Gemeindeversammlun- gen, die Auflösung des Zweckverbandes gutzuheissen. Die Gemeindever- sammlungen der beiden Verbandsgemeinden stimmten der Vorlage am 20. Oktober 2019 zu. Der Bezirksrat Dielsdorf hat bestätigt, dass gegen die Beschlüsse keine Rechtsmittel eingingen. Mit Mitteilung vom 23. Dezember 2019 ersuchte die Politische Ge- meinde Dällikon den Regierungsrat um Kenntnisnahme der Auflösung des Zweckverbandes per 31. Dezember 2019.
2. Die Auflösung des Friedhofverbandes Dällikon-Dänikon gibt zu kei- nen Bemerkungen Anlass und ist deshalb zur Kenntnis zu nehmen. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Dällikon in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung hat sich nach dem Archivgesetz (LS 170.6) zu richten.
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Gesundheitsdirektion
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Auflösung des aus den Politischen Gemeinden Dällikon und Dänikon bestehenden Friedhofverbandes Dällikon-Dänikon per 31. De- zember 2019 wird Kenntnis genommen.
II. Die Akten des Zweckverbandes sind von der Sitzgemeinde Dälli- kon in das Gemeindearchiv überzuführen. Die Aufbewahrung richtet sich nach dem Archivgesetz.
III. Mitteilung an die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden Dälli- kon, Gemeindeverwaltung, Schulstrasse 5, Postfach, 8108 Dällikon, und Dänikon, Gemeindeverwaltung, Oberdorfstrasse 1, 8114 Dänikon, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Gesundheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli