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Decisione

RRB Nr. 45/2017

Kulturförderung, Verleihung des Kulturpreises des Kantons Zürich 2017

25 gennaio 2017Tedesco3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Januar 2017

45. Kulturförderung (Verleihung des Kulturpreises

Erwägungen

des Kantons Zürich 2017) Mit dem mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis werden Persönlichkeiten oder kulturelle Initiativen, die sich in besonderem Masse für das kulturelle Leben im Kanton Zürich verdient gemacht haben, ausgezeichnet (vgl. RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis des Kan- tons Zürich 2017 Lucien Leitess, Gründer und Leiter des Unionsverlages Zürich, zu verleihen. Lucien Leitess, geboren 1950, gründete 1975 den Unionsverlag. Was auf einem Dachboden in Zürich mit dem ersten Band der Arbeiterdichterin Lisel Bruggmann begann, ist heute Heimat für Autorinnen und Autoren aus der ganzen Welt. In den über 40 Jahren seit der Gründung hat der Verlag zahlreiche herausragende Autorinnen und Autoren entdeckt, ihre Werke ins Deutsche übersetzt und publiziert. Zu diesem internationalen Programm, das weit über den deutschsprachigen Raum hinaus für Auf- merksamkeit sorgt, gehören beispielsweise die beiden Literaturnobel- preisträger Nagib Machfus und Mo Yan sowie Yşar Kemal, Assia Djebar, Tschingis Aitmatow und Jury Rytchëu. Die Literatur aus dem Maghreb und dem ganzen arabischen Raum bildet innerhalb dieses internationa- len Programms einen besonderen thematischen Schwerpunkt. Mit diesem Engagement für zeitgenössische Literatur aus anderen Sprach- und Kul- turräumen leisten Leitess und sein Unionsverlag einen wichtigen Beitrag zu einem Austausch zwischen den Kulturen, sie sensibilisieren für kultu- relle Feinheiten anderer Kulturräume und legen so den Boden für ein bes- seres gegenseitiges Verständnis. Daneben ist aber auch schweizerisches Kulturgut beim Verleger Lucien Leitess in besten Händen: So erschienen z. B. sämtliche Werke Friedrich Glausers, der unbestritten zu den bedeu- tendsten Schweizer Autoren gehört, im Unionsverlag. Insgesamt sind seit der Verlagsgründung 795 Erstausgaben erschienen. Für das qualitativ hochstehende Verlagsprogramm und sein unermüd- liches Engagement für die Verlagsförderung erhielten Leitess und der Unionsverlag 2015 den Hauptpreis der Pro Litteris. Zudem wählte ihn das Branchenmagazin «BuchMarkt» im gleichen Jahr zum «Verleger des Jahres».

In der deutschsprachigen Literatur- und Verlagsszene ist der Unions- verlag eine wichtige Stimme. Die Bedeutung seiner Arbeit soll mit dieser Auszeichnung gewürdigt werden. Für die erlesene Auswahl an Weltlite- ratur, das offene Kulturverständnis, das der Unionsverlag mit seinem lite- rarischen Programm pflegt, und das sorgfältige und weitsichtige Verlags- management soll Lucien Leitess mit dem Kulturpreis des Kantons Zürich ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförde- rungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig (§ 2 Abs. 2 Kul- turförderungsverordnung [KFV, LS 440.11]). Die Ausgabenbewilligung erfolgt durch die Fachstelle Kultur (§ 3 Abs. 2 lit. d KFV). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2017 der Fachstelle Kultur ent- halten.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2017 wird Lucien Leitess, Grün- der und Leiter des Unionsverlages, verliehen.

II. Der Beschluss ist bis zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Preisträger nicht öffentlich.

III. Mitteilung an den Preisträger und die Mitglieder der Kulturförde- rungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des In- nern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi